Die Heizkostenablesung meiner ehemaligen Wohnung weist laut ehemaligem Vermieter Differenzen zum Übergabeprotokoll auf?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt Mitte November übergeben und der neue Mieter am 8. Januar übernommen. Dazwischen sind 7 Wochen, in denen bestimmt auch geheizt wurde, damit keine Leitungen einfrieren und die Bude nicht zu schimmeln anfängt. Somit können die Stände auch nicht überein stimmen.

Die Unterschriften auf Deinem Übergabeprotokoll beweisen doch, dass die richtigen Stände abgeschrieben wurden. Wer sagt Dir denn, dass die vom 8. Januar richtig abgeschrieben wurden?

Gibt es eine Abrechnungsfirma und handelt es sich um elektronische Geräte an den Heizkörpern? Diese speichern zumindest bei Techem je Monat zwei Werte Monatsmitte und Monatsende. Dementsprechend währen die Stände auch nachträglich noch überprüfbar.

AntwortErhofft 
Fragesteller
 16.01.2017, 16:10

Danke, das war ein sehr hilfreicher Hinweis. Dann sind die Werte zumindest bis zum 31.12. erfasst worden. Danke!

AntwortErhofft 
Fragesteller
 17.01.2017, 22:17

Der ehemalige Vermieter meint, dass seine Angaben ausreichend sein, eine Abrechnungs- / Ablesefirma hat er nicht beauftragt. Leider sind die Geräte an den Heizungen nicht von Techem, sondern ISTA und haben keine Funkfunktion. Eine Zwischenspeicherung hat daher höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden.

Die Abweichungen zu den letzten Jahren sind gravierend, so nannte er für eine Heizung Werte im hohen dreistelligen Bereich (ca. 600), die in den letzten beiden Jahren immer im zweistelligen Bereich waren und in unserem Übergabeprotokoll auch zweistelig sind. Somit muss er in 1;5 Monaten ca. 500 Einheiten "durchgeballert" haben.

Mir graust ein wenig davor einen Rechtsanwalt zu beauftragen und meine gesamte Kaution diesem, dann in gewisser Weise weiterrecihen zu dürfen, aber vielleicht ist das der einzige Weg? Habe ich mit meinem Zeugen, den Abrechnungen und dem Übergabeprotokoll alleine vor Gericht eine Chance?

Danke nochmal für Deine schnelle Antwort!

bwhoch2  18.01.2017, 09:39
@AntwortErhofft

ISTA stellt auf der website das Gerät "doprimo3" vor. Dieses Gerät hat eine Funkschnittstelle, die aber abgeschaltet sein kann und nur bei Bedarf vom Ableser eingeschaltet wird. In jedem Fall speichert dieses Gerät 14 Monatsendwerte. Ist also etwas anders als bei Techem. Dennoch: Diese Werte lassen sich über ein Jahr lang nachvollziehen. Da Dein Ex-Vermieter aber nicht über ISTA verteilt, sondern das selbst macht, wird er auch die gespeicherten Werte nicht auslesen können. Was er sich selbst zusammen gebastelt hat, wird er wohl nicht beweistauglich vorbringen können.

Habe ich mit meinem Zeugen, den Abrechnungen und dem Übergabeprotokoll alleine vor Gericht eine Chance?

Wer vor Gericht ohne Rechtsanwalt erscheint, wird zum Spielball der Juristen. Niemals ohne Anwalt vor Gericht!

Da der Ex-Vermieter die Kaution einbehalten will, müßtest Du auf Rückzahlung klagen. Normalerweise muss man 6 Monate warten, bis man wirklich auf Rückzahlung klagen kann, aber Dir läuft dabei die Zeit davon und eh man sich's versieht, sind die gespeicherten Werte verloren.

Ich empfehle Dir dringend, jetzt schon einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Dich einerseits berät und andererseits dem Vermieter Deinen Standpunkt mitteilt. Das kostet nicht wirklich viel. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, bei dem ggf. von Seiten des Gerichts die Firma ISTA zum Auslesen der Geräte beauftragt wird und es stellt sich heraus, dass Du recht hast, muss sowieso Dein Ex-Vermieter den Aufwand bezahlen.

