Klassenfahrt nicht teilnehmen?

3 Antworten

Ich würde zunächst ganz offen mit dem Lehrer über die Begebenheiten reden, die aus deiner Sicht gegen diese Klassenfahrt sprechen - wenn es wirklich was Heftiges zwischenmenschlicher Art ist, sollte er das zumindest verstehen können und man sollte drüber reden - einfach damit er weiß, was los ist und wieso und weshalb du einen Rückzieher machst; habe ich bei meiner Abschlussfahrt im Jahr 2007 auch so gemacht, allerdings hatte ich von Anfang an klargestellt, da definitiv nicht mit zu fahren. Ansonsten ist es üblich, dass ein Schüler, der auf die Klassenfahrt nicht mitgeht, in einer anderen Klasse unterrichtet wird für diese Zeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also direkt zwingen kann dich keiner. WAs sagen denn deine Eltern dazu?

Es kann sein, dass du auf zumindest einem Teil der kosten sitzen bleibst.

Wenn deine Eltern einverstanden sind dass du nicht mitfährst, solltet ihr gleich nach den Ferien Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen

8988999i 
Fragesteller
 06.04.2023, 10:33

meine Eltern haben sind voll auf meiner Seite, wegen den o.g. Vorfällen

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Nordseefan  06.04.2023, 11:48
@8988999i

Dann bleibt ja "nur" noch das finanzielle. Und dir/euch ist klar dass du dann in die schule musst während die anderen auf Fahrt sind oder?

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Ja das kannst du ich hoffe nur dass du noch nichts bezahlt hast, weil es sein kann dass du das Geld nicht zurück bekommst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Xandros0506  05.04.2023, 21:46

Wenn die Anmeldung verbindlich war und so bereits verarbeitet und in erfolgten Buchungen enthalten ist..... dann kann es sogar passieren, dass man zahlen darf, auch wenn man nicht teilnimmt. Das ist eben das Problem bei "verbindlichen" Anmeldungen. Da interessiert es nicht, ob man tatsächlich teilnimmt.

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8988999i 
Fragesteller
 05.04.2023, 21:50
@Xandros0506

Ich habe noch nichts bezahlt. Alles gut in dieser Hinsicht

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Xandros0506  05.04.2023, 21:52
@8988999i

Dann hast du dir zumindest den Part mit der Rückerstattung erspart.
Jetzt hängt es tatsächlich nur noch davon ab, was die Schule unter "verbindlich" versteht und ob sie die Zahlung dennoch fordern. (Vermutlich nicht, aber das lässt sich von Außen schlecht beurteilen.)

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