Muss ein Gesetzesentwurf im Bundestag erneut abgesegnet werden?
Hallo, die CDU hat ja den mit Hilfe der AfD den Gesetzesentwurf bezüglich der Einwanderung durchgebracht. Und dann?
Kann mir das einer erklären? Also man braucht quasi Mehrheiten allein für den Entwurf, und dann in einer zweiten Runde nochmal Mehrheiten von den gleichen Abgeordneten, die schon alle beim Entwurf abgestimmt haben, damit dieser Entwurf dann schlussendlich zu einem Gesetz wird?
Ich dachte da wurde wegen 3 Stimmen abgelehnt?
Wie ich verstanden habe, ging der Entwurf durch. Deswegen war ja die ganze mediale Aufregung.
7 Antworten
Du bringst da etwas durcheinander. Das vorgestern war kein Gesetzesentwurf, sondern eine reine Willenserklärung ohne jeden bindenden Wert.
Das Theater war unnötig wie ein Kropf. Herr Merz hat sich gründlich verrechnet.
Das, worüber heute abgestimmt wurde, hat nichts mit der Sache von Mittwoch zu tun.
Nein, das hat sie nicht. aber wenn sie es hätte, hätte der Entwurf im Bundesrat bestätigt werden müssen und da haben einige Länder vorher schon gesagt, dass sie das nicht tun werden, auch solche mit CDU Regierung. Der Entwurf wäre also vermutlich auch dann abgelehnt worden.
"Hallo, die CDU hat ja den mit Hilfe der AfD den Gesetzesentwurf bezüglich der Einwanderung durchgebracht. Und dann?"
Nein, das ist falsch. Es war ein bisschen weniger als die Mehrheit.
Quelle zur vollständigkeit: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-zustrombegrenzungsgesetz-1042038 [Bundestag]
Dass es so knapp war. Die CDU hat nur einen Antrag durchgebracht. Das war eine von 3 Sachen, die sie durchbringen wollten.
Achsoo, ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Für mich ist Antrag und Entwurf das Gleiche. Ist aber wahrscheinlich so nicht korrekt.
Der Antrag ähnelt eher einem Vorschlag oder einem Neu-Jahresvorsatz und hat keine rechtliche Bindung.
Du hast nicht verstanden, dass das völlig unterschiedliche Dinge waren.
Die Aufregung ist kommt daher dass die Beschaffung einer Mehrheit für diesen Antrag nur mit Hilfe der als rechtsextremistisch und damit in Teilen verfassungsfeindlich eingestufte AfD möglich war. Das ist ein erster Schritt zur Zusammenarbeit.
Es gab bisher einen Konsens, dass die demokratisch orientierten Parteien eine solche Zusammenarbeit nicht eingehen und Merz selbst hat im November noch zugesagt, dass das nicht passieren wird. Er hat also nicht nur gegen den ungeschriebenen Konsens verstoßen, sondern auch Wortbruch begangen.
Für jemanden, der in drei Wochen Kanzler sein will, nicht gerade eine kluge oder angebrachte Aktion. Und es war auch nicht notwendig.
Daher die Aufregung.
nein, der Gesetzesentwurf ist heute gescheitert. Am Mittwoch war das nur eine Entschließung, d.h. der Bundestag hat seine Meinung geäußert ohne direkte Folgen für irgendwas. Keiner ist verpflichtet dieser Entschließung zu folgen.
Achsoo, und wozu dann die ganze mediale Aufregung?