Mängelfestellung nach Nachmieter?
Hallo,
Ich bin Mitte August aus einer Wohnung ausgezogen, die vom Nachmieter ohne irgendwelche Mängel zu beanstanden übernommen wurde (die Vermieterin hat die Wohnung seit gefühlt 5 Jahren nichtmehr gesehen).
Jetzt kam natürlich langsam mal das Thema Kaution auf, worauf die Vermieteron geantwortet hat, dass sie erstmal die Wohnung besichtigen muss, ob denn alles so passt. Nun wohnt das aber eben seit 2 1/2 Monaten bereits ein Nachmieter und auch von meinem Vormieter gab es kein Übergabeprotokoll.
Es ist es möglich, dass sie jetzt im Nachhinein noch irgendwelche Mängel feststellt und mich zur Kasse bittet? (Die Wohnung wurde von mir übrigends in einem guten Zustand hinterlassen, ich frage nur aus Interesse).
Schonmal vielen Dank.
5 Antworten
Wohnung ... die vom Nachmieter ohne irgendwelche Mängel zu beanstanden übernommen wurde
ergo kann die Vermieterin jetzt - 2,5 Monate nach Auszug - auch keine Mängel mehr beanstanden. Sie hätte die Übergabe selbst mit Dir durchführen können.
Keiner der Vertragspartner ist zu Abnahme oder Übergabeprotokoll verpflichtbar. Und die Haftung des M bei arglistig verschwigenen, verdeckten oder Allmählichkeitsschäden beurteilt § 548 (1) BGB völlig anders.
Es ist es möglich, dass sie jetzt im Nachhinein noch irgendwelche Mängel feststellt und mich zur Kasse bittet?
Ja, aber nur für verdeckte oder Allmählichkeitsschäden innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache, die selbst bei einer sorgfältigen Abnahme unentdeckt bleiben konnten.
Etwa wenn ein dir unlängst umgekippter Wischwassereimer unter dem Parkett Schimmel und verfaulter Holz ergäbe oder du die Wände mit billiger Kalkfarbe gestrichen hättest, die dem Nachmieter beim ersten Renovierungsanstrich von der Decke fällt.
Bis zu dieser sechsmonatigen Prüffrist darf die Kaution deshalb vollständig zurückbehalten werden, danach nur noch über den Teil zu erwartender Betriebskostennachzahlung.
Da hat die Vermieterin Pech gehabt. Sier hätte die Abnahme machen müssen, als du die Wohnung übergeben hast. Da kein Übergabeprotokoll beim Einzug erstellt wurde, kann sie dir auch nicht nachweisen, ob etwas durch dich beschädigt wurde.
Normalerweise gibt es ein Wohnungsübergabeprotokoll zwischen ehemaligen Mieter / Vermieter und dem neuen Mieter.
Wenn du das unterschrieben hast a‘la „Mängel ohne Wohnung übergeben“ und es gibt Mängel, dann bist du haftbar.
Solch ein Protokoll dient DEINEM Schutz.
das kommt eher so rüber, als wenn die Eigentümerin gar nichts von der Aktion mit dem Nachmieter weiß... Hättest du sie nämlich informiert, dann geh' ich mal davon aus, daß damals schon ein Übergabeprotokoll angelegt worden wäre, denn schließlich bist du es, der die Kaution zurück haben will und die Vermieterin ihre Wohnung im ursprünglichen Zustand.. wieso hast du eigentlich kein " Protokoll " aufgesetzt(?!)
ich zweifel sogar an, daß die Eigentümerin mit dem Nachmieter(verhältnis) einverstanden gewesen wäre... die vollständige Kaution kannst du jedenfalls " in den Wind schreiben ", wenn nicht sogar die ganze...
Was du alles annimmst. Die Vermieterin weiß natürlich von der Aktion, meine Nachmieterin hat natürlich einen Mietvertrag unterschrieben. Das mit dem Protokoll hab ich einfach vergessen, weil ich im Stress war und die Nachmieterin sofort eingezogen ist.
Ich bin ja für jede Antwort dankbar, aber das hier kann man einfach nicht als Antwort bezeichnen.