Religionslehrer aufgrund Homophobie* verklagen?

Doesig  19.04.2025, 23:17

Wie lange ist das her?

DerEine0011 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 23:27

einige Jahre habe vor 3 Jahren Abi gemacht

4 Antworten

Also sowas geht natürlich überhaupt nicht und gerade als Religionslehrer sollte man neutral gegenüber seinen Schülern sein.

Trotzdem wird eine Anzeige (oder Klage) hier nichts bringen, da Sie sowieso nicht mehr arbeitet und dir Behörden sowas auch nicht wirklich interessiert

Einzelfall, Klage lohnt sich nicht, schon gar nicht nach 3 Jahren.

Was willst du da verklagen ?

Wie willst du das beweisen, vorallem da es 3 Jahre her ist ?

Story aus dem Paulanagarten ?

"Ich wurde zur Seite genommen und gefragt ob ich zuhause verg****tigt würde von meinen Eltern (2 Frauen btw) da ich ja nichts von zuhause erzählen würde."

Krass ja, aber sexueller Missbrauch im Elternhaus ist real und es gibt Kinder/Jugendliche die darunter leiden.

"Schwule Personen wären Sünde und sollten kastriert werden"

Wenn das Ihre Meinung ist, dann soll es so sein, auch wenn es sehr radikal ist

"Habe bei der gleichen Laier gesagt das sich sowas nach Hitler anhört (Notenbesprechung davor 1- auf dem Zeugnis dann doch eine 3 Begründung: Leistungsabfall in den 3 Wochen)"

Ja und weida ?

Wie willst du das gegenbeweisen ? Gerade nach 3 Jahren ?

"Non Binärer Freund von mir hat die Schule aufgrund Mobbing verlassen sie sagte er hätte das verdient!"

Vielleicht war der Freund ein Mobber ? Oder jemand der sich aus dieser Non Binären kacke extra Sachen genommen hat ?

Kann man hier nicht beweisen und nochmals ist nicht Strafbar, ist Ihre Meinung.

"Sie bekommt von irgendwem mit das ich bei meinen Freunden geoutet bin (1- auf 4-)"

Nochmals, ist nichts Strafrechtliches, sowas hätte man bei der Notenbesprechung ankreiden müssen und nicht 3 Jahre hinterher.


DerEine0011 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 16:09

Interessant "Vielleicht war der Freund ein Mobber ? Oder jemand der sich aus dieser Non Binären kacke extra Sachen genommen hat ?" Leuten gegenüber die gemobbt werden zu sagen daß sie mobben.

In den genannten Dingen ist nichts, was homophob wäre enthalten. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung.

Eine Meinung muss nicht stimmen, eine Tatsachenbehauptung dagegen muss stimmen.

Klasse 6, 7 und 8 ist eine Meinungsäußerung. Sie beleidigt ja niemanden.

Alle anderen Punkte haben keinerlei strafrechtliche Relevanz.

Und wenn, dann hättest du es gleich zur Anzeige bringen müssen, jetzt ist es verjährt.

Bedenke auch bitte, man kann zwar alles anzeigen, das Meiste wird jedoch polizeilich nicht verfolgt und man wird auf den Privatklageweg verwiesen.

Ob man da dann recht bekommen würde, steht auf einem anderen Blatt, außerdem ist der Privatklageweg ein teures Unterfangen, welches du aus eigener Tasche bezahlen musst.

Die Kosten für einen anwaltlichen Brief betragen mindestens 90€. Je nach Anwalt können das auch mal 330€ sein.

Man sollte sich also gut überlegen, was man anzeigt. Es muss auch Aussicht auf Erfolg haben. Hat es keine Aussicht auf Erfolg und man klagt trotzdem, ist diese Klage mutwillig.

Lediglich dieses Jonglieren mit den Noten halte ich persönlich für fragwürdig. Man könnte meinen, das sie jedes Mal irgendetwas gegen dich hatte und dann gleich die Note absichtlich gedrückt hat.

Allgemein bewertet müsste man meinen, dass diese Lehrerin schon sehr schräg drauf gewesen ist. Krude und abstruse Ansichten hatte.

Die paar Jahre bis zu ihrer Pensionierung hat sie noch heruntergerissen und dachte sich, dass ihr in der Zeit eh niemand mehr etwas kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung