Geschäftsführerin werden?
Guten Abend,
ich bin 28 und Landmaschinenmechatronikerin mit Meister und außerdem auch gelernte Landwirtin. Ich arbeite in einem Lohnunternehmen und bin dort unteranderem Werkstattleiterin aber auch Fahrerin.
Jetzt kam heute mein Chef auf mich zu (ihm gehört die Firma) und meinte, das er lange darüber nachgedacht hat und gerne einen zweiten Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin hätte und dafür will er mich haben. Ich war erst etwas geschockt, aber habe eigentlich Lust und Motivation darauf. Gerade weil ich weiter Schrauben und fahren darf und nur einen teil im Büro sein würde.
Es ist eine Firma mit 17 Beschäftigten, also kein riesiger Laden.
Aber wie genau ist das dann eigentlich so. Kann man einfach mit einem entsprechendem Vertrag so ohne weiteres Geschäftsführer werden? Könnt ihr mir dazu mal ein paar Infos geben?
Ich habe ja meinen Meister gemacht und habe da eigentlich den ganzen Kram auch gelernt nur musste ich diesen bis jetzt nicht anwenden und weiß daher nicht mehr alles so genau.
Lukrativ wäre es für mich schon, gerade weil sich mein Lohn wohl verdoppeln würde und ich verdiene jetzt schon nicht schlecht. Auch die anderen Mitarbeiter werden denke ich damit kein Problem haben.
Was haltet ihr davon?
Über hilfreiche Tipps und Infos würde ich mich sehr freuen.
Schönen Abend euch noch!
Ich werde demnächst mit ihm alles nochmal durch sprechen und dann auch nochmal Zeit haben darüber nachzudeneken. Aber ich möchte hier einfach schonmal gerne vorab ein paar Meinungen dazu und Infos hören.
Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung!
Noch ist ja nichts offiziell. Aber danke!
5 Antworten
Du bist für diesen Job noch sehr jung, aber wenn dein Chef es dir zutraut, dann kannst du es versuchen. Ich habe einen Kollegen, der etwa 5 Jahre lang einen Geschäftsführer für seinen Verein gesucht hat, weil er selbst inzwischen zu alt für diese Art von Position ist. Wichtig wäre, abgesehen von deinem Verhältnis zum Chef, auch dein Verhältnis zu dem anderen Geschäftsführer. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Befugnisse sollten möglichst genau formuliert werden.
Mein Chef, also der Besitzer ist auch zugleich der andere Geschäftsführer.
Ja, ein einfacher Geschäftsführer-Vertrag ist die juristisch erforderliche Basis. Weil dieser Vertrag sehr wichtig ist, solltest Du ihn vor Unterschrift prüfen lassen.
Als Geschäftsführerin magst Du mehr verdienen, allerdings ist Deine Haftung auch viel umfangreicher, als bei einem einfachen Angestelltenverhältnis. Ein Jurist für Gesellschaftsrecht wird Dich aufklären.
Trotzdem auch von meiner Seite: Herzlichen Glückwunsch!
Danke! Ich dachte bei einer Gmbh haftet der Geschäftsführer nicht privat.
Leider doch. Der Geschäftsführer hat strenge gesetzliche Pflichten. Solange er diese einhält, haftet er nicht privat - Beispiel Insolvenzrecht. Sobald er diese Pflichten vernachlässigt, riskiert er auch private bzw. persönliche Haftung, trotz GmbH.
Die gesamtwirtschaftliche Situation solltest Du daher genau kennen, selbst wenn Du nicht für Finanzen zuständig bist.
Achso ja, darüber weiß ich eigentlich bescheid. Aber auch das kann ich ja auch nochmal vertiefen.
Achte in dem Vertrag auf die Verantwortlichkeiten, nicht das du für etwas haften musst was du nicht beeinflussen kannst.
Rückt er auch Firmenanteile raus, wäre ein netter Bonus und wie schaut die Gewinnbeteiligung aus.
Ansonsten Gratulation, kann man mit Leben :)
Als Geschäftsführerin bist Du - in gewissen Grenzen - auch haftbar, teilweise sogar für die Vergangenheit. Insofern wäre ich vorsichtig.
Sprich doch mal mit einem Wirtschaftsanwalt und/oder Steuerberater, um eventuelle Risiken auszuräumen bzw wenigstens zu erkennen und den Vertrag entsprechend zu gestalten.
Kann man einfach mit einem entsprechendem Vertrag so ohne weiteres Geschäftsführer werden?
Grundsätzlich ja. Wer nicht GmbH-Geschäftsführer werden darf, ist in § 6 Abs. 2 GmbHG geregelt.
Die Bestellung an sich erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, die genauen Bedingungen werden in deinem Geschäftsführervertrag geregelt. Diesen Vertrag solltest du vor der Unterzeichnung durch einen Anwalt prüfen lassen. Bitte nicht nur vor Ort kurz überfliegen und dann sofort blind unterschreiben, dafür sind die Regelungen zu wichtig und zu weitreichend. Hier sollten deine Befugnisse und Zuständigkeiten klar und eindeutig geregelt werden - sonst haftest du am Ende für Dinge, für die du dich gar nicht zuständig gefühlt hast.
Während du als einfacher Arbeitnehmer nur sehr eingeschränkt für deine Fehler haftest, sieht das bei Geschäftsführern deutlich anders aus, insbesondere wenn diese ihre gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzten. Für die Haftung gegenüber der Gesellschaft verweise ich auf § 43 GmbHG. In diesem Zusammenhang solltest du dich auch unbedingt an deine Versicherung oder deinen Versicherungsmakler wenden, die hier gegenständlichen Risiken sind nicht von einer einfachen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, hier solltest du unbedingt deinen Versicherungsschutz erweitern.
vorallem die pro cura muß gereglet werden !