Ich (29) bin in eine 16-jährige verliebt?

12 Antworten

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Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit ähnlichem Altersunterschied erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben letztes Jahr ein Kind bekommen.

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Die Frage in deinem Fall dürfte sein, was du bei den Pfadfindern machst, denn wenn du als Aufsicht o.ä. fungierst, könnte es in Hinsicht auf § 174 StGB kritisch werden. In diesem Fall sollte defintiv bis zur Volljährigkeit gewartet werden.

[Antwort umformuliert, um die Möglichkeit eines Abhängigkeitsverhältnisses mit unterzubringen (siehe Kommentare).]

Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis (§ 174 StGB) besteht, keine Zwangslage (§ 182 Abs. 1 StGB) vorliegt und dem Minderjährigen keine finanziellen Anreize angeboten werden (§ 182 Abs. 2 StGB), ist Sex in den von dir genannten Fällen grundsätzlich erst mal legal.

Ungeachtet der rechtlichen Situation kann ich mir kaum vorstellen, dass eine solche Beziehung ernsthaft und dauerhaft funktioniert. Eine Beziehung setzt im Regelfall zwei im Wesentlichen gleichberechtigte Partner voraus - das ist hier angesichts des Alsterunterschied wohl kaum gegeben, egal was sich die Beteiligten vormachen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
verreisterNutzer  20.11.2023, 12:49

Ob das so zweifelsfrei juristisch unproblematisch ist würde ich nicht garantieren.

Les mal seinen Text genau. Du kannst davon ausgehen dass er mit 29 nicht mehr in der Jugendgruppe ist. Er wird sie leiten. Die Jungs&Mädels sind also seine Schutzbefohlenen.

Hier könnte §174 StGB greifen.

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Answer1234567  20.11.2023, 22:26
@verreisterNutzer
Du kannst davon ausgehen dass er mit 29 nicht mehr in der Jugendgruppe ist. Er wird sie leiten. Die Jungs&Mädels sind also seine Schutzbefohlenen.

Das habe ich dem Text so jetzt nicht entnommen, wäre aber natürlich möglich. Wenn dem so ist, hast du natürlich Recht.

Hab meine Antwort mal dahingehend etwas umformuliert.

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Inkognito-Nutzer   21.11.2023, 03:15
@Answer1234567

Ich habe schonmal bei einzelne Veranstaltungen beaufsichtigt, bin ich aber nicht ihr direkter Leiter. Im Normalfall übe ich keine Leitungsfunktion aus.

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es ist ungewöhnlich, aber legal

Inkognito-Nutzer   20.11.2023, 01:36

Ich weiß. Trotzdem nicht einfach. Auf der einen Seite muss ich Kontakt halten, wenn ich was erreichen will. Wenn sie aber kein Interesse hat und jemand davon erfährt, bin ich vielleicht ganz schnell bei einigen Menschen unten durch...

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Es ist kritisch.

Als allererstes werden die ihr nahestehenden Mitmenschen sicher sehr vorsichtig sein, acht geben, auf Veränderungen dieses Teenagers achten.

Denn bei einem solchen Altersunterschied (vor allem wenn einer von beiden noch im Teenageralter ist) kommt leicht die Vermutung auf das Grooming dahintersteckt. Das also der ältere Mensch versucht den Teenager nach und nach zu formen nach eigenem Wunsch.

Weiteres Problem: Mit 16 wirkt der Gedanke "oh da interessiert sich ein netter Erwachsener für mich, wow cool.... er hat n eigenes Auto und kann mich ausführen, er weiß schon so viel vom Leben" natürlich ansprechend..... Aber es kann passieren das die existenten Lücken zwischen den beiden immer größer werden (da sie an unterschiedlichen Punkten im Leben sind, evtl (noch) unterschiedliche Ansichten und Pläne haben).

Und wenn ich an meine Teenagerzeit zurückdenke.... mit 16 hab ich mich noch in sozialen Interaktionen mit dem Partner geübt. Hab das ausprobiert was mir daheim vorgelebt wurde, hab das ausprobiert von dem mir gesagt wurde "du musst das so und so machen um interessant zu bleiben/ um ihm zu imponieren". Dabei kam es entsprechend zu vielen Missverständnissen und Fehlern, unnötigen Streits. Und nach ein paar Jahren Beziehung war er soweit sesshaft zu werden - während ich wieder frei sein wollte um mich noch auszuprobieren. Um zu schauen was das Leben und die Liebe noch so bietet.

Weiteres Problem, bei einem so großen Altersunterschied - wenn einer bereits erwachsen ist, der andere noch Teenager ist:

  • Was, wenn du innerhalb der nächsten Jahre schon sesshaft werden magst? Um dich herum heiraten sicher schon die ersten, bekommen Kinder, bauen sich ein Nest für die gegründete Familie.... während deine Partnerin grade mal in der Ausbildung oder im Studium ist und noch garkeinen Sinn hat für Familiengründung, stets erwachsen handeln. Es wär euch beiden jeweils unfair gegenüber wenn man deshalb auf das eigene Lebensziel verzichten muss (bzw. es hinten anstellen muss bis auf Weiteres) - oder sich in eine Situation gedrängt fühlt obwohl man noch garnicht reif dafür ist.

Es ist insgesammt eben nicht so easy.

Hallöchen

Also wenn alles nur einseitig läuft,- sie nur eine Kumpeline für Dich bisher war...und nur DU Interesse an sie hast...nicht wirklich einfach

Da würde ich mich erstmal langsam heran tasten....

Vielleicht mal mit ihr ausserhalb der Pfadfinder - Gruppe etwas unternehmen

Auf einen Weihnachtsmarkt gehen ( in Kürze )

Einen Cafe mit ihr trinken ...sie zum Pizza essen einladen und und....

Es ist in diesem Alter noch ein grosser Altersunterschied...

Du bist ein reifer Mann ,- sie ist ein Teenager

Auch der Freundeskreis ist sicherlich total anders

Manche jungen Menschen sind natürlich total reif und erwachsen

Unmöglich ist nichts...und lächerlich machst Du Dich auch nicht .....

Es muss am Ende passen...das es harmoniert

Ich wünsche Dir viel Glück

Unversucht würde ich es aber auch nicht lassen

Schau einfach, ob es funktioniert...und ob auch sie m e h r von Dir will 👍

LG Angel

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich kann mich gut in andere Menschen hinein versetzen!
SerenSaethu  20.11.2023, 11:32

🖐😘👍🧡 Das ist eine sehr gute Antwort.

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Angel1112  20.11.2023, 14:11
@SerenSaethu

Mein Bauchgefühl....danke für Dein liebes Feedback 😘😘😘😘😘

Liebe geht eh immer ihre eigenen Wege ❤️👍

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