Erreiche Vermieter nicht was tun?
Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus
kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke
4 Antworten
Natürlich erreicht man seinen VM innerhalb von 48 Stunden, etwa per Einwurfeinschreiben. Mit bezeugter persönlicher Zustellung der Mängelbeseitigungsaufforderung sogar noch am selben Tag.
Und bei gebotener Dringlichkeit nach 7 Tagen einen Klempner, der das richtet, wenn der VM auf eine Mängelanzeige unter entsprechender Fristsetzung nicht reagiert.
Sofern die Verstopfung nicht von dir verursacht wurde, auf seine Kosten unter Verrechnung mit der übernächsten Mietzahlung.
Ebenso selbstverständlich zahlt der Steuerzahler dir keine zwei Mieten für zwei Wohnungen während der Kündigungsfrist. Und man hat sich an die mietevertragliche oder hilfsweise gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist n. § 573c I BGB zu halten.
Nun sollte man meinen, dass er in deinem Fall froh wäre, dich frühzeitig loszuwerden und auf deinen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des Mietvertrages zu einem früheren Zeitpunkt positiv reagiert.
Andernfalls schuldest du bis zur ordentlichen Beendigung Miete, die er auch per Mahnbescheid oder Zahlungsklage, nicht über die Kaution beitreiben darf und du musst dir eine neue Wohnung mit entsprechendem Mietbeginn suchen, wenn du öffentliche Mittel zur Kostentragung beanspruchst.
G imager761
Wenn du da raus willst, Mietminderung ankündigen, Frist zur Nachbesserung ansetzen, bei nichteinhaltung neue Wohnung.
Wenn du drin bleiben willst, ruf einen Klempner und lass die Rechnung auf den Vermieter ausstellen, das ist ein Akutes Problem und darf sofort aktiv durch dich gelöst werden.
Bei ersterer Lösung solltest du aber einen Anwalt dazunehmen, der hat mehr Ahnung.
Wenn du da raus willst, Mietminderung ankündigen, Frist zur Nachbesserung ansetzen, bei nichteinhaltung neue Wohnung.
Rechtsgrund für diese Blödsinn? Seit wann rechtfertigt ein Mietmangel eine neue Wohnung?
Ruf einen Klempner und lass die Rechnung auf den Vermieter ausstellen, das ist ein Akutes Problem und darf sofort aktiv durch dich gelöst werden.
Rechtsgrund für diesen Blödsinn? Ohne Kenntis des VM über eine Mietmangel sind weder Mietminderung noch Ersatzvornahme ohne fruchtlose Inverzugsetzung zulässig. Den beauftragten Klempner zahlt die M daher aus eigener Tasche. Und der Rechnungsempfänger ergibt sich aus Auftrag, nicht nach Gutdünken des M. Würde ich dir meine Rechnungen mit deinem Namen zur Bezahlung zuschicken würdest du merken, was du da für einen Quark erzählst.
Würde ja gerne eine Firma holen aber dass Problem ist. Die waren schon 2x da und meinten es ist ein Fehler im verbauten System und da is das Problem dass die das ok vom Vermieter brauchen. Und deshalb nichts machen. Hab da schon 3x angerufen und 3x meinte sie dass gleiche zu mir. Und selbst die „antwort“ kostet. Meinten die was kann ich da machen ?? Sry für die späte Antwort
Da du am Montag ein Einschreiben machen möchtest, weise den VM auf folgendes hin :
Behebung des Schadens innerhalb von 14 Tagen.
Weise den VM darauf hin, wenn er nicht reagiert das du einen Sanitärbetrieb auf seine Kosten beauftragen wirst.
Kündige eine Mietminderung an.
Verweise ihn auf § 535 BGB. Solltest du vorher mal lesen.
Da du in Elternzeit bist, würde ich mir einen Umzug überlegen. Das JC muss auch mitspielen.
Des Weiteren ist die Frage, warum dich der VM raus haben will !!!!
Eine 3 monatige wirst du einhalten müssen. Es sei denn, deinerseits ist es unzumutbar dort weiterhin zu wohnen, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Solltest du im Vorfeld aber mit dem JC abklären.
... Du wurdest also gekündigt, Deiner Schutzklage wurde stattgegeben. Jetzt soll selber gekündigt werden, dann wird ja das alte Verfahren "fortgesetzt" und da sehe ich schwarz für Dich, was die Kosten angeht.
Viel Glück, und ein JOB-Center bei uns bezahlt nur für eine Wohnung und wenn ohne deren Zustimmung umgezogen wird, gar nichts mehr.