In der Probezeit kündigen?

7 Antworten

Wirksam ist die Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnisses nur, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Also auf richtigem Papier mit eigenhaendiger Unterschrift (keine Kopie davon, also auch keine e-Mail und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift).

Kuendigungsfrist berachten!

  1. Kannst du nicht einfach nicht mehr zur Arbeit kommen, damit verstößt du gegen den Arbeitsvertrag und der Betrieb könnte u.a. Schadenersatz fordern. Auch wenn du deinen Chef informiert hast, so ist nichts schriftlich geregelt.
  2. Wenn du nicht mehr zur Arbeit möchtest, musst du selbstverständlich auch selbst aktiv werden.
  3. Du müsstest in deiner Situation nicht wirklich eine Kündigung vornehmen, sondern ihr müsstet einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und unterzeichnen. Eine Kündigung in der Probezeit bringt noch eine Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3) mit sich, wenn auch verkürzt. Wenn du Auszubildende(r) bist, gilt für dich hingegen § 22 Abs. 1 BBiG und dann gibt es tatsächlich auch keine Kündigungsfrist, sodass eine sofortige Kündigung möglich ist.
  4. Der Vollständigkeit halber: Wenn du bis zu einer Kündigung nicht kommen möchtest, müsstest du bis die Kündigung wirksam wird eine Freistellung unterzeichnen lassen, ansonsten gilt, was ich in 1. geschrieben habe.

Wenn DU nicht mehr hin möchtest, musst Du schriftlich kündigen.

"Vermutlich", je nach Größe der Firma, haben die das auch so schon akzeptiert, verlassen würde ich mich jedoch darauf nicht!


Eierei 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 08:23

Ja, habe mit ihm telefoniert

TechnikSpezi  15.05.2025, 08:31
@Eierei

Mündliches ist in einem solchen Fall absolut unwirksam. Der Chef kann morgen Klage einreichen und sagen du bist einfach nicht zur Arbeit gekommen und darf dann z.B. Schadenersatz fordern. Sowas muss schriftlich erfolgen, und zwar von deiner Seite aus.

Logischerweise musst du ordentlich mit der entsprechenden Kündigungsfrist kündigen.

Ja, Kündigung schriftlich einreichen. Kündigungsfrist beachten.