Wasserschaden, muss ich mich als Mieter um alles kümmern?

Hi Leute,

Im Oktober wurde mir eine Küche vom Küchenstudio geliefert, die Handwerker bohrten leider eine Wasserleitung an sodass es zum Wasserschaden kam.

Bin selbst nur Mieter und habe Hausmeister bzw. Hausverwaltung über den Schaden etc. informiert

  • Küche wurde abgebaut
  • Laminat entfernt
  • Wasserleitung instandgesetzt
  • Trocknungsgerät aufgestellt

Seit dem ist nur leider nicht mehr wirklich viel passiert.

Die Hausverwaltung zieht sich aus jeder Verantwortung raus und will alles an mich abgeben. So wurden mir diverse Rechnungen mit einer Frist zugeschickt ohne auf irgendeine Weise mit mir zu sprechen bzw. mich in Kenntnis zu setzen wie es nun weiter geht.

Firma X arbeitet mit der Hausverwaltung zusammen und würde auch alles instandsetzen. Allerdings scheint es so zu sein dass der eine dem anderen den Ball zu schiebt und überhaupt nicht klar ist wer wofür Verantwortlich ist.

Im Prinzip geht es um folgende Arbeiten:

  • Wand verputzen
  • Tapezieren
  • streichen
  • Laminat verlegen

Werde seit Wochen von der Hausverwaltung und Firma X vertröstet und hin gehalten.

Kostenvoranschläge sind bei der Versicherung eingegangen und wurden auch schon akzeptiert.

Nun zu meiner eigentlich Frage:

Kann die Hausverwaltung überhaupt verlangen dass ich Firmen beauftragen soll bzw. mich um alles kümmern soll? Immerhin bin ich Mieter, habe den Schaden nicht selbst verursacht, Hausverwaltung Ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt und keine Erfahrung im Handwerklichen Bereich.

Wäre es sinnig sich selbst um Firmen zu kümmern und dem entsprechend die Rechnungen bei der Versicherung einzureichen?

Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch?

Danke schonmal im voraus für Eure Antworten :)

Mieter, Recht, Wasserschaden
Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung
Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
"Kellerloch" eigenmächtig (ohne Vermieter) "abgedichtet" - war das gut?

Hallo! Mein Vermieter hat vor einiger Zeit in dem auch von uns bewohnten Mehrfamilienhaus im KELLER einige Umbaumaßnahmen vorgenommen. - So weit, so gut! - Aber einige Kellerräume waren schon dermaßen heruntergekommen, dass er diese zunächst gar nicht mehr renoviert, bzw. vermietet hat: der alte Putz dieses ca. 70 Jahre alten Hauses (Keller wohl noch älter?)ist in der letzten Zeit in diesen Kellerräumen schon fast komplett heruntergefallen (so dass man z.T. das nackte Mauerwerk sieht; der Putz hat sich stark "nach vorne gewölbt": d.h. zwischen Putz und Mauerwerk ist "viel Luft": berührt man an diesen Stellen, fällt der Putz herunter! Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z.T. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter  lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann ...

Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren!) ... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht!

Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten" ...  -  Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein ...

Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.  - Inzwischen bin ich im Urlaub. ..

"Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o.k.", oder? ! -  Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses!

"Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder?

- Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt?

Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?

Fenster, Schimmel, Mieter, Recht, Vermieter, Kälte, Keller, Mauerwerk, Putz
Zu hohe Luftfeuchtigkeit in Wohnung. Was tun?

Hallo,

und zwar leide ich in meiner Wohnung unter zu hoher Luftfeuchtigkeit. Ich lebe in einer Altbauwohnung, das Haus hat von außen sichtbare Risse und ist an sich nicht sehr gepflegt. Jedoch kann ich aus finanziellen Gründen nicht ausziehen, weil die Miete hier sehr sehr günstig ist.

Jedoch schimmelts in der Wohnung, meine Kleidung im Schrank (Der im Hausflur steht) sind im Winter klamm, riechen muffig. Die ganze Bude riecht muffig. Trotz mehrmaligen Lüften am Tag. Hab in der kleinen Wohnung auch zwei Luftentfeuchter für 80qm reingestellt (hab 45qm),die füllen sich zwar mit Wasser, doch merken tu ich nix. Heizen in der wohnung ist auch für den Arsch, weil die ganze hitze trotz deckenventilator nach oben steigt. Ausserdem habe ich nur einen Gasofen im Wohnzimmer. In den anderen Räumen ist es arschkalt!

