Wie heißt das Dokument, was ein Vermieter ausfüllen musst, mit den Informationen von der Wohnung, die man mieten will, dass man beim Jobcenter abgeben musst?

4 Antworten

Ich habe selbst ein Formular mit Excel erstellt, in dem alle Merkmale der Wohnung verzeichnet waren (Wohnungsgröße, Anzahl der Zimmer, Miete kalt, Nebenkosten). Dazu alle Kontaktdaten des Vermieters und die Absichtserklärung, die Wohnung an den Empfänger der Jobcenter-Unterstützung vermieten zu wollen mit Datum des geplanten Einzugs. Dazu noch eine Kopie des Grundrisses und des Energieausweises. Wurde so anerkennt. Unterschrift nicht vergessen! Damit ist meine Mieterin dann zum Jobcenter.

Wichtig: Auch die Kaution wird vom Jobcenter übernommen. Dabei bitte darauf achten, dass in dem Schreiben, dass man als Vermieter erhält auch die Kaution beziffert ist. Das fehlte bei mir. Leider musste meine Mieterin darum nochmal zum Jobcenter. Ich dachte mir, wenn da nichts drinsteht, dann glauben die wohl, auch keine Kaution zahlen zu müssen. Da war ich einfach vorsichtig.

Die Kaution muss der Empfänger der Jobcenter-Unterstützung allerdings in kleinen Raten zurück zahlen bis die volle Summe erreicht ist. Dann geht die Kaution in das Eigentum des Mieters über.

Die Meldebescheinigung ist etwas völlig anderes. Damit bescheinigst Du dem Meldeamt nur, dass Du die Wohnung an Herrn/Frau XY vermietet hast. Ich habe mir auch davon eine Kopie für meine Akten geben lassen. Der Mieter ist verpflichtet, diese Meldung vorzulegen und vom Vermieter unterschreiben zu lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meldebescheinigung (?)

Den Tipp doch noch mal bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, finde ich - echt knorke :o)

Der wohnungsgebende Vermieter fertigt ein Vermietungsangebot, das die Anschrift, Wohnungsgröße, Nettomietpreis, die Betriebskostenvorauszhlung ohne Heiz+WWkosten und dann extra die Heiz- und WW-Kosten sowie Mietbeginn und Kaution enthält, wenn eine zentrale Heizung im Mietshaus besteht. Bei Betrieb einer Gastherme in der vorgesehenen Mietwohnung sollte der Vermieter den monatlichen Abschlag an den Gaslieferanten bestätigen, muss er aber nicht.

Auch der Entwurf eines Mietvertrages kann als Vermietungsangebot gelten.

Es gibt kein einheitliches Formular. Am besten meldest du dich bei deinem Berater im Jobcenter. Er wird dir alle benötigten Informationen zukommen lassen.