Bis zur welchen Größe muss man bei den Nachbarn fragen für einen Hund?
Hallo,
Ich würde gerne einen Hund adoptieren, ich hab mal gehört, dass man bis zu einer bestimmten Größe des Hundes die Nachbarn nicht fragen muss. Er wiegt 8,7 Kilo bei einer Schulterhöhe von 37 cm.
Weiß jemand weiter?
Vielen Dank
8 Antworten
Zuerst einmal, Hunde werden gekauft, nicht adoptiert!
Das Wort Adoption im Zusammenhang mit Tieren ist ein manipulativer Verkaufstrick, nichts weiter. Dem Wort Adoption folgen dann immer Kaufverträge die ungültige Klauseln enthalten.
Ein "Tierschutz" Hund zu kaufen ist längst in den allermeisten Fällen keine gute Tat mehr. Es geht da meistens um absichtlich produzierte Tiere unter dem Deckmantel vom Tierschutz ein abscheuliches Geschäft mit dem Hundeelend.
Ob du einen Hund halten darfst, musst du deinen Vermieter fragen, nicht deine Nachbarn.
Unser Vermieter, selber Hundehalter, hat früher Rottweiler gezüchtet, wird sich in Zukunft hüten nochmal Hundehaltung, für Hunde aus nicht seriöser Zucht zu erlauben. Da kann ich ihm nur beipflichten.
Wer die Probleme mit der Hundehaltung in seinen Mietobjekten und in der Nachbarschaft rund herum verursachen, sind immer die Hunde aus nicht seriöser Zucht und deren unfähigen Hundehaltern, die billig und nicht seriös vorbereitet und zu einem Hund gekommen sind. Leider dann auch meist nicht willig oder fähig die Probleme zu lösen.
Auch wenn man heute teilweise als Vermieter Hundehaltung nicht mehr grundsätzlich ausschliessen kann. Ist es für Vermieter einfach einen Grund zu finden, warum er Hundehaltung nicht oder nicht mehr erlauben will.
Es ist also auch kein Argument, wenn der Nachbar einen Hund halten darf, dass man selber auch eine Bewilligung bekommt oder sich eine Rasse zulegen kann wie man will.
So richtig abschließende Rechtsprechung gibt es rund um die Haustierhaltung nicht. Bei Hunden und Freigängerkatzen spielt vor allem eine Rolle, dass sie nicht nur in der Mietwohnung leben, sondern auch gemeinschaftlich genutzte Flächen nutzen - Treppenhaus, Flur, Außenanlagen und so weiter.
Du musst allerdings nicht deine Nachbarn fragen, sondern einen Vermieter! Und das ist sehr ratsam, eben weil die Rechtslage da nicht so absolut eindeutig ist. Wenn du sein Okay hast, dann kannst du dir ohne Probleme und Sorgen einen Hund anschaffen (wobei dazu natürlich noch sehr viele weitere Überlegungen gehören, insbesondere die Betreuung des Hundes tagsüber, wenn du unterwegs bist!).
Hey!
Wenn du in einer Mietwohnung wohnst und einen Hund adoptieren möchtest, kommt es weniger auf die Größe oder das Gewicht des Hundes an, sondern mehr darauf, was in deinem Mietvertrag steht. In vielen Mietverträgen steht, dass du die Erlaubnis des Vermieters brauchst, wenn du einen Hund halten willst – egal wie groß der Hund ist. Das mit der Größe, was du gehört hast, könnte sich darauf beziehen, dass kleinere Hunde manchmal als "Kleintiere" durchgehen und damit leichter zu genehmigen sind. Aber bei einem Hund von knapp 9 Kilo und 37 cm Schulterhöhe würde ich sicherheitshalber mal mit deinem Vermieter sprechen. Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, kann es auch hilfreich sein, die Nachbarn vorab zu informieren, einfach um gute Stimmung zu halten. Also kurz gesagt: Unbedingt im Mietvertrag nachsehen und am besten den Vermieter fragen, bevor du den Hund adoptierst. Dann bist du auf der sicheren Seite!
Wieso denn die Nachbarn ? du musst Deinen Vermieter fragen ?
Grösse und Gewicht spielen auch keine Rolle. Wenn die Hundehaltung verboten ist dann ist sie verboten. Dann kannst Du noch dagegen klagen wenn Du möchtest oder Du kannst auch gleich umziehen.
Ich kann da nur sagen, wie ich es kenne.
Bei unserer ersten Hündin, mussten wir beim Vermieter nachfragen, und in seinem Wunsche auch bei all unseren Nachbarn. Da spielt die Größe des Hundes keine Rolle, denn auch kleone Hunde können störend für die Nachbarn sein.
Bei meinem jetzigen Hund, musste ich nur beim Vermieter fragen und es wurde mir nur ein Hund bis maximal 30cm Schulterhöhe erlaubt (obwohl auf meiner Etage ein Labrador und ein Husky leben). Es war auch pflicht, die Versicherungsdaten (Hund) an den Vermieter weiterzugeben.
Also wenn du keine Probleme willst, wende dich an deinen Vermieter, der sagt dir dann wie es weitergeht