Übergabeprotokoll beschrieb nicht den richtigen Zustand?

Hallo!

Habe grade sehr viel Stress mit meiner WG und meinem Vermieter.

Wird wohl auch nicht die letzte Frage bleiben.

Folgendes Problem: Unser Vermieter hat eine Malerfirma beauftragt nach unserem Auszug zu streichen und da die Wohnung wirklich groß war, soll das ganze jetzt 3.100 Euro kosten.

Diese werden uns nun in Rechnung gestellt.

Wir sind jedoch der Meinung, dass es damals schon so aussah und damals wurde der Gesamtzustand als "Gut" angegeben, weswegen wir auch das Übergabeprotokoll unterschrieben wurde.

Die Wohnung war möbiliert an uns übergeben worden und viele dreckige Stellen der Wände waren abgedeckt. Diese kamen durch den komplett Auszug nun zum Vorschein und wir haben nur eine Handvoll Leute, die unsere Aussage, dass die Wohnung damals schon so Wände hatte, bezeugen können, da diese z.B. bei der Besichtigung damals und beim Einzug dabei waren.

Das Übergabeprotokoll wird uns nun zum Verhängnis, da der Zustand damals als "Gut" und heute als "Ungenügend" beschrieben wird.. Wir waren damals leider so doof, so zu denken wie "Wenn der Zustand Gut ist, ist ja alles in Ordnung", hatten zu dem Zeitpunkt auch keine Ahnung bzgl. Wohnungen und Übergabeprotokollen (erste Wohnung)..

Bin super überfragt, total gestresst (muss mich um alles alleine kümmern, meine alten Mitbewohner melden sich zu nichts) und weiß einfach nicht mehr weiter..

Fühle mich einfach nur veräppelt. Eventuell hatte jemand schonmal ne Ähnliche Situation und vielleicht eine Idee, ob ich da heile wieder rauskommen könnte..

Mietrecht, Mieterschutz, Übergabeprotokoll
Firmenfahrzeug ohne Übergabeprotokoll hat Schäden vom Vorbesitzer wer zahlt?

Mein Beschäftigungsverhältniss endet am 31.10.18. Firmenwagen wurde am 31.10.18 zurückgegeben. Die Fahrzeugabnahme und Übergabeprotokoll hat eine DEKRA Station gemacht. Der Firmenwagen wurde über eine Leasinggesellschaft gefahren, bei der mein Arbeitgeber Großkunde ist. Der Firmenwagen hatte 2 Vorbesitzer, die bei der selben Firma angestellt sind, also Arbeitskollegen.

Das Fahrzeug hat ein paar Schäden vom Vorbesitzer, welcher damals ein Übergabeprotokoll ausgefüllt hat und nur 1 der 3 Schäden eingetragen hat. Die anderen 2 Schäden am Lack sind nicht so leicht zu erkennen. Der DEKRA Arbeiter hat es auf der Hebebühne natürlich erkannt. Ich sehe es auch zum ersten mal und habe das Fahrzeug ja damals guten Gewissens vom Arbeitskollegen übernommen, welchem die Schäden evtl. auch nicht bekannt waren, wer weiß...

Jedenfalls hat damals nur eine Fahrzeugübergabe zwischen 2 Arbeitskollegen stattgefunden, die 1x um das Fahrzeug rummgelaufen sind. Auch habe ich das Übergabeprotokoll des Arbeitskollegen damals nicht unterzeichnet. Eine vernünftige Prüfung bei Fahrzeugübergabe z.B. durch DEKRA Arbeiter hat aber nicht stattgefunden.

Das Übergabeprotokoll als ich das Fahrzeug heute abgegeben habe, auf dem alle Schäden vermerkt sind, jedoch keiner von mir verursacht, habe ich unterzeichnet, es bedeutet ja nicht das ich mit Unterschrift bestätige die Schäden verursacht zu haben, sondern lediglich diese gesehen zu haben, also bestätigt das diese am Fahrzeug sind.