Habt ihr mir vielleicht Tipps? Ich will nicht weiter in dem Muffloch leben, das geht ja alles auf die Gesundheit. Ich weiss nicht wie ich den Vermieter darauf anspreche, hab etwas Angst dass er mir die Schuld in die Schuhe schiebt wegen seltenes Lüften oder zu wenig Heizen. Ich lüfte morgens und abends und heize halt wenn ich zu hause bin. Aber kann doch ned die ganze Zeit die Heizung bollern lassen, das kostet Unmengen an Gas. Musste dieses Jahr schon 800 Euro Gas nachzahlen,weil ich durchgehend geheizt habe.

Wie läuft das ab wenn ich meinen Vermieter darauf aufmerksam mache? Muss ich das Gutachten dann selbst zahlen?

Lg

Wohnung, Miete, Schimmel, Gas, Mieter, Vermieter, heizen, Altbau, Luftfeuchtigkeit
Mietminderung geltend machen?

Hallo zusammen,

Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.

Danke für eure Hilfe. :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietminderung, Vermieter
Nachbar psychisch krank?

Folgende Situation:

Ich habe eine vermietete Wohnung. Hier nervt der Nachbar aus der Wohnung gegenüber meine Mieter, so dass diese spätestens nach zwei Jahren das Mietverhältnis wieder kündigen.

Am Anfang eines Mietverhältnisses bekomme ich die Information, dass der Nachbar nervt. Er beschwert sich über angeblichen Lärm und Dreck etc. Dann relativiert sich die Situation und ich höre nichts mehr. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich um zwischenmenschliche Probleme handelt. Doch bei Kündigung des Mietverhältnisses ist immer dieser Nachbar der Kündigungsgrund.

Mit der Verwaltung zusammen habe ich den Vermieter dieses Mieters schon angesprochen. Der sagt, dass er nicht handeln kann, da dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Meine vorherige Mieterin gab an, des er wohl evtl. psychisch krank sei?!?

Jetzt hat er meine neuen Mieter (seit August) angeblich bedroht. Auch die Polizei soll dagewesen sein.

Ich weiß nicht was wirklich war, weil ich nicht vor Ort bin. Da mir aber mittlerweile jetzt schon der 4. Mieter von diesen Unstimmigkeiten berichtet, kann ich das nicht einfach ignorieren. Aber was kann man tun?

Wenn er wirklich psychisch krank ist, kann er dann alleine leben? Wenn mir die Mieter ständig aus diesem Grund kündigen, bekomme ich irgendwann keine neuen Mieter mehr. Wer kommt für meinen Schaden auf? Den Schaden der Mieter, weil sie sich gezwungen sehen umzuziehen? Hätten meine Mieter das Recht auf Mietminderung? Und muss man bei einer Neuvermietung auf den Tyrannen hinweisen? Habe ich, haben meine Mieter, irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

Welchen Rat habt ihr? Vielen Dank im Voraus!

Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Nachbarschaftsrecht, Psyche
Heizung rauscht und piept was tun?

Bei uns rauscht und piept die Heizung schon seit fast 2 Monaten durchgehend und damit meine ich IMMER richtig laut ,obwohl alle Heizungen in der Wohnung ausgeschaltet sind. (Mietwohnung) . Ich denke es liegt an den Bauarbeiten in der Wohung unter uns , da dort alles erneuert wurde auch Bad und Heizungen wahrscheinlich. Die Wohunung ist jedoch nun schon länger fertig. Entlüftet haben wir schon hat nichts gebracht. Dann rief ich den Hausverwalter an und erklärte es am Telefon , der meinte ich schau mal und legte auf. Nix passiert . Ich rief eine Woche später an und er glaubte mir nicht ,dass die rauschen , obwohl die aus sind und kam sofort persönlich vorbei und ließ sich überzeugen , hatte aber keine Ahnung woran das liegt. Dann meinte der noch frecherweise "dann konzentrier dich doch nicht darauf , na jetzt hörst du es mal offiziell nicht und ich behalts mal im Hinterkopf" . Nur weil ich wie ein Kind aussehe denkt der man kann das Problem unter den Teppich kehren. Wenn ich plötzlich Krach machen würde und andere Mieter sich beschweren würde sich keiner mit "dann konzentrier dich doch nicht darauf " abspeisen lassen. Einen Vermieter gibt es nicht wirklich nur Leute , die zuständig sind für diesen Wohnkomplex. Kann man das Problem irgendwie beheben ? Und wäre eine Mietminderung hier schon angebracht ?

Wohnung, Technik, Handwerk, Mieter, Lärm, Heizung, Sanitär
Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

Bild zum Beitrag
Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht
Erreiche Vermieter nicht was tun?

Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus

kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Mobbing unter Nachbarn?(Ernstgemeint!)?

Hallo,

Danke das ihr bis hier hin gelesen habt, viele belächeln nur den Titel.

