Mängelbeseitigung nach Wohnungsübergabe möglich?

7 Antworten

Die Wohnung wurde abgenommen ohne Protokoll und ohne Besichtigung. Du hast die Schlüssel ausgehändigt und bist seither nicht mehr Besitzer. Damit hat sich's eigentlich. Der Vermieter hatte die Möglichkeit der Prüfung, hat aber drauf verzichtet, sein Bier. Jetzt im Nachhinein erfolgende Reklamationen dürften irrelevant sein. Außerdem wäre interessant zu wissen, was denn das für "Mängel" sein sollen. Möglicherweise sind es nur normale Gebrauchsspuren, die sind mit der Miete abgegolten. Evtl. beruft er sich auf unwirksame Klauseln bezgl. Schönheitsreparaturen.

Leider haben VM bis zu 6 Monate Zeit noch Mängel zu reklamieren und Schadensersatz daraus zu fordern, danach ist das verjährt. Denkbar gute Karten hat einer, der kein Übergabeprotokoll macht, weil er damit dann später dann schlecht noch einmal nachfordern kann. Deshalb sollte man immer eins machen. Er kann sich allerdings weigern die Mängelfreiheit zu unterschreiben. 

Dann kannst du, wenn er mit Rechnungen kommt entweder das deiner Haftpflicht übergeben , es auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen oder es selbst beheben . Zur Mängelbeseitigung muss er dir eine Frsit setzten die angemssen ist - so meist 2 Wochen. 

Wir sind auch so einem jovialen Hai mal auf den Leim gegangen, der alles zwanglos und easy machen wollte auf Freundschaftsbasis. Der hat versucht uns bei Auszug  jeden Gammel, der vorher schon da war unterzujubeln, weil wir gar keine Übergabe gemacht haben und demnach auch kein Übergabeprotokoll zum Einzug. Da er auch keins hat steht Aussage gegen Aussage. LOL. 

Auch so Formulierungen  im Mietvertrag selbst " Mängelfrei" in Vordrucken udn Standartverträgen oder blosse Papiere wo die Mietsache an sich als übergeben dokumentiert ist, gelten nicht automatisch dann als mängelfrei übergeben.

Und man kann es nicht genug erwähnen : Die meisten Renovierungsklauseln sind unwirksam. Je nach dem wie das noch steht in den Vordrucken sind viele nichtig und dann fällt die Renovierungspflicht auf den VM selbst zurück. ich kenne so viele Leute die gar nicht noch die Schönheitsreparaturen machen müssten und sich so haben dann aus Unwissenheit abzocken lassen. 

Was " Schäden" betrifft - ist auch erst zu überprüfen, wo sie durch den Mieter überhaupt verschuldet sind. Wenn sich urplötzlich das Waschbecken löst aus der durchgerosteten Verankerung oder schlampig verlegte Fliesen brechen, weil Hohlräume drunter sind oder anders durch Pfusch oder Überalterung Teile kaputt gehen, ist das nicht die Sache des Mieters . Fenster und Türen AUSSEN  streichen ist auch Vermietersache.

Und : Selbst bei Verschulden des Mieters kann es sein, dass er gar nichts ersetzten muss, wenn das beschädigte Objekt schon lange seine Lebensdauer überschritten hat und demnach bei einem Abzug alt gegen neu NICHTS mehr wert ist. Die  Haftpflicht regelt das so und ihr braucht denen das nur übergeben und melden. Aber Fotos machen !! 

Normalerweise ist es ja so, dass man nachdem man gekündigt hat vom Vermieter eine Aufforderung zu einer Vorabnahme mit dem Hausmeister bekommt. Danach renoviert man dann und abschließend wird die Endabnahme gemacht. Nur an diesem Tag können noch etwaige Mängel aufgegeben werden. Wenn nichts zu bemängeln ist, erhält man eine Bestätigung, dass man mängelfrei übergeben hat und gut ist es. Du müsstest irgendetwas schriftlich haben ansonsten hast Du glaube ich kaum Chancen, wenn noch Mängel sind. Ich drück die Daumen :-)

Es wäre besser gewesen, ein Übergabeprotokoll zu schreiben und von beiden zu unterschreiben.Jetzt must du wohl in den sauren Apfel beißen,es sei denn,der Mietvertrag sagt etwas anderes oder du findest einen(vom Vermieter akzeptierten) Nachmieter, der die Wohnung in dem jetzigen Zustand übernimmt.

reprisal 
Fragesteller
 27.06.2012, 20:41

Wie gesagt, ich kenn den Vermieter bereits seit 18 Jahren. Die Vermieterin hat den Schlüssel entgegen genommen und hat sich die Wohnung nicht einmal mehr angeguckt. Nachmieter haben die Wohnung bereits vor Wochen gesehen und akzeptiert. Und nun?

ich denke mal nicht das er das kann. aber ich glaube das hängt mit deinem mietvertrag unter anderem zusammen. in meinem steht z.b. drin"mängel in raum x wand mit riss) . wenn da nichts steht und er hat nur den schlüssel ohne das du es bestätigst hast, kann er aus meiner sicht das schon machen. aber ganz ehrlich, ich würd mit mieterschutzverein reden. hier geben die leute ja nur ihre eigene meinung oder vom hören sagen weiter