Nein

Die größte Verspätung, die ich mit der Lufthansa Group hatte, waren 50 Minuten, und das auch nur, weil im Winter das Flugzeug in München noch enteist werden musste.

Ansonsten habe ich mit der Lufthansa Group nie mehr als 30 Minuten Verspätung gehabt. Und ich nutze regelmäßig und relativ oft Lufthansa und Swiss. Seit über 10 Jahren habe ich bei Miles & More den Senator Status.

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Ja

Ich (w/27) bin seit fast 16 Jahren in einer Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

Meine Partnerin ist für mich nicht nur die erste große Liebe, sondern auch die Liebe meines Lebens.

Ich kann mir kein Leben mehr ohne sie vorstellen. In unserer Teenagerzeit hätte ich sie beinahe für immer verloren, als sie Opfer einer Messerstecherei wurde und lange ums Überleben gekämpft hat. 

Ich bin so froh, dass sie diesen Kampf gewonnen hat und ein Leben ohne Einschränkungen führen kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

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Nein

Meine Erziehung war absolut gewaltfrei. Es gehört sich nicht, Kinder zu schlagen. Auch ein "Klaps" auf den Po gehört sich nicht, denn das ist nur eine Verniedlichung und Runterspielen der Schläge. 

Kinder schlagen ist weder okay noch normal. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.

In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:

Das Kind hat ein Recht auf […] Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen […]

Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GG verankert. 

Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.

Hätten meine Eltern Gewalt in meiner Erziehung angewendet, hätten sie neben der Freiheitsstrafe auch ihre beruflichen Laufbahnen als Beamte riskiert. Ich habe schon früh gelernt, was erlaubt ist und was nicht, und ich hätte auch keine Hemmung gehabt, Anzeige zu erstatten.

Eine Freundin meiner jüngsten Cousine wurde über Jahre von ihrem alleinerziehenden Vater geschlagen wurde. Die psychische Belastung ist für sie so groß geworden, dass sie vor kurzem auf dem Heimweg von der Schule zusammengebrochen ist. Sie ist zurzeit in psychiatrischer Behandlung und der Vater sitzt in Untersuchungshaft.

Es mag zwar früher in der Gesellschaft durchaus als normal angesehen worden sein, aber auch schon in den 60er und noch früher war es strafbar. Siehe dazu § 223b StGB in den Fassungen vom 01.06.1933 - 01.09.1969 und vom 01.09.1969 - 24./28.11.1973.

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Ja

Ich habe die Klub WM geschaut und war auch beim Spiel FC Bayern - Boca Juniors in Miami im Stadion.

Stimmungstechnisch sind die Boca Fans noch mal ein ganz anderes Level als in Deutschland. Was die im Stadion abgerissen haben, war der Wahnsinn.

Generell hat die Klub WM für die Teams außerhalb Europas - besonders aus Lateinamerika - einen sehr hohen Stellenwert. Und allein schon die Teilnahme bedeutet denen sehr viel.

Wir in Europa und ganz besonders in Deutschland sollten mal aufhören, uns im Fußball als Nabel der Welt zu sehen.

Eine kleine Anmerkung zum Thema zu viele Spiele und Wettbewerbe: Die Spieler sind doch selber Schuld, bei den Gehältern, die die meisten mittlerweile verlangen.

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Ich (w/27) bin seit fast 16 Jahren in einer Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

Meine Partnerin ist für mich nicht nur die erste große Liebe, sondern auch die Liebe meines Lebens.

Ich kann mir kein Leben mehr ohne sie vorstellen. In unserer Teenagerzeit hätte ich sie beinahe für immer verloren, als sie Opfer einer Messerstecherei wurde und lange ums Überleben gekämpft hat. 

Ich bin so froh, dass sie diesen Kampf gewonnen hat und ein Leben ohne Einschränkungen führen kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

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Dann müsste ich ihm sagen, dass er für den Bezug von Bürgergeld nicht berechtigt wäre, da es ihm an der Hilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 9 SGB II) mangeln würde.

Wie meine Eltern für mich seit meiner Geburt vorgesorgt haben, würde ich auch für meine Kinder von Geburt an vorsorgen.

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Nein

Ich (w/27) komme aus einer wohlhabenden Familie.

