GoPro Autofahrt aufnehmen erlaubt?

5 Antworten

...wenn Du es hochlädst und z.B. Kennzeichen anderer Fahrzeuge oder Personen erkennbar sind, könnte das in der Tat Ärger geben. Ob Du einen A6 oder gar R8 aufgrund Deines recht jungen Alters und dementsprechend "frischen" Führerscheins überhaupt geliehen bekommst, wage ich zu bezweifeln. Die meisten Vermieter stellen gewisse Anforderungen, zumindest was das Alter betrifft, beim Verleih insbesondere höherwertiger Fahrzeuge und auch die Händler geben solche Fahrzeuge eher nicht an junge Leute zur Probefahrt heraus (zumindest nicht ohne mitfahrenden Mitarbeiter des Autohauses), ohne dass glaubhaft echte Kaufabsichten zu erwarten sind. Und ganz ehrlich: Erwerbe erst einmal eine ausreichende Fahrpraxis, bevor Du derartige Experimente machst. Selbstüberschätzung ("ich habe alles im Griff!") ist eine der häufigsten Unfallursachen unter jungen Leuten und (Fahr-) Physik, gerade bei höheren Geschwindigkeiten etwas, was man schon ausreichend vorab "erfahren" haben sollte, sich herangetastet haben sollte (und zwar nicht an einem Nachmittag...und auch mit genau dem Fahrzeug, mit welchem man solch eine Hochgeschwindigkeitsfahrt plant), bevor man so etwas voll ausfährt. Dem eigenem und dem Leben anderer zuliebe.

Wenn Du das filmst, um es ins Netz zu stellen, dann erfüllt das den Tatbestand eines illegalen Rennens. Auch dann, wenn Du keinen "Renngegner" hast. Du machst eine Fahrt, die zur Errziehlung einer Höchstgeschwindigkeit dient, das reicht, um den Tatbestand zu erfüllen.

Fox1013b  28.01.2024, 09:32

Wieso? Auf der Autobahn darf er so schnell fahren wie er will. Das hat doch nix mit Rennen zu tun…Oder fährt jeder, der die Höchstgeschwindigkeit fährt ein Rennen?
Das ist einfach nur maximal affig, aber nicht illegal…

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spelman  28.01.2024, 11:47
@Fox1013b

Es hat dazu schon Urteile gegeben. Gerade das Filmen der Fahrt zum Zweck, es ins Netz zu stellen, wurde vom Gericht so gewertet, dass hier eine besonders hohe Geschwindigkeit erreicht werden soll, für spektakuläre Aufnahmen. Damit sah das Gericht den Tatbestand des illegalen Rennens erfüllt.

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Fox1013b  28.01.2024, 12:06
@spelman

In Deutschland? Das Urteil möchte ich mal sehen…Hast du da einen Link? Anders liegt der Fall, wenn die Aufnahmen tatsächlich im Netz veröffentlicht wurden.

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spelman  28.01.2024, 13:03
@Fox1013b

Ja, war in Deutschland. Einen Link habe ich nicht bei der Hand, ich habs halt vor einiger Zeit gelesen.

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Du musst dann alles zensieren. Kennzeichen, Gesichter und Werbung/logos von Firmen. Ansonsten kann es dir so ergehen wie fahrnünftig - eure Videos.

Und wenn du vollspeed fahren willst, dann nimm ne Rennstrecke und nicht ne öffentliche Autobahn, wo du unschuldige zum Tode verurteilst.

Und auch ne Verurteilung ohne ein zweites Fahrzeug wegen rennen fahren kann es auch geben.

Prinzipiell spricht nichts dagegen, solange die Kamera nicht deine Sicht verdeckt. Also entweder am oberen Brustende oder an der Stirn montieren.

Es wird dir keine Mietwagenfirma einen A6 oder gar R8 anvertrauen direkt nach Ablauf der Probezeit. Die stellen da gewisse Anforderungen dass du eine gewisse Fahrpraxis mitbringst. Die wissen schließlich, dass junge Bengel sich gerne übernehmen und dann dabei das Auto zu Schrott fahren.