Darg der vermieter mich rausschmeissen?

8 Antworten

Auf dem Balkon ist ein Schwimmbecken, in dem noch Wasser ist. Also mir wäre es längst zu kalt, um auf dem Balkon zu planschen.

Wenn bei der unteren Nachbarin Wasser durch die Decke kommt, muss der Vermieter schnellstmöglich nachsehen können, ob es evtl. in Deiner Wohnung ein Problem gibt.

Könnte das der Pool sein, der inzwischen undicht ist oder die defekte Toilette?

Sollte sich heraus stellen, dass Du auf irgend eine Weise grob fahrlässig einen teuren Wasserschaden verursacht hast, könnte das ein Grund für eine Kündigung sein. Ansonsten hast Du erst einmal nichts zu befürchten.


Henrich600 
Fragesteller
 08.11.2019, 14:50

Nein ist nicht wegen Schwimmbecken oder so, das mit der Nachbarin war schon vorher

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Wie kommt der Vermieter denn in deine Wohnung? Er hat da einfach mal so nichts verloren. Und ich gehe nicht davon aus, dass du ihn auf ein Käffchen eingeladen hast...

Du hast das Hausrecht in deiner Wohnung.

Und was ordentlich ist und was nicht, darüber kann man ja geteilter Meinung sein. Solange du nicht z. B. eine lustige, wachsende Rattenfamilie in deiner Wohnung hältst, kann er dir nichts. Und nein, wegen ein bisschen Dreck kann er dich nicht vor die Tür setzen.

Weis ihn in seine Schranken.

Wir vermieten übrigens selber, und ich wundere mich oft, was andere Vermieter sich rausnehmen und Mieter sich bieten lassen. Jeder, der das erste Mal zur Miete irgendwo einzieht, sollte so ein Buch lesen wie "Meine Rechte als Mieter" oder so. Ich kann manchmal nur den Kopf schütteln...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Keine Panik. Du räumst auf und machst alles einigermaßen sauber und schon kann er nichts mehr wollen.

Überhaupt kann er Dich nicht einfach so überfallen,er muss sich schriftlich bei Dir anmelden und dann muss er wenn er das denkt Dir zuerst eine Abmahnung schreiben,da kann man auch Einspruch anbringen,so einfach geht das nicht,lass Dich nicht verrückt machen.

Wünsche Dir viel Kraft,

Woher ich das weiß:Recherche

Henrich600 
Fragesteller
 08.11.2019, 14:42

Danke sehr, es war eine terminvereinbarung aber ich verstehe ihn nicht

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Christine1610  08.11.2019, 14:59
@Henrich600

Kannst dich auch beim örtlichen Mietverein befragen oder googeln Mieter helfen Mieter oder es gibt einen Verein musst du auch googeln in deiner Nähe heisst öffentliche Rechtsauskunft ( ÖRA)

Lass Dich nicht verrückt machen sich Mieter haben Rechte

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Nö, der Vermieter könnte höchstens eine Abmahnung aussprechen, wenn aufgrund des Wohnungszustand eine Gefahr für das Gebäude ausgeht (Schimmel, Ungeziefer, o.ä.).

Ansonsten geht das den Vermieter nichts an.

Gab es denn einen konkreten Grund für den Besuch? Er kann nicht einfach so irgendwas nachschauen.


Henrich600 
Fragesteller
 08.11.2019, 14:41

Er wollte wegen dem balkon nachgucken weil meine Nachbarin unter mir wasserflecken oben an der Wand hat

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Henrich600 
Fragesteller
 08.11.2019, 15:24
@ChristianLE

Nein das mit der Nachbarin war davor, bevor ich den Schwimmbecken hatte

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