Geschenkt ist Geschenk?

7 Antworten

"[...] und da wir die Übergebe Mündlich so wie bei Whatsapp vereinbart haben ist er ja mit mir einen Kaufvertrag eingegangen."

Das ist nicht ganz richtig. Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Schenkungsvertrag gem. § 516 BGB. Ihr müsstet euch beide (!) darüber einig gewesen sein, dass du die Katze unentgeltlich (!) bekommen sollst. Wenn das der Fall ist, handelt es sich in der Tat um eine Schenkung. Nach deiner Schilderung, hört sich das für mich auch so an, als seid ihr euch einig gewesen.

Grundsätzlich bedarf ein Schenkungsversprechen gem. § 518 I 1 BGB einer notariellen Beurkundung, die ihr offensichtlich nicht eingeholt habt. Das ist aber kein Problem: Gem. § 518 II BGB wird der Formmangel durch Bewirken der versprochenen Leistung geheilt. Er hat dir die Katze ja schon überlassen, also die versprochene Leistung bewirkt.

Es liegt also folglich auch ein wirksamer Schenkungsvertrag vor.


Eine Möglichkeit, dass er die Katze zurückfordern kann, ist der Schenkungswiderruf wegen groben Undanks gem. §§ 530ff. BGB. Diese sind hier aber wohl nicht einschlägig, da du dich nicht des groben Undanks gegenüber dem Schenker schuldig gemacht hast.

Eine andere wäre die Einrede der Verarmung gem. § 528 BGB. Auch diese ist aber hier wohl nicht einschlägig.

Die letze Möglichkeit wäre, dass er dir die Katze unter einer bestimmten Auflage überlassen hat. Aus deinem Text geht das aber nicht hervor, daher lasse ich das mal außen vor.


Im Ergebnis liegt also eine wirksame Schenkung vor. Der vorherige Besitzer hat auch keinen Anspruch, die Katze zurückzuverlangen. Dass ihm nun eventuell Geld durch die Lappen geht, ist seine eigene Schuld. Das hätte er sich überlegen sollen, bevor er die Katze verschenkt hat. Du hast also nichts zu befürchten, sofern die von dir geschilderte Lage vollständig ist und der Wahrheit entspricht.

Wenn er den Kater von einem Züchter hat, solle er den Züchter bei dem Verein wo er eingetragen (Stammbaum) ist anzeigen, eventuell ist hier auch ein Rat vom Anwalt einzuholen.

Zurückgeben müssen sie den kleinen nicht.

Hmmm für mich hört es sich eher so an als würde er bereuen sie verschenkt zu haben und versucht jetzt irgendwie Geld raus zu schlagen.

Welche "Rasse" ist die Katze den und welche soll es sein? Auch ein vermehrer hat keinen Grund bei der Rasse zu lügen. Am Ende hätte er nämlich nur Stress. Irgendwie kommt mir die Story komisch vor. Hast du den Kaufvertrag der Katze gesehen?

AmayaMizuki 
Fragesteller
 03.08.2017, 15:10

den Vertrag habe ich nicht gesehen so wie er mir das erzählt hat steht da drin das es sich um ein Weibchen handelt. Ein Maincoon Waldkatzen mix.

es ist ein Männchen und auch kein Main coon drinnen

er sagt er habe etwa 600 dafür bezahlt...

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melinaschneid  03.08.2017, 15:21

wow dann hat er sich gewaltig über den Tisch ziehen lassen. Für das Geld hätte er eine Katze beim seriösen Züchter bekommen. Naja das die Katze nicht nach Maine Coon aussieht hätte er ja selbst sehen müssen. Da darf er wirklich nicht meckern. Das mit dem Geschlecht ist doof. Aber auch das hätte ihn auffallen müssen. Sehe da nichts weswegen er den vermehrer belangen kann. Und das kann schon ein Maine Coon mix sein. Das lange fell vererbt sich nicht dominant. bei der Verpaarung Maine Coon x Hauskatze kann problemlos eine Katze raus kommen die aussieht wie eine Kurzhaar Katze.

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schon mal Danke für die schnellen antworten ;)

Nun habe ich gerade eine Nachricht bekommen das er wenn nötig mit der Polizei kommt um die Katze zu holen?! Kann ich mich da weiter weigern? Reicht der Ausgedruckte Whatsapp Verlauf als Beweis?

Elunax  03.08.2017, 14:52

der spinnt doch! was sind ein Paar Euro entgegen einem Tierleben.. gut, dass er sie nicht behalten hat!!! Er hat nicht die nötige reife um das Tier zu halten. Die Polizei kann er nur rufen in dem er lügt und sagt, du hättest die Katze gestohlen. Damit begeht er selbst eine Straftat. Wenn er zur Polizei geht und sagt "ich habe ihr die Katze geschenkt und will sie zurück" wird er ausgelacht. Du hast nichts zu befürchten. Drucke dir den Verlauf aus und falls es wirklich so sein sollte, dass er die Polizei ruft, zeige ihr die Beweise und schildere sein Missverhalten. viel Glück

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miboki  03.08.2017, 15:21
@Elunax

Auch wenn er die Polizei anlügen sollte, wird die die Katze nicht holen. Die Herausgabe des Tieres ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Der ehemalige Tierhalter müsste es zivilrechtlich einklagen und die Kosten dafür auch vorstrecken. Im Verfahren muss er dann glaubhaft machen, dass das Tier gestohlen bzw. nicht verschenkt wurde. Da sprechen schon mal die WhatsApp Nachrichten gegen. Wer hat eigentlich die Papiere (impfpass) der Katze?

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