Angehupt weil auf Landstraße fahre?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tja, manche Leute sind halt intellektuell überfordert, wenn sie damit konfrontiert werden dass nicht alles nach ihrer Nase läuft. Zum Beispiel, es mal auf der Straße nicht so schnell vorwärts geht, wie sie es sich wünschen, weil es auch noch andere Verkehrsteilnehmer gibt.

Selbstverständlich sind die nicht im Recht, aber sie denken es wäre so.

Trotzdem ist empfinde ich es als den klügeren Teil der Tapferkeit, Landstraßen zu meiden wenn es geht. Statt jemandem, der Radfahrer beschimpft weil er sie nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer akzeptiert, kann man halt auch mal an jemanden geraten, der Radfahrer über den Haufen fährt, weil er gar nicht dran gedacht hat, einem "ungepanzerten" Verkehrsteilnehmer zu begegnen. Fast immer findet sich irgendwo ein guter landwirtschaftlicher Weg... erfordert halt etwas mehr Routenplanung, als einfach nur das Ziel in Google Maps (eine Auto-fokussierte Software mit Auto-fokusssierten Karten) einzugeben und loszufahren.

Mein Tip zur Routenplanung: Bikerouter.de. Da gibt es unterschiedliche Karten zur Auswahl und eine ganze Palette unterschiedlicher Routingprofile, je nachdem ob man z.B. schlechte Wege oder Anstiege möglichst vemeiden möchte. Es gibt auch schöne Tutorials auf Youtube, wie man damit umgehen kann.

Alexicus266 
Fragesteller
 10.09.2023, 19:00

Danke)

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Das Anhupen war leider völlig legal.

Abgesehen davon darfst du selbstverständlich auf einer Landstraße fahren, sofern diese nicht als Kraftfahrstraße ausgeschildert oder per Zeichen 254 für Fahrräder gesperrt ist.

Vando  10.09.2023, 18:57

Inwiefern stellt denn ein Radfahrer eine Gefahr da, die das Betätigen von Warnzeichen rechtfertigt?

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migebuff  10.09.2023, 19:00
@Vando

Das Benutzen von Warnzeichen ist nicht nur in Gefahrensituationen erlaubt. Er fuhr außerorts und wurde überholt. Außerorts darf das Überholen durch Licht- und Schallzeichen angekündigt werden. Der Autofahrer kann sich also stets damit herausreden, dass er ihn nicht angehupt hat, sondern lediglich die Überholabsicht angekündigt hat, §5 Abs 5 StVO.

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Alexicus266 
Fragesteller
 10.09.2023, 18:59

Die Straße war nicht als Kraftfahrtstraße ausgeschildert, es gab auch kein zeichen dass besagt das keine radfahrer hier fahren dürfen

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Alles korrekt!

Du darfst da fahren, Sie dürfen dort beim Überholen hupen.

Das mit dem anbrülllen dürfen sie allerdings nicht, das ist unnötig - Hupe reicht.

Beste Reaktion wâre:

Lächeln und winken, das bringt sie total aus der Fassung,.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

aus § 5 StVO:

5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden

Insofern alles in Ordnung, bis auf den Vorwurf.

Das Hupen zum anzeigen der Überholabsicht ist außerorts sogar erlaubt.
Das Pöbeln allerdings nicht.
Was ich hasse, sind diejenigen Radfahrer, die trotz eines vorhandenen und bestens ausgebauten Radweg trotzdem auf der Straße fahren. Insbesondere die Fahrer von sog. Rennrädern machen das, "weil sie es ja dürfen".
Leider sind sie nach einem Unfall nur selten als Organspender zu gebrauchen.....

Alexicus266 
Fragesteller
 24.10.2023, 10:58

Es gab keinen befestigten weg nebenbei, ich hab mich an alle Regeln gehalten.

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