Darf man Netanjahu und Putin gleichwertig als Kriegsverbrecher bezeichnen, gegen beide liegt ja deshalb ein internationaler Haftbefehl vom ISTGH vor?
7 Antworten
Israel wurde und wird angegriffen und verteidigt sich nur.
Putin wurde nicht angegriffen mordet aber ukrainische Zivilisten
Putin: Täterstaat, Angriffskrieg, gezielte ethnische Vertreibung.
Netanjahu: Staat unter Beschuss, der in der Umsetzung des Krieges möglicherweise humanitäre Grenzen überschritten hat – aber aus einem völlig anderen Ausgangspunkt.
Zudem ist der IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu politisch sehr umstritten – USA, Deutschland, Großbritannien, Österreich, Tschechien u. v. m. haben sich klar gegen diese Gleichsetzung ausgesprochen, was beim Chefankläger und seinen "Pro-Palestine" Ansichten irgendwie auch verständlich ist. Gibt da einen interessanten Bericht von der UN-Watch.
hm. bezeichnen ja, aber einen Unterschied gibt es doch. Der eine greift grundlos an, der andere wehrt sich mit unlauteren Mitteln.
Nein, zwei völlig andere Fälle und nicht zu vergleichen
Nein, natürlich nicht, weder den einen, noch den anderen.