Schönheitsmängel anzeigen, oder mit Zeugen absichern?

3 Antworten

„Offensichtliche Mängel hat der Mieter innerhalb von 30 Tagen anzuzeigen.

dann mach das

zählen Schäden am Boden, Tür- und Fensterrahmen als anzeigepflichtige Mängel

die sind offensichtlich, also ja

Wohnung wurde unrenoviert übergeben

damit brauchst die Wohnung bei Auszug nur Besenrein zu verlassen

würde es reichen eine Mängelliste mit Fotos/Videos zu machen, diese von Zeugen unterschreiben lassen 

reicht nicht aus, für dich eine zusätzliche Absicherung

iodfsoidfdio 
Fragesteller
 29.11.2021, 12:17

Irgendwie drumherum kommt man da nicht, oder? Wirklich keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung…

Würde diese Anzeige auch per E-Mail reichen?

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peterobm  29.11.2021, 12:20
@iodfsoidfdio

da kannst die Bilder mit hochladen, trotzdem schriftlich - da müssen keine Bilder rein, aber auf die Email verweisen. Einwurfeinschreiben.

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iodfsoidfdio 
Fragesteller
 29.11.2021, 12:37
@peterobm

Wie beweise ich, dass der Verweis in dem Brief drinstand? Also wenn sie das jemals leugnen sollte.

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Der Mietvertrag ist in Deutschland für eine deutsche Wohnung abgeschlossen?

Diese Klausel, Mängel innerhalb 30 Tagen melden zu müssen, ist unwirksam in D.

Wenn die Vermieterin kein Protokoll gefertigt hat kannst du es tun. Eine Mietminderung ergibt sich nun nicht mehr, da du die Wohnung "wie gesehen" gemietet hast.

Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, so ist sie am Mietende nur besenrein zurück zu geben. Vielleicht haben sich damit Schönheitsmängel auch erledigt.

Interessant wäre es zu wissen, was im MV über "Schönheitsreparaturen" steht.

Gerhart  29.11.2021, 13:44

Achtung! wenn hier ein Zweifamilienhaus bewohnt wird, hat die Vermieterin ein Kündigungsrecht nach § 573 a BGB. Also schön sittsam bleiben.

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Dokumentiere diese Mängel mit Bildern (gerade bei Beschädigungen wichtig) und schicke ihr eine Liste mit den Beschädigungen als Einschreiben. Was sie daraus macht ist zunächst mal ihre Sache, wichtig für Dich ist dabei nur dass sie nicht am Ende Deiner Mietzeit ankommt und von Dir die Beseitigung dieser Mängel fordert.

Deswegen: Egal ob sie zickig wird oder nicht, melde ihr diese Mängel. Sonst kanns Dir passieren dass Du selbst entweder dafür bluten oder lange streiten musst.

bwhoch2  29.11.2021, 12:27

Das mit dem Einschreiben würde ich lassen. Einfach diese Dokumentation erstellen und das Exemplar, das für Dich selbst ist, von einem Zeugen bestätigen lassen. Dann gibst Du die Dokumentation Deiner Vermieterin, mit der Bitte, sie einfach aufzubewahren.

Falls Mängel dabei sind, die behoben werden sollten, in Ruhe mit ihr sprechen, wer sich darum kümmert und wer ggf. die Kosten tragen soll.

Das geht dann schon.

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HolgieXX  29.11.2021, 12:29
@bwhoch2

Nun, wenn übergeben dann mit Zeugen übergeben. Sinn des Einschreibens ist ja einen Anhaltspunkt zu haben das die Mängelliste dem VM bekannt gemacht wurde.

Ja, ich weiß hat keine Beweiskraft weil man theoretisch auch leere Seiten verschicken könnte. Deswegen: Anhaltspunkt.

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iodfsoidfdio 
Fragesteller
 29.11.2021, 12:52
@HolgieXX

Eine E-Mail würde nichts bringen? Das ist ja eindeutig nachweisbar, dass diese versendet wurde.

Es handelt sich tatsächlich nur um eine Absicherung, dass sie mir beim Auszug nicht die Schuld an den Kratzern und Verunreinigungen geben kann. Möchte keine große Rechnung am Ende begleichen müssen.

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bwhoch2  29.11.2021, 14:42
@iodfsoidfdio

Du überschätzt die Beweiskraft von Emails, falls es vor Gericht gehen würde.

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bwhoch2  29.11.2021, 14:45
@HolgieXX

Nicht wegen der möglicherweise leeren Seiten, sondern weil man gemeinsam in einem Haus lebt. Zeuge bei der Übergabe ist nicht unbedingt notwendig, denn letztlich geht es darum, dass ein bestimmter Zustand der Wohnung aufgenommen wurde und wenn zu irgend einem Zeitpunkt, wo es mal notwendig ist, ein Zeuge bestätigen kann, dass die Dokumentation und die Bilder zum Zeitpunkt X entstanden sind und nicht irgendwann später, reicht das aus.

Wenn der Zeuge aber tatsächlich bei der Übergabe der Liste mit dabei ist, natürlich(!), auch nicht verkehrt.

Dass die Mängel der Vermieterin bekannt gemacht wurden, ist vor allem für die Punkte von Bedeutung, bei denen es darum geht, dass diese Mängel auch beseitigt werden müssen, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen.

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