Warum gibt es so großes Unrecht vonseiten der deutschen Justiz?

Freilaufend  17.05.2025, 11:53

Tod für einen Pograpscher? Das ist Gerechtigkeit?

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 11:54

Ja

Velbert2  17.05.2025, 16:34

War aber gar keine Vergewaltigung.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 17:04

Wie stellst du dir eine Vergewaltigung vor? In der Sekunde vorher ist alles Friede, Freude, Eierkuchen, und eine Sekunde später ist er mitten in der Vergewaltigung?

Velbert2  17.05.2025, 17:06

Aber er ist doch nur im Bahnhof an ihr vorbei gegangen und hat ihr auf den Po gehauen. Dann ist er gegangen. Es ist nicht zurückgekommen.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 18:01

Er ist aber nicht gegangen.

15 Antworten

Die Angeklagte habe mit erhobenem Arm mit dem Messer Richtung Brust gestochen, sagte die Richterin. Dies sei aus Sicht der Kammer kein Verteidigen mehr, sondern ein Angriff. «Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer.»

Damit ist alles gesagt.

Keine Notwehrlage und hier auch nicht wirklich eine Verteidigungshandlung.

Eine Frau bekommt eine Bewährungsstrafe, obwohl sie in Notwehr einen Mann, der sie sexuell belästigte, erstochen hat.

Es war nicht in Notwehr und offen gestanden... er hat sie an den Hintern gefasst, daraufhin kam es zum Streit, daraufhin hat sie ihn erstochen. Der 'gegenwärtige Angriff' auf die Frau durch die sexuelle Belästigung war zu dem Zeitpunkt schon längst durch, das Abstechen war genau KEINE unmittelbare Reaktion darauf zur Verteidigung.

Was will uns die Richterin damit sagen? Dass man sich bei einer sexuellen Belästigung nicht wehren soll, damit dem armen Vergewaltiger nichts passiert?

Er hat sie nicht vergewaltigt, er hat ihr an den Hintern gefasst. Und nebenbei ist es auch keine Notwehr, wenn der Kerl dich gerade vergewaltigt hat, dann rennst du ihm auf die Straße hinterher, ihr streitet und du ziehst ein Messer.

Das ist dann doch ziemlich weit weg von Notwehr.

Die US-Amerikanerin muss jetzt ein sehr schlechtes Bild von Deutschland haben, wo das Leben eines potentiellen Vergewaltigers mehr wiegt als der Schutz einer Frau vor einer Vergewaltigung.

Der ganze Fall hat mit Vergewaltigung NICHTS zu tun


Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 11:56

Wenn du das so siehst. Es ist ein großes Unrecht. Die Notwehrlage wäre erst dann zu Ende gewesen, wenn er sich vom Ort entfernt hätte und sie ihm hinterhergelaufen wäre. Aber ich schätze Vergewaltigerrechte sind hier viel zu wichtig.

BeviBaby  17.05.2025, 11:59
@Yasin862
Es ist ein großes Unrecht.

Nö.

Die Notwehrlage wäre erst dann zu Ende gewesen, wenn er sich vom Ort entfernt hätte und sie ihm hinterhergelaufen wäre.

Sehe ich anders und das Recht glücklicherweise auch. Die Notwehrlage ist dann zu Ende wenn der Angriff auf das notwehrfähige Rechtsgut durch ist.

Beispiel: Typ überfällt mich in meiner Wohnung, ich schlage einmal mit der Lampe auf ihn, er lässt von mir ab. --> Notwehrlage vorbei.
Die weiteren 5 Schläge fallen dann nicht mehr unter Notwehr, da konstruiert man sich ggf. noch was über den Notwehrexzess zusammen.
Aber auch den sehe ich hier nicht... sie war bewaffnet, er zog sich zurück, sie stach zu.

Aber ich schätze Vergewaltigerrechte sind hier viel zu wichtig.

Er ist kein Vergewaltiger.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:06
@BeviBaby

Wenn er sich aber noch in deiner Wohnung aufhält, ist die Situation nicht zu Ende und er plant den nächsten Schritt. Aber setz sich weiter für diesen Mann ein, der bis zu seinem Tod Frauen sexuell belästigte.

Eckengucker  17.05.2025, 13:00
@Yasin862

Notwehr kann nur gegen einen gegenwärtigen Angriff erfolgen. Wenn man danach zusticht definiert man das als Rache. Pseudomoral hilft da nicht.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 13:01
@Eckengucker

Zum Glück bin ich nicht auf der Seite eines Vergewaltigers.