Muss ich nun für alle Schäden aufkommen, weil damals kein vernünftiges Übergabeprotokoll gemacht wurde oder ist es daher ein Problem der Leasinggesellschaft?

Recht, Arbeitsrecht, Firmenfahrzeug, Firmenwagen, Dekra, Leasing, Rechtslage, TÜV, Übergabeprotokoll, Auto und Motorrad
Vermieter gibt Übergabeprotokoll erst im Nachhinein und verlangt Unterschrift und behält Teil der Kaution ein?

Hallo,

unser (Ex-)-Vermieter hat bei Übergabe keine (größeren) Mängel beanstandet. Zum Thema Sauberkeit wurde kein Wort verloren. Man muss dazu sagen, dass wir vorher mit 2 Leuten 3 Stunden durchgegangen sind und durchgeputzt haben.
Leider haben wir nicht rechtzeitig geschaltet, so dass direkt kein Übergabeprotokoll angefertigt wurde.

Nach nun 2-3 Wochen meldet dieser sich und sagt, dass die Wohnung ja so drecktig gewesen sei, er habe sogar Fotos gemacht.
Diese hat er uns dann zukommen lassen, was soll ich sagen. Absolute Frechheit (aus meiner Sicht):

  • Er ist nach bester Hotel-Tester-Manier mit dem Finger über die Türkante und Lichtschalter gegangen und hat dort ein wenig Staub gefunden.
  • Er hat die Velux-Fenster aufgemacht und hat in der Innenkante etwas schmutz gefunden.
  • Er hat in der Duschkabine die Verkleidung abmontiert und hat dort - wen wundert es - Kalkreste gefunden (schon ziemlich viel, aber ist es zumutbar, dass ich bei Auszug die Verkleidung komplett abmontiere um sauber zu machen? Duschkabine war ja an sich geputzt.)

Um all diese Mängel zu beseitigen, hat er direkt eine Putzkolonne bestellt, die "den ganzen Tag geputzt hätten". Bis zu dem Zeitpunkt wurden wir über die Mängel in keiner Weise unterrichtet, so das wir evtl hätten nachbessern können.

Viel Text nun zu der eig Frage:

Festzuhalten:

  • Bei Übergabe wurde kein (Sauberkeits-)-Mangel festgestellt
  • Putzkraft wurde engagiert ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen
  • Im nachträglichen Protokoll steht sogar mit dem Datum der Übergabe dass "zur Zeit der Übergabe die Sauberkeit nicht festgestellt werden kann und dass diese erst im Nachgang überprüft wird).

Selbst wenn jetzt ein paar kleinere Dinge hätten noch geputzt werden müssen, muss ich die Kosten für die Putzkraft übernehmen, oder ist dieses hinfällig, weil der Ex-Vermieter hier in einigen Punkten gesetzwidrig (sofern dies überhaupt zutrifft) gehandelt hat?

Vielen Dank und liebe Grüße

Recht, Mietrecht, Übergabeprotokoll
Wer muss das Übergabeprotokoll anfertigen?