Als Beamte im gehobenen und mittleren Dienst gehören meine Eltern zwar (einkommenstechnisch) nicht zur Oberschicht, aber definitiv zur Oberen Mittelschicht 

Vermögenstechnisch kommt meine Mutter mütterlicherseits aus einer Privatiersfamilie. Auch wenn in Folge des 2. Weltkriegs das Vermögen der Familie schon deutlich zurück gegangen ist, hat es immer für ein sorgenfreies Leben gereicht.

Das war aber lange vor meiner Zeit. Dennoch hat es mir als Kind an nichts gefehlt. Ich hatte alles bekommen, was ich wollte und wir sind oft und viel verreist. Geld hat bei uns nie eine Rolle gespielt. Meine Eltern haben mir bis zu meinem 18. Geburtstag ein kleines Vermögen zusammen gespart, und mit 13 habe ich selbst einen Nebenjob aufgenommen, bei dem ich monatlich fix 400 Euro verdient hatte.

Dazu kommt noch, dass wir von dem ersten großen Bitcoin-Aufschwung während Corona profitiert haben, so dass wir eigentlich nie wieder arbeiten gehen müssten.

Mein Vater hat 2011, als der Bitcoin noch ganz frisch war, für sich und meine Mutter jeweils 1.000 Euro in Bitcoins investiert. Ich war damals erst 14 und bat ihn, einen dreistelligen Betrag, den ich durch den Nebenjob verdient hatte, für mich zu investieren, was er dann auch gemacht.

Tatsächlich hatte ich aber dann bis zu dem ersten großen Aufschwung während Corona das vergessen, als mein Vater mir davon erzählt und mir die Zugangsdaten für das Depot gegeben hat.

Während des Aufschwungs habe ich den Großteil verkauft, so dass ich heute noch etwa 1/5 des ursprünglichen Depots halte.

Auch wenn ich, finanziell gesehen, ausgesorgt habe, gehe ich dennoch Vollzeit mit 43 - 46 Stunden pro Woche arbeiten (statt geregelten 41 Wochenstunden) und lebe ich fast ausschließlich von meinen Bezügen, von denen je nach Monat sogar noch 800 - 1.300 Euro pro Monat über.

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Ich (w/27) habe mich in meinem ganzen Leben nur ein einziges Mal geschminkt (Karneval und Halloween ausgenommen). Das war mit 17 für ein Vorstellungsgespräch und einen Fototermin, da ich damals eine Verletzung im Gesicht hatte.

Ansonsten sehe ich für mich keinen Grund, mich zu schminken. Ich bin zwar nicht die Schönste, aber mit meinem Aussehen sehr zufrieden. Und meine Partnerin findet Schminke auch schrecklich.

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Als Zollfahnderin (Zolloberinspektorin) bekomme ich (w/27) eine gesetzlich geregelte Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 BBesG.

  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (in StKl. 3, von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

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Ich bin lange aus der Schule raus, aber von meinen Großeltern habe ich für jedes Zeugnis fix 25 Euro bekommen.

Als ich im ersten Halbjahr der siebten Klasse eine drei in Kunst auf meinem Zeugnis (meine schlechteste Note jemals) hatte, sind meine Eltern mit mir als Trost Schnitzel essen gegangen und ich durfte unser nächstes Urlaubsziel aussuchen.

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Ich (w/27) bin bei dem Thema, was Schuluniformen betrifft, zwiegespalten. 

Bei uns an der Schule (ein städtisches Gymnasium) gab es mal einen Probelauf für Schuluniformen - für Mädchen ganz klischeehaft mit Miniröcke. Nachdem ich mit 13 von einem damals 16-jährigen Bekannten fast missbraucht worden wäre, Grund war angeblich die Schuluniform, weigerte ich mich ab da Miniröcke anzuziehen, weil ich mich damit schutzlos fühlte.

Daraufhin forderte meine Mutter zunächst die Schule auf, der Uniform für Mädchen Hosen als Alternative bereitzustellen. Die Schule weigerte sich. Anschließend wendete sie an die Aufsichtsbehörde. Auch dort scheiterte sie. Selbiges passierte auch beim Ministerium.

Darauf folgte anschließend die Klage gegen die Schule. Da die Schule partout keine Hosen für Mädchen an der Uniform wollte, entschied das Gericht, die Uniform wird abgeschafft.

Was ich eher befürworten würde, wäre Schulkleidung. Hier gibt es dann einen bestimmten Pool an Kleidungsstücke und jeder zieht davon das an, was ihm am besten gefällt.

Schulkleidung hätte ich mir auch damals an meiner Schule gewünscht, nur leider war die Schule viel zu unflexibel und hat auf die Uniform bestanden.

