Merz ignoriert das Völkerrecht!
Gegen Israels Premier Netanjahu liegt ein internationaler Haftbefehl vor - und dennoch will Wahlsieger Merz ihn offenbar nach Deutschland einladen. Es gebe Mittel und Wege, den Premier nicht festnehmen zu lassen, teilte Merz mit.
Der CDU-Chef und Wahlsieger Friedrich Merz will Israels Premier Benjamin Netanjahu nach dessen Angaben zu einem offiziellen Besuch nach Deutschland einladen. Netanjahu habe am Sonntagabend ein "herzliches Gespräch" mit dem wahrscheinlich künftigen Kanzler geführt und ihm zu seinem Erfolg gratuliert, teilte Netanjahus Büro mit. Dabei habe Merz eine offizielle Einladung Netanjahus angekündigt, "als offene Herausforderung gegen die skandalöse Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, den Ministerpräsidenten als Kriegsverbrecher zu bezeichnen", so Netanjahus Büro.
https://www.tagesschau.de/inland/merz-einladung-netanjahu-100.html
https://www.klassegegenklasse.org/merz-will-voelkerrecht-aushebeln-um-voelkermoerder-zu-empfangen/
https://verfassungsblog.de/rechtsbruch-netanjahu-merz-festnahme-haftbefehl-rechtswidrig/
Das habt ihr nun mit eurem Merz, Deutschland empfängt nun herzlich Kriegsverbrecher.
8 Antworten
Dann bricht Merz mit dem römischen Statut. Das hätte ernsthafte, völkerrechtliche Konsequenzen für Deutschland.
römische Statut? Wusste gar nicht das wir noch in der Steinzeit leben.
Verbreite keine Desinformation.
Das römische Statut ist Teil des Völkerrechts. Deutschland hat es am 10. Dezember 1998 unterzeichnet und zwei Jahre später ratifiziert.
Einen Haftbefehl des IStGH nicht zu vollstrecken ist ein klarer Verstoß gegen das römische Statut. -Damit auch ein völkerrechtlicher Verstoß und eine nicht Einhaltung völkerrechtlicher Pflichten.
Nein, das wäre wie gesagt kein Verstoß gegen das Völkerrecht. Ein Verstoß wäre es Netanjahu trotz seiner Immunität festnehmen zu lassen.
Das Völkerrecht hat mit einem Diplomatenstatus (den Netanjahu vermutlich genießen wird) nichts gemein.
Die diplomatische Immunität beruht auf dem Völkergewohnheitsrecht.
Nein, auch die greift nicht.
Deutsche Beamte müssen diesen Mann verhaften, sobald er deutschen Boden betritt. Da gibt es kein wenn und aber, außer der strikten Ignoranz des IStGH und des Völkerrechts.
Nur wäre dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz und ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Selbstverständlich greift seine Immunität.
Nur wäre dies ein Verstoß gegen das Grundgesetz und ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Nein, da er per Haftbefehl gesucht wird.
Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist Deutschland verpflichtet, Entscheidungen des IStGH zu respektieren und umzusetzen. Daher müsste Deutschland bei einem Besuch Netanjahus den Haftbefehl vollstrecken. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung würde sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen, das die Bindung an internationales Recht vorsieht.
Selbstverständlich greift seine Immunität.
Richtig, denn grundsätzlich genießen amtierende Staatsoberhäupter und Regierungschefs nach dem Völkergewohnheitsrecht Immunität vor Strafverfolgung durch andere Staaten.
ABER:
Das Römische Statut des IStGH, dem Deutschland angehört, sieht keine Immunität für solche Personen vor, wenn es um die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen geht.
Nein, da er per Haftbefehl gesucht wird.
Natürlich wäre es das und zwar nach Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetz als auch gegen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta.
Vielleicht solltest du dich erst einmal besser informieren.
Natürlich wäre es das und zwar nach Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetz
Nein, wäre es nicht.
Die Umsetzung eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist keine Kriegsvorbereitung oder eine Handlung zur Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker. Er dient der Durchsetzung des Völkerstrafrechts, das Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet. Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und somit zur Kooperation mit dem IStGH verpflichtet.
als auch gegen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta.
Eine Verhaftung durch deutsche Behörden aufgrund eines gültigen internationalen Haftbefehls stellt keine Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen dar. Der Artikel richtet sich gegen militärische Angriffe und Interventionen gegen andere Staaten, nicht gegen die Durchsetzung internationalen Rechts.