Hallo!Folgende Situation:Vor kurzem bin ich umgezogen. Der Vermieter vermietet lediglich eine Wohnung in der obersten Etage seines Mehrfamilienhauses. Die restlichen beiden Wohungen werden von ihm privat genutzt. Er vermietet zum ersten Mal und hat deshalb relativ wenig Ahnung von seinen Rechten und Pflichten als Vermieter. Vor meinem Einzug haben wir natürlich ein Übergabeprotokoll angefertigt. Um meinem Vermieter ein wenig zu helfen, habe ich das Übergabeprotokoll (Inhaltlich den Ist-Zustand der Wohnung festgehalten, hier vor allem die Mängel) selber und handschriftlich angefertigt, nachdem einige Recherche ergeben hatte, dass es für eine Übergabeprotokoll weder eine Rechtgrundlage, noch Formvorschriften gibt. Der Vermieter hat die Angegebenen Mängel bzw. Zustände in dem Protokoll überprüft und das Protokoll am Ende auch unterschrieben. Jetzt zu meiner Frage: Ist das Übergabeprotokoll trotzdem (weil ICH es ja verfasst habe und der Vermieter nur unterschrieben) "rechtskräftig" bzw. bindend, oder gibt es Anlass dazu die Authentizität des Protokolls anzuzweifeln?Grund für meine Frage ist, dass ich geldliche Unterstützung zugesagt bekommen habe, um den nicht vorhandenen Boden der Wohung finanzieren zu können. Diese verweigert man mir nun mit der Begründung die Authentizität des Protokolls wäre nicht gewährleistet, da das Protokoll von mir und nicht vom Vermieter verfasst worden ist. Das Internet liefert mir leider keine klare Antwort, ob das gerechtfertigt ist.Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)

Wohnung, Mietrecht, Jobcenter, Übergabeprotokoll
Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

Guten Abend liebe community,

Ich habe leider ein großes Problem und zwar sind meine Freundin und ich (beide 18)vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Bei der Übergabe der Wohnung waren wir beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls schlecht informiert und sind zu blauäugig gewesen.
An dem Tag waren unsere Vormieter, deren Vater  und wir beide anwesend.
Einen gröberen Schaden und zwar ein Loch in der Wand haben wir vermerkt.
Dann ist uns auch aufgefallen dass alle Türen und Türrahmen schon auffällig stark abgenutzt waren sowie die Tür zwischen Küche und Wohnzimmer fehlt worauf hin unsere Vormieter und deren Vater meinten, dass dies schon bei deren Einzug zu sehen war und dass das natürlich unter die Zuständigkeit des Vermieters fällt und dass wir uns bei diesem einfach melden sollen und dieser die Mängel beseitigen lassen wird.
So unerfahren und dumm wir auch waren haben wir dies natürlich geglaubt und haben zugestimmt, sowie unsere Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt.

Als wir am übernächsten Tag bei unserer Hausverwaltung erschienen sind, wurde uns mitgeteilt dass wir jeden Mangel auf jeden Fall notieren sollen, auch wenn es uns noch so klein erscheint (da gibt es sehr viele) und dass solche Mängel von dem Vormieter beseitigt werden müssen.
Außerdem wurde uns ein neues Übergabeprotokoll gegeben und gesagt dass wir diese Mängel natürlich noch mal nach tragen können.
( Der Vermieter hat nur den Durchdruck des Übergabeprotokolls, Original befindet sich nach wie vor bei uns)

Der Vermieter hat gesagt, dass er sich bei unserem Vormieter melden wird und dass diese sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Nun haben wir heute nach einigen Wochen warten eine sehr lange E-Mail gekriegt in der unsere Vormieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Übergabeprotokoll mit Einstimmung beider Parteien unterschrieben wurde und das  wir gesagt hätten, dass alles in Ordnung wäre.

Jetzt wissen wir, dass es sehr dumm von uns  war dies so leichtfertig zu glauben und einfach zu unterschreiben, dennoch möchte ich euch jetzt gerne um Rat fragen, wie es rechtlich für uns aussieht.
Können wir trotzdem auf Beseitigung der Mängel bestehen, auch wenn wir diese sozusagen nachgetragen haben, denn ich meine es sind nur zwei Tage vergangen und das Original Übergabeprotokoll befindet sich ja nach wie vor in unserem Besitz,  auch der Vermieter hat grünes Licht fürs nachtragen der Mängel gegeben.

Es war dumm für von uns das wissen wir jetzt im Nachhinein auch aber wenn unser Nachmieter jetzt auf Beseitigung dieser Mängel bestehen würde könnten wir uns dieses einfach nicht leisten da wir mit unseren eingeschränkten Budget auch so über die Runden kommen.