Es ist so, ich und meine Familie wurden und werden immer noch von unserem Nachbarn und seinem 18 Jährigen Sohn gemobbt. Das geht tief unter die Haut. Beim Mobbing handelt es sich um verbales Mobbing und körperliche Machtdemonstartionen, jedoch noch ohne Körper Kontakt zu uns. Sie mobben uns jetzt schon ein Jahr.

Wir leben mit Ihnen zusammen in einem Mietshaus. Warum ich mich an euch/dich wende und nicht an den Vermieter? Sie haben uns so sehr Angst gemacht, dass wir die befürchtung haben, dass wenn wir uns an den Vermieter wenden, WIR dann unsere Wohnung verlieren, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass wenn wir uns währen (mit ihnen sprechen), das dann alles nur noch schlimmer wird und sie uns noch mehr mobben.

Außerdem gibt es auch kein Amt für Nachbarschafts Mobbing, deswegen wende ich mich an euch/dich.

Was ich brauche, um wir atmen zu können, ist die Aufforderung unsers Vermieters an die Nachbarn sich bei uns zu entschulidgen, obwohl sie danach wahrscheinlich weiter machen werden. Aber mir geht es darum, das man in der heutigen Welt, einen Menschen dermaßen fertig machen kann und nichts passiert. Manchmal Weine ich Stundenlang, wenn sie uns mal wieder mobben und keiner im Haus kriegt es mit.

Was sagt ihr dazu, was würdet ihr machen, wie würdet ihr dem Vermieter die Situation schildern (ohne das ich und meine Familie die Wohnung verliert)? Und ist ein "Entschuldigung" für ein ganzes Jahr Mobbing genug?

Mobbing, Menschen, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Psychologie, Medien, Meinung
Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

Haus, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Vermieter, Hof, Rechtsschutz
Vermieter beauftragt Heizungsmonteur zur Wartung und ich bekomme direkt die Rechnung?

Guten Abend!

Ich brauche einen Rat.

Unser Vermieter hat einen Heizungsmonteur beauftragt, unsere Gasheizung zu warten. So und nun fängt es an.

Wir haben am Mittwoch Abend um 18 Uhr gesagt bekommen, das der Monteur am Donnerstag darauf um 8 Uhr zur wartung kommt. Also 14 Stunden vorher. Unser Vermieter weiß das wir beide im Berufleben stehen und nicht immer zuhause sind. Da meinte er schon mal, ich könnte ihm ja meinen Schlüssel da lassen...hmmm. Mein Mann konnte es dann einrichten das er Zuhause war.

Heute am Samstag, 2 Tage danach, bekamen wir direkt von dem Heizungsmonteur die Rechnung, was in 11 Jahren nicht einmal vorkam, da sie immer in der Nebenkostenabrechnung mit angegeben war. Mein Vermieter meinte mit einem lächeln, ist doch egal ob ihr jetzt bezahlt oder in der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr.....hmmmm. Kann er einfach den Monteur bestellen und die Rechnung direkt an uns schicken lassen?

Darf der Monteur überhaupt eine Rechnung schreiben, auf unseren Namen, obwohl er von uns keinen Auftrag bekommen hat?....bitte um Rat da ich im Netz nicht gefunden habe.

Auch hab ich noch ein Anliegen.

Bei uns in der Wohnung ist der Hauptanschluß für das Wasser. Daher wollte unser Vermieter einen Schlüssel für den Fall das etwas wäre. Somit kann er jederzeit in unsere Wohnung wenn wir nicht Zuhause sind. Nun meine Frage. Darf ich das Schloss austauschen? Denn ich habe kein vertrauen mehr.

Mit freundlichem Gruß

Rechnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wartung
Wohnrecht mündlich versprochen?

Ich habe einem Bekannten seine Wohnung abgekauft, weil er in eine andere Stadt gezogen ist und dafür keinen Bedarf mehr hatte und das Geld für eine neue Wohnung benötigte.

Vor dem Kauf hatten wir vereinbart, dass er weiterhin so lange er möchte bei mir in einem der Zimmer übernachten kann, wenn er zu Besuch in der alten Stadt ist.

Dies habe ich ihm mündlich und per Whatsapp zugesichert. Wir haben aber keinen Mietvertrag für die Zeit nach dem Kauf geschlossen.

Nach dem Kauf hat er noch ein paar Monate kostenlos in der Wohnung gewohnt und ist jetzt vor kurzem in die neue Wohnung in der neuen Stadt gezogen und möchte weiterhin einmal im Monat am Wochenende in meiner Wohnung übernachten.