Wichtig ist am Ende aber auch, um wieviele Euro es letztlich geht.

Noch etwas:

Einige Antworter hier meinen, Du müßtest sowieso die Heizkosten bis Ende Dezember bezahlen.

Da jedoch der Vermieter Zugang zur Wohnung schon seit Mitte November hatte, kann es nicht sein, dass Dir neben den Grundkosten, die Du auf jeden Fall zu tragen hast, auch der Verbrauchsanteil angelastet wird. Schließlich hattest Du keine Chance mehr zu prüfen, ob die Heizkörper z. B. durch den Vermieter voll aufgedreht wurden.

Wenn z. B. in der Zeit Besichtigungen stattfanden, hatte der Vermieter genug Anlass, die Wohnung zu beheizen und wenn er dann vergisst, die Thermostate wieder zurück zu drehen, wird munter weiter geheizt. Das kann nicht zu Deinen Lasten gehen.

bwhoch2  31.03.2017, 13:54
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung. Ich hoffe, ich konnte Dir wirklich helfen und Du hast Dein Problem gelöst.

Für dich und die Berechnung deiner Kosten sind die Zählerstände zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe heranzuziehen und nicht die zum Zeitpunkt des Einzuges eines neuen Mieters. Es sind ja fast zwei Monate verstrichen. Verbräuche in dieser Zeit dürfen dir deshalb nicht zugerechnet werden.

Es gilt das Protokoll mit den dort aufgeschrieben Werten.

Wer soll Dir ohne Vorlage aller Daten hier Auskunft geben können? Nimm alle Deine Unterlagen und geh zu einem Mieterschutzverein o.ä...und lass es prüfen!

ChristianLE  16.01.2017, 16:12

Vermieter und Mieter haben die Werte zusammen abgelesen und diese mittels Unterschrift bestätigt.

Welche Daten benötigst Du denn, um diese einfache Frage zu beantworten?

Da haben eurer Vermieter Recht: Natürlich stimmen die Mitte November abgesenen Zählerstände nicht mit denen an eurem Mietende 31.12. überein.

Der NM zahlt erst ab den zum 08.01., die Woche dazwischen fällt den VM zu.

Bis Ende Dezember zahlt ihr natürlich euren weiteren Verbrauch, ob ihr die Wohnung beheizt, aber nicht benutzt habt oder nicht.


G imager761

... und wieso wundert mich das jetzt nicht? Zwischen diesen Ablesungen liegen doch Wochen und der Zeitraum bis 31.12. muß doch auch von Euch bezahlt werden, so lese ich die Spielregeln. Wasser und Abwasser sollte gleich sein, aber Wärme darf/muß doch höher ausfallen.

Jeder Wärmeßdienst kann hier rechnerisch und einfach verteilen.

AntwortErhofft 
Fragesteller
 17.01.2017, 22:04

Dass, die Rechnung zum 31.12. höher sein muss, ist mir wohl
bewusst. Ich bin auch durchaus bereit angemessene Heizkosten für diese Zeit zu zahlen. Die Werte wurden jedoch nicht von einem Wärmemeßdienst ermittelt, sondern von meinem ehemaligen Vermieter selbst und zwar mehr als eine Woche nach Beendigung des Vertrages. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtswirksam ist. Er will durch diesen Schritt einen Teil der Kaution einbehalten und behauptet die Werte im Übergabeprotokoll wären falsch.

Für das nächste Mal, weiss ich, dass ich nicht den Schlüssel abgebe, bevor der Vertrag endet, aber ich hatte bisher keine Ahnung wie mein ehemaliger Vermieter sein könnte (nein, damit meine ich nicht moderates Heizen nach Auszug, sondern scheinbar exzessives heizen nach dem wir keine Schlüssel mehr hatten und die (leider nur mündliche Vereinbarung getroffen hatten, dass die Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll an die Hausverwaltung gehen und aufgrund der Schlüsselübergabe ok sein).

Zumindest der Blick auf die Heizkostenstände aus den vergangenen drei Jahren, lassen mich vermuten, dass hier unverhältnismäßig geheizt wurde. Da damals zweistellige Beträge in einem ganzen Jahr, nach seiner letzten Ablesung im hohen dreistelligen Bereich liegen.