Anzahlungsgeld zurück?

6 Antworten

Vertrag ist Vertrag. Wenn da ein Rücktrittsrecht vereinbart ist, das den vorliegenden Fall abdeckt, und mit dem Rücktritt auch die Rückzahlung der Anzahlung vereinbart ist, kann sie natürlich die Anzahlung zurückfordern.

Aber das ist eher unwahrscheinlich: Die Anzahlung soll ja gerade absichern, dass der Vertrag auch erfüllt wird.

Etwas wahrscheinlicher ist, dass sie zurücktreten kann von dem Vertrag, die Anzahlung aber nicht zurückerhält.

Die wahrscheinlichste Variante ist, dass sie ihre Pflichten komplett erfüllen muss: Restzahlung auch leisten, Katze übernehmen. Dies ist dann der Fall, wenn sonst weiter gar nichs vereinbart wurde.

Wenn die Katze einen anderen Käufer bekommt, dann ja. Ansonsten könnte der Katzenbesitzer sagen, dass er einen Schaden hat wegen des Rücktritts und die 50.- behalten.

Der Kaufvertrag besteht doch nach wie vor. Ein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht hat sie nicht. Wenn der Verkäufer auf die Erfüllung des Kaufvertrags besteht, wird sie vermutlich nicht den vollen Betrag zurückerhalten (Schadenersatz wegen Nichterfüllung).

Nö. Zudem sollte man Katzen immer zu zweit halten. Die andere Katze wurde ja für sie zurückbehalten

Hey, die Anzahlung dient dem Verkäufer als "Sicherheit" dass der Käufer das Tier auch wirklich nimmt. Daher wird die Anzahlung nicht zurück erstattet, es sei denn, im Kaufvertrag wurde etwas anderes festgelegt.

Wurde denn ein Kaufvertrag unterschrieben?