Für eure Antworten bedanken wir uns schon mal herzlichen Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Übergabeprotokoll
Übergabe zwischen Vor- und Nachmieter rechtens?

Hallo, Ich stecke in einer Zwickmühle und ich hoffe ihr könnt mir helfen: Wir (2 Personen WG) haben einen Mietvertrag ab dem 1. September. Nach Einigung mit Vermieter und Vormieterin, durften wir bereits ein paar Tage früher in die Wohnung. Da der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, sollten wir ein Übergabeprotokoll mit der Vormieterin machen. Dies haben wir auch getan, bei dem uns nur ein kleiner Mangel aufgefallen ist, der auch festgehalten wurde und von Vormieterin und uns, den Nachmietern unterzeichnet wurde. Bei Vertragsunterschrift hatte der Vermieter bereits gesagt, dass er das Übergabeprotokoll immer erst ein paar Tage später macht, damit die Nachmieter die Chance kriegen Mängel zu finden. Soweit so gut... Jetzt hatten wir einen Termin das Übergabeprotokoll zu erstellen (ca. 4 Wochen nach Einzug)... Hier haben wir weitere Mängel aufgelistet, die auch festgehalten wurden (Stichpunkte, noch nichts unterschrieben). Scheinbar wollte der Vermieter diese Mängel jetzt bei der Vormieterin geltend machen. Diese hat sich aber auf das von uns erstellte Übergabeprotokoll berufen und gesagt die Mängel waren damals nicht vorhanden. Bei manchen, z.B. verkalkten Duschwänden ist dies aber offensichtlich. Da der Vermieter das Geld von der Vormieterin nicht einholen konnte, hat er zu uns plötzlich gesagt, dass das ursprünglich mit der Vormieterin erstellte Übergabeprotokoll rechtens sei und wir damit Schuldträger seien. Wir hätten diese Mängel alle in das Protokoll schreiben sollen. Da wir aber immer davon ausgegangen sind, dass ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter zu erstellen ist, haben wir uns die nachträglichen Mängel nur vorgemerkt für die offizielle Übergabe mit dem Vermieter. Jetzt hat er uns eine Frist gesetzt, die von uns aufgezeigten Mängel auf eigene Kosten zu beheben.

Wäre nett wenn jemand etwas zu der rechtlichen Lage sagen könnte.. :( Danke!

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Übergabeprotokoll
Alter Vermieter macht Probleme. Was tun?

Guten Morgääääääääähn,

die Wohnung, in der ich bis dato lebte hatte einen Eigentümerwechsel.
Grundsätzlich war ich ziemlich gut mit dem alten Eigentümer. Ich fragte ihn, wie das nun mit der Kaution von Statten geht, wenn ich in 2 Monaten ausziehen (das war vor 2 Monaten). Er meinte: "Überhaupt kein Problem. Meldest dich einfach bei mir und dann machen wir die Überweisung."

Dachte mir, OK nice. Stressfrei.

Jetzt stelle ich fest, dass der alte Vermieter mit dem neuen sich um die Mängel bespricht.
ACHTUNG: Alter Vermieter hat kein Übergabeprotokoll gemacht. Wir haben vor Einzug renoviert. Und im Mietvertrag steht, dass ich nach Auszug nicht renovieren muss, da bei Einzug dies erledigt wurde.

Schlüsselübergabe mit dem neuen Eigentümer gehabt vor einer Woche. Mit Übergabeprotokoll.

Der alte Vermieter schrieb mir gestern nun, dass er das erst mit dem neuen Eigentümer klären möchte wegen den Schäden.
Schäden sind nach 11 Jahren wohl legitim. Aber wir reden hier über 8-10 Bohrlöcher und zwei Rissen in zwei Fließen.

Ich habe ihn gefragt, ob er allen Ernstes hinter dieser Aussage steht und angemerkt, dass ich diese Löcher mit einer 5€ Silikontube stopfe.