Eckengucker  17.05.2025, 13:02
@Yasin862

Du kannst das gern weiter kommentieren, du hast einfach nciht recht. Moral hat nichts mit Strafrecht zu tun, gottseidank.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 13:02
@Eckengucker

Du bist es aber schon. Du hast eine andere Moralvorstellung.

BeviBaby  17.05.2025, 14:34
@Yasin862
Wenn er sich aber noch in deiner Wohnung aufhält, ist die Situation nicht zu Ende und er plant den nächsten Schritt.

Das ist aber kein gegenwärtiger Angriff, den man bei objektiver Betrachtungsweise feststellen könnte. Er ist halt da, hat von mir abgelassen. Notwehrlage vorbei.

Aber setz sich weiter für diesen Mann ein, der bis zu seinem Tod Frauen sexuell belästigte.

Eine. Die der Ansicht war man sollte Leute abstechen. Ich glaube sie ist das weitaus größere Problem für die öffentliche Sicherheit, um ehrlich zu sein...

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 15:14
@BeviBaby

Mir scheint es, als ob für dich Sexualstraftaten ein Kavaliersdelikt sind. Wie kann man es verteidigen, dass sich ein fremder Mann uneingeladen in deiner Wohnung befindet, obwohl er einfach gehen könnte? Was will er dort machen? Ein Kaffeekränzchen? Echt unfassbar. In ihrer Heimat wäre sie als Heldin gefeiert worden, hier wird sie bestraft.

Aber mal eine andere Frage: Wenn sie ihn einfach nur aus Rache getötet hat und keine Gefahr für sie bestanden hat, warum bekommt sie überhaupt eine Bewährungsstrafe? Müsste sie dann nicht ins Gefängnis wegen Mordes oder mindestens Körperverletzung mit Todesfolge? Wohl eher Mord, weil es ein Messer war und sie stach es in sein Herz. Aber glücklicherweise muss sie nicht ins Gefängnis.

vanOoijen  17.05.2025, 16:02
@Yasin862

Bewährung ist zu milde. Wäre ich der Richter gewesen hätte ich sie wegen Totschlags zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 16:05
@vanOoijen

Zum Glück bist du kein Richter. Für dich ist eine Sexualstraftat auch nur ein Kavaliersdelikt.

BeviBaby  17.05.2025, 17:11
@vanOoijen

War auch mein erster Gedanke... Körperverltzung mit Todesfolge vllt. Noch. Aber in die Haftstrafe wäre ich schon gegangen...

BeviBaby  17.05.2025, 17:31
@Yasin862
Mir scheint es, als ob für dich Sexualstraftaten ein Kavaliersdelikt sind.

Nö. Sie rechtfertigen aber keine nachträgliche Selbstjustiz.

Wie kann man es verteidigen, dass sich ein fremder Mann uneingeladen in deiner Wohnung befindet, obwohl er einfach gehen könnte?

Ich verteidige das nicht. Ich sage nur, dass es wahllose keine Tötung rechtfertigt.

In ihrer Heimat wäre sie als Heldin gefeiert worden

Wage ich zu bezweifeln.

hier wird sie bestraft

Zurecht. Die Dame hat im Streit einen Menschen getötet...

Wenn sie ihn einfach nur aus Rache getötet hat und keine Gefahr für sie bestanden hat, warum bekommt sie überhaupt eine Bewährungsstrafe?

Da müsstest du das Urteil lesen. Und ich auch. Ich vermute das Gericht nahm keine Tötungsabsicht an (wohl aber eine Körperverletzungsabsicht, vermute ich mal) und deswegen war man am Ende bei Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Dame wurde außerdem nach Jugendstrafrecht verurteilt und hat wohl ein Drogenproblem, schließlich ist eine Auflage offenbar, dass sie eine Drogentherapie macht, und insgesamt eine sehr instabile Persönlichkeit.

Das Gericht ging wohl davon aus, ihr sei mit einer Therapie besser geholfen als mit einer Haftstrafe. Kann man m.E. so vertreten. Aber wie gesagt, 2 Jahre ist (zumindest normalerweise) auch das Maximum, was man noch zur Bewährung aussetzen kann.

Müsste sie dann nicht ins Gefängnis wegen Mordes oder mindestens Körperverletzung mit Todesfolge?

Siehe meine Antwort oben... und auch den Artikel, den du angeblich so genau gelesen hast...

ohl eher Mord, weil es ein Messer war und sie stach es in sein Herz.

Aha... komische Vorstellung von Mord...

Aber glücklicherweise muss sie nicht ins Gefängnis.

Einerseits bist du der Meinung sie habe einen Mord begangen, andererseits befürwortest du, dass sie dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird...

