Schönheitsmängel anzeigen, oder mit Zeugen absichern?
Liebe Community,
ich bin Anfang dieses Monats in meine erste eigene Wohnung gezogen. Meine Vermieterin hat bei der Wohnungsübergabe kein Übergabeprotokoll ausgefüllt.
Wenige Tage später habe ich ein paar kleinere Mängel angemerkt - vor allem mit der Frage wie ich weiter verfahren soll. Sie wurde dann sehr aggresiv und meinte, dass sie keine Zeit hätte sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Seitdem ist die Stimmung im Haus recht angespannt, aber mittlerweile wieder etwas besser.
In meinem Mietvertrag steht:
„Offensichtliche Mängel hat der Mieter innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen. Unterlässt er dies kann er sich bei Auszug nicht darauf berufen, dass diese beim Einzug schon vorhanden waren.“
Meine Frage dazu:
- zählen Schäden am Boden, Tür- und Fensterrahmen als anzeigepflichtige Mängel (Wohnung wurde unrenoviert übergeben)?
- würde es reichen eine Mängelliste mit Fotos/Videos zu machen, diese von Zeugen unterschreiben lassen und auf mehrere Cloud-Server zu laden (Sicherung mit Datum) oder muss ich ihr diese ebenfalls zusenden - mit der Gefahr dass der Haussegen komplett kippt?
Immerhin habe ich daraus gelernt nie in eine Wohnung zu ziehen, in der die Vermieterin mit im Haus wohnt…
Danke im Voraus!
3 Antworten
„Offensichtliche Mängel hat der Mieter innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen.
dann mach das
zählen Schäden am Boden, Tür- und Fensterrahmen als anzeigepflichtige Mängel
die sind offensichtlich, also ja
Wohnung wurde unrenoviert übergeben
damit brauchst die Wohnung bei Auszug nur Besenrein zu verlassen
würde es reichen eine Mängelliste mit Fotos/Videos zu machen, diese von Zeugen unterschreiben lassen
reicht nicht aus, für dich eine zusätzliche Absicherung
da kannst die Bilder mit hochladen, trotzdem schriftlich - da müssen keine Bilder rein, aber auf die Email verweisen. Einwurfeinschreiben.
Wie beweise ich, dass der Verweis in dem Brief drinstand? Also wenn sie das jemals leugnen sollte.
Zeugen, die um den Inhalt wissen, ergo das Schreiben gelesen haben.
Der Mietvertrag ist in Deutschland für eine deutsche Wohnung abgeschlossen?
Diese Klausel, Mängel innerhalb 30 Tagen melden zu müssen, ist unwirksam in D.
Wenn die Vermieterin kein Protokoll gefertigt hat kannst du es tun. Eine Mietminderung ergibt sich nun nicht mehr, da du die Wohnung "wie gesehen" gemietet hast.
Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, so ist sie am Mietende nur besenrein zurück zu geben. Vielleicht haben sich damit Schönheitsmängel auch erledigt.
Interessant wäre es zu wissen, was im MV über "Schönheitsreparaturen" steht.
Achtung! wenn hier ein Zweifamilienhaus bewohnt wird, hat die Vermieterin ein Kündigungsrecht nach § 573 a BGB. Also schön sittsam bleiben.
Dokumentiere diese Mängel mit Bildern (gerade bei Beschädigungen wichtig) und schicke ihr eine Liste mit den Beschädigungen als Einschreiben. Was sie daraus macht ist zunächst mal ihre Sache, wichtig für Dich ist dabei nur dass sie nicht am Ende Deiner Mietzeit ankommt und von Dir die Beseitigung dieser Mängel fordert.
Deswegen: Egal ob sie zickig wird oder nicht, melde ihr diese Mängel. Sonst kanns Dir passieren dass Du selbst entweder dafür bluten oder lange streiten musst.
Das mit dem Einschreiben würde ich lassen. Einfach diese Dokumentation erstellen und das Exemplar, das für Dich selbst ist, von einem Zeugen bestätigen lassen. Dann gibst Du die Dokumentation Deiner Vermieterin, mit der Bitte, sie einfach aufzubewahren.
Falls Mängel dabei sind, die behoben werden sollten, in Ruhe mit ihr sprechen, wer sich darum kümmert und wer ggf. die Kosten tragen soll.
Das geht dann schon.
Nun, wenn übergeben dann mit Zeugen übergeben. Sinn des Einschreibens ist ja einen Anhaltspunkt zu haben das die Mängelliste dem VM bekannt gemacht wurde.
Ja, ich weiß hat keine Beweiskraft weil man theoretisch auch leere Seiten verschicken könnte. Deswegen: Anhaltspunkt.
Eine E-Mail würde nichts bringen? Das ist ja eindeutig nachweisbar, dass diese versendet wurde.
Es handelt sich tatsächlich nur um eine Absicherung, dass sie mir beim Auszug nicht die Schuld an den Kratzern und Verunreinigungen geben kann. Möchte keine große Rechnung am Ende begleichen müssen.
Du überschätzt die Beweiskraft von Emails, falls es vor Gericht gehen würde.
Nicht wegen der möglicherweise leeren Seiten, sondern weil man gemeinsam in einem Haus lebt. Zeuge bei der Übergabe ist nicht unbedingt notwendig, denn letztlich geht es darum, dass ein bestimmter Zustand der Wohnung aufgenommen wurde und wenn zu irgend einem Zeitpunkt, wo es mal notwendig ist, ein Zeuge bestätigen kann, dass die Dokumentation und die Bilder zum Zeitpunkt X entstanden sind und nicht irgendwann später, reicht das aus.
Wenn der Zeuge aber tatsächlich bei der Übergabe der Liste mit dabei ist, natürlich(!), auch nicht verkehrt.
Dass die Mängel der Vermieterin bekannt gemacht wurden, ist vor allem für die Punkte von Bedeutung, bei denen es darum geht, dass diese Mängel auch beseitigt werden müssen, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen.
Irgendwie drumherum kommt man da nicht, oder? Wirklich keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung…
Würde diese Anzeige auch per E-Mail reichen?