Was würdet ihr nun machen?!
Schriftlich den neuen Eigentümer auffordern, die Mietkaution samt den Zinsen von ihm einzuholen und das mit dem neuen klären?
Was passiert, wenn der alte Eigentümer kein Übergabeprotokoll einst machte und der neue aber dies machte?! Hat der da irgendeine Chance zu sagen Hey das sind Schäden, die behoben werden müssen. Aber ist das nicht so, dass eine Wohnung gekauft ist wie gesehen?!

Mietkaution, Übergabeprotokoll, Eigentümerwechsel
Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?

Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".

Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?

Mietrecht, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe
WG: Übergabeprotokoll vom Mieter oder Vermieter?

Hallo zusammen,

ich bin im Oktober in eine WG eingezogen. Die WG ist super, allerdings ist es eine typische studentische Bude, die eben schon seit vielen vielen vielen Jahren als WG vermietet wird. Dementsprechend sind zahlreiche Kleinigkeiten vorhanden wie z.B. der Druckkopf für die Klospülung ist teilweise kaputt (spülen geht immer noch), ein Loch von außen in der Badewanne (man kann ohne Probleme duschen), das Türschloss geht äußerst schwer auf, der Briefkastenschlüssel fehlt, etc.

Meine anderen Mitbewohner sind gleichzeitig mit mir bzw. nach mir eingezogen. Für die davorigen Mitbewohner gab es keinen Mietvertrag, d.h. so etwas wie Übergabeprotokoll, etc. existiert nicht. Wir knüpfen an einen Mietvertrag an, der aus rätselhaften Gründen vor 1 Jahr ungekündigt geblieben ist. Auch bei diesem gibt es kein Übergabeprotkoll. Die Vormieterin von diesem Mietvertrag unterschreibt nun einen Nachtrag, dass wir an ihre Stelle als Hauptmieter treten (dazwischen wohnten wie gesagt andere Studenten). Der Vermieter hat vor 1 Jahr gewechselt, auch hierbei wurde keinerlei Begehung der Wohnung gemacht, es besteht keinerlei Vermerkung der Schäden.

Nun ist meine Frage: mit wem ist das Übergabeprotokoll zu machen damit ich (bzw. meine Mitbewohner) nicht für schon lange existierende Schäden belangt werden. Mit dem Vermieter (der ja auch unser Vertragspartner im Hauptmietvertrag ist) oder mit der Vormieterin, welche auch den Nachtrag unterschreibt?

Vermieter, Übergabeprotokoll, WG
Rechtsgültigkeit des Übergabeprotokolls bei Auszug

Hallo, Ich habe ein großes Problem und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Wir sind am 24.02.2014 aus unserem alten Haus ausgezogen. Der Besitzer möchte es verkaufen. Bei der Übergabe am 24.02 hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll gemacht in dem stand das wir noch die oberen Schlafräume streichen müssen. Mehr sollte laut Protokoll nicht gemacht werden. Mein Vater hat also die Räume gestrichen ( er ist Maler) Einige Tage später sagte der Vermieter wir sollten nochmals die Küche streichen da man dort noch die Spachtelmasse durch die Farbe sieht. Und wenn wir schonmal da wären könnten wir ja auch noch gleich die Zwischenräume der Treppenstufen streichen... Mein Mann hat das dann gemacht... Vier Wochen nach unserem Auszug kam dann die Bomben Email. Der Vermieter hätte ja jetzt erst Zeit gehabt sich das Haus in Ruhe und im hellen anzusehen ( die Übergabe fand bereits im hellen statt ) und er hätte ja gesehen das im Windfang noch Spuren von Spachtelmasse zu sehen wären und an den Wänden Spuren vom Hund ( vom langgehen an der Tapete ) und so weiter. Er möchte das wir das komplette Untergeschoss streichen. Ich sehe das aber nicht ein. Jetzt meine Frage: welche rechtliche Gültigkeit hat das Übergabeprotokoll? Ich fühle mich von dem Vermieter einfach nur total veräppelt und glaube das er einfach die Mietsicherheit nicht zurück geben will, weil er sauer ist das wir ausgezogen sind bevor er sein Haus verkaufen konnte und er nun keine Mieteinnahmen mehr an.