Offen gestanden... diese deine Einstellung halte ich auch für ziemlich gefährlich....

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 18:09
@BeviBaby

Ich bin nicht der Meinung, dass sie einen Mord begangen hat. Aber wenn es keine Selbstverteidigung gewesen wäre, dann wäre es ein Mord gewesen, weil man mit einem Messer nicht nur eine Körperverletzung begehen will. Wer ein Messer in einem Kampf verwendet, der will töten. Da ich aber der Meinung bin, dass sie eine Sexualstraftat vereitelt hat (er hätte ja wegegehen können) war es ganz eindeutig Selbstverteidigung. Da sie in ihrer Heimat freigesprochen worden wäre, hat wohl ein schlechtes Bild von Deutschland. Frauenrechte scheinen euch egal zu sein, soll sie sich mal nicht so anstellen, sein Leben ist ja wichtiger als dass sie nicht Opfer einer Sexualstraftat wird. Der Schutz des Täters ist wichtiger als der des Opfers. Wenigstens haben wir einen Sexualstraftäter weniger.

BeviBaby  17.05.2025, 18:45
@Yasin862
Aber wenn es keine Selbstverteidigung gewesen wäre, dann wäre es ein Mord gewesen, weil man mit einem Messer nicht nur eine Körperverletzung begehen will.

Das ist Schwachsinn... aber da es im vorliegenden Fall keine Notwehr war, sind wir beim Mord. Laut dir hat die Dame folglich einen Mord begangen.

Ergo sind wir wieder bei dem, was ich weiter oben ausgeführt habe.

Da ich aber der Meinung bin, dass sie eine Sexualstraftat vereitelt hat (er hätte ja wegegehen können) war es ganz eindeutig Selbstverteidigung.

Nicht wirklich, nein.

Da sie in ihrer Heimat freigesprochen worden wäre, hat wohl ein schlechtes Bild von Deutschland.

Und sobald die Bewährungszeit rum ist oder sie die entsprechenden Auflagen erfüllt hat, darf sie das Land GERNE verlassen. Dem stehe ich sogar sehr offen gegenüber. Sie ist dann nicht mehr Problem dieses Landes und kann schauen, ob es ihr in den Vereinigten Staaten besser gefällt.

Ich sage es ganz ehrlich: Ich persönlich sehe keinen Anlass die Dame, sollte sie auswandern, großartig zu vermissen.

Frauenrechte scheinen euch egal zu sein, soll sie sich mal nicht so anstellen, sein Leben ist ja wichtiger als dass sie nicht Opfer einer Sexualstraftat wird. Der Schutz des Täters ist wichtiger als der des Opfers.

Wie gesagt... die USA warten sicher nur auf sie.

Wenigstens haben wir einen Sexualstraftäter weniger.

Sagen wir es so: Ich glaube kaum, dass mit dem Ableben dieses Mannes Probleme gelöst werden. offen gestanden fürchte ich mich vor dem weniger als vor deiner menschenverachten und grundgesetzwidrigen Haltung bzw. Ansichten.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 18:57
@BeviBaby

Keine Ahnung, ob sie Deutschland verlassen würde, dafür gibt es ja in den USA ganz andere Nachteile, aber ich würde es schade finden, eine mutige Frau, die gegen das Unrecht kämpft, weniger zu haben.

Laut dir hat die Dame folglich einen Mord begangen.

Falsch, laut mir hat sie eine Sexualstraftat vereitelt, also war es Notwehr und kein Mord.

Deine Einstellung, dass eine Frau sich mal nicht so anstellen soll, wenn ihr das widerfährt und sie einfach weitergehen soll (obwoh der Typ es nicht getan hat und sie damit weiter in einer bedrohlichen Lage war) finde ich viel eher menschenverachtend.

vanOoijen  17.05.2025, 19:40
@BeviBaby

Ja eben. Da wurde immerhin ein Menschenleben aus nichtigem Anlass ausgelöscht.

BeviBaby  17.05.2025, 20:01
@Yasin862
Keine Ahnung, ob sie Deutschland verlassen würde, dafür gibt es ja in den USA ganz andere Nachteile, aber ich würde es schade finden, eine mutige Frau, die gegen das Unrecht kämpft, weniger zu haben.

Ich nicht. Messerstechereien brauchen wir in diesem Land nicht. Sie kann ihre Auflagen abarbeiten und dann mit Zustimmung des Gerichts die Koffer packen und sich in die bessere Welt der USA zurückziehen, wenn es ihr in diesem Land nicht passt.