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Bundesbeamte sind die Beamten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind. Darunter gehören unter anderem das BKA, das BfV, der Zoll und der BND.

Bundesbeamte fallen in den Anwendungsbereich des Bundesbeamtengesetzes (BBG), Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG), Bundesdisziplinargesetzes (BDG) und der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).

Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz darüber, was Bundesbeamte betrifft und gesetzlich vorzuschreiben ist.

Landesbeamte sind bei den jeweiligen Landesbehörden der einzelnen Bundesländer beschäftigt, wie Staatsanwaltschaften, (Amts-/Land-/Oberlandes-) Gerichte, Landespolizeien, Schulen oder Finanzämter.

Weiterhin gibt es auch noch Kommunalbeamte, diese werden von den Stadt- oder Kreisverwaltungen beschäftigt und nehmen bspw. Tätigkeiten beim Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro wahr.

Landes- und Kommunalbeamte fallen in den Anwendungsbereich des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sowie der Landesbeamtengesetze, Landesbesoldungsgesetze, Landesdiszplinargesetze und der jeweiligen Landeslaufbahnverordnung.

Die Statusrechte und -pflichten der Landes- und Kommunalbeamten unterliegen mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung der konkurrierenden Gesetzgebung. D.h. hier haben die Länder solange die Gesetzgebungskompetenz, bis der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz durch Gesetz Gebrauch macht.

Mit dem BeamtStG hat der Bund jedoch in Bezug auf die Statusrechte und -pflichten von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.

Hier können die Länder nur noch über Laufbahnen, Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten bestimmen.

Einen Unterschied hast du schon richtig erkannt: Beamte können nur im Zuständigkeitsbereich ihres Dienstherrn versetzt werden. Das bedeutet

  • Bundesbeamte im gesamten Bundesgebiet, im Bereich des Auswärtigen Amtes, der Bundeswehr und des Bundesnachrichtendienstes auch weltweit,
  • Landesbeamte innerhalb ihres Bundeslandes und
  • Kommunalbeamte innerhalb ihrer Kommune.
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Ich war ohne großen Aufwand immer eine gute Schülerin. Das, was ich für die Schule gemacht habe, war

  • Hausaufgaben erledigen (max. 1 Std. am Tag, meistens eher 15 - 30 Min.) und
  • Lernen nur Samstags und Sonntags für jeweils 2 Stunden.

In Bezug auf schulische Leistungen haben meine Eltern mir überhaupt keinen Druck gemacht. Sie haben mich einfach Kind bzw. Teenager sein lassen.

Während meines dualen Studiums lag mein Lernaufwand bei 2 Stunden pro Tag.

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Ich denke, es ganz individuell und somit von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Jeder hat schließlich eine andere körperliche und geistige Verfassung.

Ich arbeite 43 - 46 Stunden pro Woche und habe eine sehr gute Work-Life-Balance und kann mich über mangelnde Freizeit und Erholung nicht beschweren.

Ein Neustart im Ausland ist keine Option für mich - zumindest solange ich noch berufstätig bin. Meinen Ruhestand im Ausland zu verbringen, kann ich mir durchaus vorstellen.

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Während eines Praktikums im Finanzamt habe ich Einblick in Arbeit von Finanzbeamten in den unterschiedlichen Sachgebieten bekommen.

Beim Praktikum bei der Staatsanwaltschaft waren es nicht nur Einblicke in die Arbeit von Staats- und Amtsanwälten, sondern auch von

  • Wirtschaftsreferenten
  • Buchhaltern
  • Justizfachangestellten
  • Justizhelfern/Justizwachtmeistern
  • Justizfachwirten
  • Rechtspflegern

Während meines dualen Studiums für den gehobenen Zolldienst habe ich in Einblicke in die unterschiedlichen Sachgebiete beim Zoll bekommen und bin seit meinem Abschluss im Zollfahndungsdienst tätig.

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Polizist

Ich (w/27) hätte mir durchaus vorstellen können, Polizistin zu werden, und meine Einstellung ist nur daran gescheitert, dass ich das Sportabzeichen nicht bestanden habe.

Stattdessen bin ich Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden und für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung. Und ich kann mir auch keinen besseren Beruf für mich vorstellen.

Öffentlicher Dienst und ab 13/14 vorrangig die Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung waren mein Ziel, was ich durchaus erreicht habe.

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