Wer zahlt für die Vergrößerung der Öffnung an der Wand für Dunstabzug? Mieter oder Vermieter?
Wir wohnen in einer Mietwohnung. Unsere Dunsthaube ist kaput. Alle neuen Dunsthauben sind für Öffnung 150 mm entwickelt. Unsere 100 mm Öffnung an der Wand muss auf 150 mm vergrößert werden.
7 Antworten
Zahlen mußt Du, Erlaubnis vom Vermieter zur Erweiterung des Durchbruches erforderlich, da bauliche Veränderung.
Eine vermieterseitige Pflicht zum Vorhandensein eines Dunstabzuges besteht nicht. Ebensowenig muss der Vermiter dafür sorgen, das Mauerdurchbrüche oder Steckdosen an bestimmten Stellen geschaffen werden.
Gibt es denn kein Verbindungsstück von 100mm auf 150mm?
Habe dassslbe Problem nur von 100mm auf 120mm und dafür gibt es Verdindungsstücke.
Zudem: Ist Mietersache. Die Kosten trägst Du dafür alleine.
den Vermieter informieren, das ist eine Veränderung. Jemanden suchen der die Arbeit ausführt und den auch selbst bezahlen. eine Reduzierung ist nicht ratsam.
Ist die DAH euer Eigentum oder wurde sie mitvermietet seit Mietbeginn?
Mietereigentum> Kosten trägt der Mieter; Vermietereigentum>Kosten trägt der Vermieter.
Ich gehe davon aus, dass sie dein Eigentum ist, da brauchst auch du die Zustimmung des Vermieters für die bauliche Veränderung.
Handelt es sich um eure eigene Küche und damit auch Dunstabzugshaube? Dann zahlt ihr die Vergrößerung, nach Zustimmung durch den Vermieter, selbst. Warum sollte der Vermieter das tun?