Vielleicht solltest du dich erst einmal besser informieren.
Ich richte diesen Rat an dich, da du offenbar keine Ahnung davon hast, was du von dir gibst.
Die Festnahme einen Staatsoberhauptes, welcher durch Immunität geschützt ist stellt ein kriegerischer Akt dar. Und somit käme es einer Kriegserklärung an Israel gleich. Laut Grundgesetz Artikel 26 Absatz 1 ist es Deutschland verboten das friedliche zusammen Leben der Völker zu stören.
Ich richte diesen Rat an dich, da du offenbar keine Ahnung davon hast, was du von dir gibst.
Im Gegensatz zu dir habe ich wenigstens Ahnung. Denn sonst würdest du nicht so einen Schwachsinn behaupten.
Das Römische Statut des IStGH erkennt keine Immunität für Regierungschefs an, wenn es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen geht.
Eine Verhaftung nach internationalem Recht ist kein militärischer Angriff und verletzt nicht die Souveränität eines Staates. Deutschland würde nur eine völkerrechtliche Verpflichtung erfüllen, so wie es das auch bei anderen Verbrechern tut, die vom IStGH gesucht werden.
Artikel 26 Absatz 1 GG verbietet Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören und insbesondere Angriffskriege vorbereiten. Die Durchsetzung internationalen Rechts ist das Gegenteil einer Störung des Friedens – sie dient der Wahrung der internationalen Ordnung. Deutschland ist vertraglich verpflichtet, IStGH-Haftbefehle zu vollstrecken. Eine Verweigerung würde gegen das Völkerrecht verstoßen.
Im Gegensatz zu dir habe ich wenigstens Ahnung
Ganz offensichtlich NICHT.
Wundert mich auch. Merz kann ihn einladen. In Deutschland herrscht Gewaltenteilung. Gerichte sind unabhängig und könnten Netanjahu verhaften lassen.
ich bin nicht sicher, ob in Deutschland noch Gewaltenteilung herrscht. Merz macht ein paar Milliarden locker und besticht die Justiz, das ist doch kein Problem. Geld spielt nach Aussetzung der Schuldenbremse ja keine Rolle mehr.
Dafür bräuchte es noch nicht mal Bestechungsgeld, da die Staatsanwaltschaft in Deutschland gegenüber dem Justizministerium weisungsgebunden ist.
Es geht um Gespräche. Die sind wichtig, wenn man Frieden möchte..
"Es geht um Gespräche"
Netanjahu ist ein international gesuchter Mann. Wenn er deutschen Boden betritt, gehört dieser verhaftet.
Mangelt es dir an Lesekompetenz? Ich habe hier nochmal extra für dich markiert, worauf sich "er" und "dieser" bezieht.
Netanjahu ist ein international gesuchter Mann. Wenn er deutschen Boden betritt, gehört dieser verhaftet.
Eigentlich ignorieren viele Deutsche Politiker das Völkerrecht. Auch Baerbock hat Israel nicht kritisiert, obwohl es jahrzehnte das Völkerrecht und aktuell wieder einmal schwere Kriegsverbrechen begeht. Verbündete werden bei ihren Verbrechen unterstützt und bei erklärten "Feinden" wird ständig rumgemäkelt, gedroht usw. Die Propaganda hier unterstützt dieses Vorgehen fast 1:1.
März schiebt wenigstens nicht vor moralische Werte vor und der Heuchelindex nicht so hoch wie bei anderen. Dafür hat er sofort nach der Wahl ein Wahlversprechen gebrochen und sich genehmigt, was er seinen Vorgängern verwehrt hat.
Also, wenn Merz den Kriegsverbrecher einlädt, wäre das zwar wohl ein weiterer Völkerrechtsbruch, sticht aber eigentlich nicht besonders hervor und war eigentlich schon immer so.
Deutschland hat auch früher richtig üble Folterdiktaturen aktiv unterstützt, wenn sie bestimmten Interessen dienten, und gleichzeitig, wie immer moralische Werte geheuchelt. Das ist wohl so in einer Demokratie, da muss man Lügen, manipulieren usw. weil Aktionen und Politikerträume ja zumindest von einer gewissen Zahl von Wählern stillschweigend tolleriert werden müssen.
Das hätte keine völkerrechtlichen Konsequenzen, da es kein Verstoß des Völkerrechts darstellen würde.