Parkplatzproblem mit Nachbar. Was kann ich machen?

8 Antworten

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Wenn dir der Parkplatz vermietet wurde, ist der Vermieter in der Pflicht, dir den ordnungsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen. Wende dich also an ihn. Die Idee mit der Anzeige vergiss am Besten ganz schnell, denn 1. ist das keine Straftat und 2. eine rein zivilrechtliche Angelegenheit für die sich kein Staatsanwalt interessiert.

jessewhite 
Fragesteller
 04.10.2019, 20:00

Vielen Dank! Merke ich mir.

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  1. Wie breit sind die beiden Parkplätze (und die Straße davor)? => siehe Tabelle Punkt 3: https://dejure.org/gesetze/GaVO/4.html
  2. ist einer der beiden Stellplätze seitlich durch begrenzt, z.B. durch eine Mauer? => dann müsste dieser Stellpatz eine Breite von 2,75 m aufweisen.

beides sind Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Nutzung

=> falls nicht erfüllt, ist der Stellplatz nicht richtig hergestellt.

Auf jeden Fall die Wohnungsverwaltung offiziell anschreiben. Diese muss den Nebennutzer auffordern, die Mietsache ordnungsgemäß zu benutzen - ohne Beeinträchtigung Deines Stellplatzes. Die Stellplatzbreite orientiert sich u.a. daran, dass man beim Öffnen seiner Tür mit dieser auch über den "Luftraum" des Nebenparkplatzes schwenken kann. Ansonsten könnte ja keiner aus einem Coupe aussteigen.

Rangierwagenheber und dessen Karre verrücken... stell den Wagen mal quer rein, das er nicht Mehr raus kommt... DAS Gesicht nach YouTube, und das wird zum bestseller

Wenn du den Parkplatz gemietet hast, dann kannst du ihn auch abgrenzen. Mit einer Kette z-B. Wenn der Parkplatz für die Allgemeinheit ist, dann solltest du dir einen anderen Parkplatz suchen, wenn du mit deinem Nachbarn nicht reden willst.

jessewhite 
Fragesteller
 04.10.2019, 19:57

Ja ich habe mir schon überlegt lieber eine Garage zu mieten. Vorallem, um dieses ständige Problem zu beenden.

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Mit z.B. einer Kette deinen Bereich abgrenzen.

jessewhite 
Fragesteller
 04.10.2019, 20:02

Ich habe mir schon überlegt irgendeinen Neon-farbigen Klebeband zu kaufen. Aber ich weiß nicht ob das erlaubt wäre (Vom Vermieter aus)

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oklein  04.10.2019, 23:16
@jessewhite

Das ist i.d.R. NICHT zulässig.

Bei der Stellplatzplanung wird davon ausgegangen, dass sich beim Ein- und Aussteigen die Tür auch über dem "Luftraum" des Nebenparkplatzes bewegen darf/kann/muss.

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