Wer kann mir helfen ???? Danke im Vorraus

Mietrecht, Auszug, Übergabeprotokoll
Anstehende Übernahme einer unrenovierten Wohnung

Hallo zusammen,

ich ziehe zum 1.2. in eine neue Wohnung. Der Boden wurde schön hergerichtet jedoch sind die Wände in einem unrenoviertem Zustand, sprich Löcher in der Wand und in verschiedenen hässlichen Farben. Die mündliche Aussage von Makler bzw. Vermieterin war folgende: "Wir übergeben die Wohnung mit ungestrichenen Wänden, sodass man bei Einzug nach seinem Geschmack streichen kann und dann bei Auszug nichts mehr machen muss".

Damit bin ich auch einverstanden

Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben. Es ist ein Standartmietvertrag. Ein kleiner Auszug:"Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden Farben zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war." Als Sonderklausel wurde jedoch festgehalten "Bei Auszug ist darauf zu achten, dass die Wohnung mit weißen Wänden übergeben wird". Der Auszug aus dem Standartteil und die Sonderklausel widersprechen sich also schonmal was zumindest die Wandfarbe angeht. Welche Regelung ist nun wirksam? Außerdem beinhaltet der Mietvertrag die üblichen Regelungen zu Schönheitsreperaturen ohne feste Fristen (also zulässig). Demnächst steht die Wohnungsübergabe an. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen um sämtliche Mängel auf dem Protokoll festzuhalten.

Nun meine Fragen:

  1. Kann man in dem Übergabeprotokoll genau festhalten, welche Mängel vor dem Auszug zu reparieren sind und welche nicht? So nach dem Motto: "Die Wände hatten ja schön überall löcher und sie waren schlecht gestrichen, also muss ich bei Auszug von mir verursachte Mängel dieser Art nicht reparieren". Mir käme das entgegen. Meiner Meinung nach habe ich nämlich nicht viel davon wenn ich im Übergabeprotokoll festhalte welche Mängel bestehen, ich Vollidiot aber den Mietvertrag mit der Sonderklausel ("...mit weissen Wänden übergeben wird") unterschrieben hab.

  2. Welche Regelung tritt denn eigentlich in Kraft, wenn wir auf dem Übergabeprotokoll festhalten, dass sich Löcher in den Wänden befinden und bei meinem Auszug ein paar Jahre später sind doppelt soviele Löcher in der Wand? Sagt man dann, ok die Wand wurde damals eh im schlechten Zustand übergeben, du musst nicht renovieren, oder sagt man, ok du hast den Zustand verschlechtert, du musst renovieren. Für letzteren Fall müsste man dann wohl Löcher zählen was auch komisch klingt aber doch irgendwie fair wäre, da man ja den Zustand verschlechter hat.

  3. Wäre ein VERmieter nicht dumm wenn er schriftlich festhalten lässt, dass die Wände bei Auszug nicht renoviert werden müssen,(da sie ja unrenoviert übernommen wurden)? So eine Regelung würde mich als Mieter ja komplett befreien, egal wie sehr ich die Wände runterwohne

Jetzt hab ich viel geschrieben und bedanke mich schonmal bei denjenigen, die die Geduld hatten, meinen Text zu lesen.

