Wie kann man die AfD verbieten?

4 Antworten

Eine Partei zu verbieten hat im Deutschland recht hohe Hürden. Zum Glück. Eine Partei muß eine Gefahr für die Demokratie darstellen, damit sie verboten werden kann. Ich kann nicht beurteilen, ob dze afd diese Hürden nimmt oder nicht. Aber es ist definitiv nicht einfach, eine Partei zu verbieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Recherche und gesunder Menschenverstand
EinUser2300 
Fragesteller
 22.01.2024, 05:19

Sie ist doch eine Gefahr für Ausländer, LGBT und mittalterlich wenn's um Frauen geht. Die wollen Millionen Ausländer abschieben und selbst deutsche Bürger.

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Thiazi  22.01.2024, 05:22
@EinUser2300

Die afd ist definitiv scheiße. Aber ob die die Kriterien für ein Verbot wirklich erfüllen weiß ich nicht.

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grisu2101  22.01.2024, 05:24
@EinUser2300

Naja, was LGBT und Frauen angeht, da ist eine gewisse Religion die sich hier breit macht mit Sicherheit schlimmer !!

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Ben32165  22.01.2024, 06:01
@grisu2101

Das kommt auf die Religionsausübung an. Übrigens denke ich nicht, dass diese Religion über 20% der Bevölkerung hier ausübt.

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grisu2101  22.01.2024, 06:02
@Ben32165

Tja, da muss man sich dann nicht wundern wenn einige die AFD wählen, wenn andere HIER die Scharia wünschen. Egal ob 20% oder weniger.
Diese Probleme sind einfach hausgemacht.

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Peppie85  22.01.2024, 06:05
@EinUser2300

die AfD ist also eine Gefahr für die Demokratie, weil irgendwer irgendwann behauptet hat, sie haben sich im Geheimen getroffen und beschlossen alle Ausländer, auch die mit deutschem Pass rauszuwerfen.

Selbst wenn es dieses Treffen wirklich gab, was ich bisher immer noch nicht weiß, mehr als rumspinnen können die ja garnicht. Um diese Pläne, wenn es sie denn gibt, müssten sie die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat einnehmen und zwar zumindest im Bundesrat die absolute.

und DAS ist schon extrem unwahrscheinlich. Noch unwahrscheinlicher, WENN sie es schaffen, dass sie sich dann so einig sind, dass das auch klappt.

DIe AfD wegen dieses ominösen Treffens zu beschuldigen, eine Gefahr für die Demokratie zu sein halte ich für genauso absurd, wie die Feuerwehr zu verklagen, weil sie mit dem Löschwasser das abgebrannte Haus durchnässt haben.

lg, Anna

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greenpolitics  22.01.2024, 06:10
@Peppie85

Jeder hat das Recht zu Zweifeln.

Das heißt wir zweifeln an, dass die AfD wirklich für Demokratie ist und ich zweifle an deine Aussagen.

Wenn die AfD 50% hätte und dann noch viele Landtagswahlen gewonnen hat, wie würde die Situation dann aussehen?

Abgesehen von der Wahrscheinlichkeit, dass es wirklich passiert.

Außerdem würde es sehr wahrscheinlich noch viele weitere Menschen aus dem Land fliehen, weil sie in so einem Land unter der AfD nicht leben wollen (siehe Juden).

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Sims4spieler630  22.01.2024, 06:57
@grisu2101

Sprichst du da für Frauen und Menschen aus der LGBTQ+ Community? Als Frau dieser Community habe ich bessere Erfahrungen mit Menschen die dem Islam angehören als mit Christen.

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Ben32165  22.01.2024, 18:02
@grisu2101
Tja, da muss man sich dann nicht wundern wenn einige die AFD wählen, wenn andere HIER die Scharia wünschen

Es wird immer jemanden geben, der irgendwelche fanatischen Fantasien hat.

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Aktuell dürfte es schwer werden. Die Partei ist als Ganzes bloß ein Verdachtsfall. Die Hürden für ein Verbot sind sehr hoch:

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=862AA7DBF89F9652F3B534202F47327A.internet012

Eine Partei zu verbieten ist sehr schwierig. Selbst die NPD wurde nicht vollständig verboten. Außerdem spielt die AfD eine demokratische Partei vor, was es nochmal schwieriger macht.

Ist doch überhaupt nicht erforderlich.