Falsch, laut mir hat sie eine Sexualstraftat vereitelt, also war es Notwehr und kein Mord.

'Laut dir' ist halt ein Gedankenspiel, das mit geltendem Recht nichts zu tun hat.

Deine Einstellung, dass eine Frau sich mal nicht so anstellen soll, wenn ihr das widerfährt und sie einfach weitergehen soll

Ja, sollte sie. Oder sich an andere Menschen, Bahnhofspersonal oder die Polizei wenden. Sie kann ihm auch gerne eine Ohrfeige verpassen oder einen Tritt gegen das Schienbein, damit sie ein bisschen Vorsprung hat.
Was sie nicht zu tun hat: Ein Messer zu ziehen und auf ihn einzustechen.

Wie gesagt... solche Personen scheinen mir eher gemeingefährlich zu sein. Einen Streit kann es ja wegen kompletter Lappalien geben. Stell dir vor jemand rempelt sie an oder ist schlecht gelaunt und schnauzt sie einfach an, sie schnauzt zurück, streit eskaliert, plötzlich ist da ein Messer...

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 20:05
@BeviBaby
Ja, sollte sie.

Ich glaube es einfach nicht. Jemand begeht eine Sexualstraftat und deine Einstellung dazu ist "Stell dich mal nicht so an und gehe weiter." während er es nicht tut und für sie die Situation weiter bedrohlich bleibt.

Das Gericht bestand aus 3 BerufsrichterInnen und 2 SchöffInnen.

Die Gesamtheit aller Schöffen spiegelt im wesentlichen die Bevölkerung ab 18 Jahren wider.

Die Frau iost wegen Totschlag verurteilt worden,

es gibt eine Videoaufzeichnung, wodurch die Sachlage ersichtlich ist.

Wenn sie nicht mit dem Urteil einverstanden ist, dann kann sie vor dem BGH in Revision gehen.

Hätte sie dem Mann eine Ohrfeige gegeben,

dann hätte die ganz sicher keinen Ärger mit der Justiz bekommen.

Ich finde auch, dass es Unrecht ist, dass sie die Strafe zur Bewährung bekommt. Aber ihr kommt wohl zugute, dass sie unbescholten war und dass eine Belästigung vorausgegangen war. Normalerweise geht bei Körperverletzung mit Todesfolge nichts unter drei Jahren!


Mugua  17.05.2025, 14:03

Da hast du jetzt aber nicht aufgepasst. Sie hat ne Jugendstrafe bekommen. Was das StGB dazu sagt, ist in dem Fall irrelevant.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:15

Willst du dich nicht etwas mehr für Sexualstraftäter einsetzen?

BeviBaby  17.05.2025, 17:35
@Yasin862

Weißt du, ich arbeite in dem Bereich. Und ich würde mich dafür einsetzen, dass jeder ein faires Verfahren bekommt, aber auch, dass jeder die Strafe bekommt, die für die entsprechende Tat vorgesehen und angemessen ist.

Wer in dem Bereich arbeitet muss auch einen Verbrecher, auch einen Sexualstraftäter fair und nach den Richtlinien behandeln, die unser Gesetz und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vorgeben. Andernfalls ist man für den Job schlicht nicht geeignet.

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 18:12
@BeviBaby

Selbstverteidigung ist ein Naturrecht. Es geht geht mir darum, dass eine Frau das Recht haben sollte, eine Sexualstraftat mit der Tötung des Täters zu vereiteln.

Chris428  17.05.2025, 22:37
@Yasin862

Nein, will ich überhaupt nicht. Aber in diesem Prozess ging es nicht um den Sexualstraftäter, sondern um den Messerangriff. Hätte die Frau den Mann angezeigt, wäre es um ihn und seine Tat gegangen, aber sie musste ja übertreiben. So ging es am Ende nur um sie, das Messer und dass sie jemanden umgebracht hat.

Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem Land mit Selbstjustiz!

Das stimmt nicht:

In den USA hätte sie eine ähnliche Strafe bekommen.

Denn guck mal ein Beispiel:

Der gewalttätige Ehemann verprügelt seine Frau, und tötet die Kinder.

Der Mann bekommt 30 Jahre Haft, während die Frau wegen unterlassener Hilfeleistung lebenslänglich bekommt.

Solche und ähnliche Urteile sind ganz normal in den USA: Der Frau wird immer entweder Komplizenschaft oder zumindest unterlassene Hilfeleistung unterstellt.

Woher ich das weiß:Recherche

Yasin862 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:02

Dir ist schon klar, dass das ein ganz anderer Fall ist, oder?

Kan es auch nicht verstehen