Gruß Fred

Mietrecht, Mietvertrag, Übergabeprotokoll
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Nachmieter bemängelt die Wohnung

Ich und mein Ehemann haben unsere alte Wohnung zum 30.04.12 gekündigt und sind bereits schon zu, 23.04.12 ausgezogen, da unsere neue Wohnung schon bezugsfertig gewesen ist. Wir haben uns selbst um eine Nachmieterin gekümmert. Diese hat ihre Wohnung ebenfalls zum 30.04.12 gekündigt und wir haben ihr die Schlüssel am 23.04.12 übergeben. Am 18.04.12 war mit der Mitarbeiterin der Genossenschaft die Wohnungsübergabe. Hier wurde im Protokoll festgehalten, dass sie Nachmieterin die Wohnung, wie gesehen übernimmt. Zudem wurde festgehalten, dass die verlegten Fliesen, sowie das Laminat und die Tapeten übernommen werden. Seperat haben wir uns darauf verständigt, dass wir die farbigen Wände wieder weiß streichen und die Wände die sie so halten wollte, so belassen wie sie waren. Da wir nun es der Nachmieterin schnell möglich machen wollten, die Wohnung zu beziehen, haben wir die Wände weiß gestrichen und die Wohnung gesaugt und somit besenrein übergeben. Nunmehr bekomme ich gestern eine SMS, worin steht, dass wir doch die Löcher hätten zuspachtel sollen und ebenso wäre sie davon ausgegangen, dass wir die kompletten Zimmer weiß streichen und nicht nur die farbigen. Sie würde das nun selbst machen und dann die Rechnung uns zukommen lassen. Auch wenn ich finde,dass dieses einfache SMS schicken sich nicht gehört, habe ich angeboten, dass wir die noch fehlenden ausführen würden. Löcher zuspachteln und die fehlenden Wände streichen. Daraufhin kam keine Antwort mehr zurück, somit bietet sich mir auch nicht mehr die Möglichkeit, das noch zu erledigen.

Zudem meint sie, es wäre rechtlich so geregelt, dass ihr die letzte Woche im April zum Einzug zustünde! Ist das wahr? Ich habe doch bis zum 30.04. die Miete bezahlt, auch wenn ich schon zum 23.04. fertig mit meinem eigenen Umzug war.

Da es nun alles nicht im Protokoll der Wohnungsverwaltung aufgelistet war und sie die Wohnung, lt. Protokoll " wie gesehen übernommen hat" , bin ich nachträglich noch für die Reperaturen zuständig?

Danke für eure Infos

Mietrecht, Reparatur, Übergabeprotokoll, Nachmieter
Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

Hallo Zusammen,

ich war 2Jahre Mieter einer kleinen 1-Zi-Whg. Ich habe die Whg gekündigt u selbst für Nachmieter gesorgt. Dieser Nachmieter wurde über eine Privatvermittl.von einem Bekannten von mir gefunden. Noch bei Besichtigung der Whg habe ich mit dem neuen Nachmieter eine Übernahmevertrag von diversen Gegenständen in der Whg abgeschlossen. Auch wurde zwischen meinem Bekannten und dem NM ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen über die Privatvermittlung u zu zahlende 500€ dafür. Am SA war die Übergabe. VM, NM und ich waren anwesend.Die Whg wurde von mir weiß gestrichen und alle konnten sich über einen EIndruck der Whg verschaffen.Es wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen auf dem der VM,NM und ich unterschrieben haben.Am SO erreichte mich eine mail von dem VM mit einer großen Beschwerde des NM über angeblichen schlechten und schmutzigen Zustand der Whg.Es handelt sich um Mängel wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker etc.. Nun gibt der NM an, weder die Vermittlungsgebühr noch das Geld für die zu übernehmenden Dinge zu zahlen.Beide Sachverhalte sind doch völlig unabhängig von dem Zustand der Whg?! NM setzt nun Frist, dass heute oder morgen die Sachen abgeholt werden müssen,ansonsten werden sie entsorgt.Muss ich trotz Ü-Protokoll für die Mängel jetzt noch aufkommen?Dafür ist doch eine Übergabe da?! +kann NM sich jetzt weigern zu zahlen?

Mietrecht, Mangel, Übergabeprotokoll, Nachmieter, Vormieter

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