Das Problem ist nun, dass er die Wohnung nach dem Kauf total heruntergewohnt hat und ich tagelang putzen und Unmengen an Müll entsorgen musste um die Wohnung einigermaßen bewohnen zu können. Es stinkt nach wie vor brutal in der Wohnung, weil er dort wohl ununterbrochen geraucht hat, ich muss also alles neu streichen und vorher die Tapeten abziehen.

Ich möchte auf keinen Fall mehr, dass er in der Wohnung übernachtet.

Bin ich an meine mündliche Zusage und Whatsapp Nachrichten gebunden und muss ich ihn dort weiter übernachten lassen oder kann ich diese Zusage irgendwie rückgängig machen? Einen Mietvertrag hat es nie gegeben, ich hatte ihm die Wohnung freundlicherweise noch ein paar Monate überlassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Grüße Steffi

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Übernachtung, Versprechungen
Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Haustür, Mietverhältnis, Verschlossen
Wohnungstür eingetreten, wer haftet?

Guten Abend zusammen (:

Ich ärgere mich mal wieder über ein folgendes Problem.:

(Zu mir: ich bin in der Ausbildung und muss am jeden Cent sparen, daher auch gleich die Frage wie teuer und ob es sich lohnt)

Anfang des Jahres hat mein Ex-Freund mir meine Wohnungstür eingetreten (ist nicht grade die teuerste Tür) und somit alles mit abgerissen am Schloss. Meine Freunde haben es daraufhin provisorisch repariert, so dass man die Tür noch auf & abschließen konnte. Also war ich noch sicher.

Habe bei der Polizei angerufen- hieß es, der Vermieter müsste ihn anzeigen.

Der Vermieter also meinen Ex angerufen - Ex meinte er zahlt keinen Cent, der Vermieter kann machen was er will.

Also Vermieter ihn nicht angezeigt weil er keinen Bock hatte.

Dann stand Vermieter eine Woche später bei mir, hat sich das ganze angeschaut und meinte er würd es mal reparieren, jetzt kam aber seit über 6 Monaten nichts mehr und ich habe es auch vorerst dabei belassen, weil ich ja noch zu schließen konnte und kaum daheim war.

Jedoch bei jedem mal auf und zu ging scheinbar was am Rahmen kaputt, so dass ich gestern Mittag überhaupt nicht mehr in meine Wohnung kam und mein Kumpel die tür nunmal fester aufdrücken musste.

Und jetzt geht meine Wohnungstür grad noch so zu, abschließbar ist sie überhaupt nicht mehr und ich bekomm jetzt kein Auge mehr weil ich mich sehr unsicher fühle!

Was würdet ihr mir raten? Ich bin leider kein Handwerker und weiß nicht ob ich das selbst reparieren kann und was die Kosten daraufhin wären?

Kann auch gerne Fotos schicken..

Liebe Grüße

Wohnung, Mieter
Kündigungsgrund weil Garten nicht ordentlich?

Ist es ein Grund, einem Mieter zu kündigen weil der Garten nicht ordentlich ist?

Aussage ist, das eine Nachbarin meines Mieters bei der Eigentümerversammlung sich darüber beschwerte, das der Garten (nur für den Mieter betretbar, komplett zu drum herum) unordentlich sei. Außerdem lege Hundekot in der Hecke oder ähnliches.

Ich kenne meinen Mieter und weiß, das er meistens die Terassentür offen hat. Warum auch nicht, kann ja keine dort herein kommen, abgesehen davon ist er ja dann Zuhause.

Die besagte Mieterin ist Lehrerin und wohnt über ihm.

Und ganz ehrlich, ich weiß nicht mal was ich dem Mieter sagen soll. Finde es schon ehrlich gesagt peinlich, das eine Lehrerin nicht mal selbst mit dem Mieter sprechen kann sondern das alles hintenrum laufen soll.

Was erwartet die nun? Das ich Ihn kündige weil er seinen Garten unordentlich hat?
Ich weiß das derer Hund gerne spielt, viel Spielzeug hat oder auch mal was mit nach draußen nimmt, was nicht ihm gehört (z.B. Schuhe). Ist halt ein junger Hund.

Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
Habe ihm gesagt das sich jemand beschwert hat, ihm war klar wer das war, da die Nachbarin wohl eh sehr grimmig immer ist und sich über alles aufregt.
Er selbst sagt aber, das sie natürlich den Hundekot weg machen, schließlich nutzen die Ihren Garten ja auch, und so kenne ich den Mieter auch. Wenns in der Hecke ist und er es selbst nicht gesehen hat oder so, kann sicher was liegen bleiben.

Mich als Vermieter stört es nicht...

Wohnung, Garten, Mieter, Mietrecht, Vermieter

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