Klingelvideoanlage erlaubt?

4 Antworten

Diese Anlagen sind in der Regel so geschaltet, dass sie nur aktiviert werden, wenn jemand geklingelt hat. Sollte aber tatsächlich so eingestellt sein, dass nur die Personen vor der Tür gezeigt werden.

Zuständig für die Instandhaltung ist natürlich der Vermieter, nicht ihr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Datenschutzbeauftragter

Sobald Personen mit aufgenommen werden, das gespeichert wird, die öffentliche Wege benutzen ist es nicht erlaubt.Klingelanlagen ZEIGEN aber nur diese Personen so, wie du es von der Haustür sowieso siehst- und speichern diese Bilder nicht. Ist m.E. erlaubt.

Bluesharpanton 
Fragesteller
 22.03.2021, 13:03

Man kann bis 32 Bilder speichern, aber nicht abgreifen. Ist es trotzdem erlaubt?

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Userhm  22.03.2021, 13:14
@Bluesharpanton

Wozu kann man 32 Bilder speichern, wenn man keinen Zugriff darauf hat?Aber lies selbst.......

Grundsätzlich ist Privatpersonen anzuraten, von „Klingel-Cams“ die Finger wegzulassen, allerdings liegen Ausnahmen vor, die im Einzelfall den Einsatz erlauben könnten. Möchten Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter des Hauses eine solche Kamera anbringen, so sollten einige Maßnahmen ergriffen werden.

  • Unter anderen sollte sichergestellt werden, dass die Kamera erst bei Betätigung der Klingel aktiv wird und sich zeitnah wieder automatisiert ausschaltet,
  • wobei die Aufnahmen nur vom Bewohner eingesehen werden dürfen, bei dem geklingelt wurde.
  • Des Weiteren sollten die Aufnahmen nicht gespeichert werden,
  • der Betroffene sollte mit Hilfe eines Hinweisschildes informiert werden
  • und die Kamera sollte so eingestellt werden, dass möglichst nur die Person, die geklingelt hat, gefilmt wird.

Zwischen dem Verbot und der Erlaubnis ist nur ein „schmaler Grat“, weshalb sich Privatpersonen vor Anbringung von Überwachungskameras ausreichend mit dem Thema „ Videoüberwachung Datenschutz “ auseinanderzusetzen sollten. Spätestens beim beruflichen Einsatz von „Klingel-Cams“ bzw. allgemein von Videoüberwachungsanlagen sollte auf fachkundige Beratung keinesfalls verzichtet werden. Dies gilt übrigens auch für Kameraattrappen, da diese die „informationelle Selbstbestimmung“ von Betroffenen ebenfalls einschränken können.

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Bluesharpanton 
Fragesteller
 22.03.2021, 15:19
@Userhm

Mit „nicht abgreifen“ habe ich gemeint, dass man die Bilder zwar anschauen kann, aber nicht weiter verarbeiten oder andere Personen außerhalb von der Wohnung zeigen kann.
Diesen Bericht hatte ich auch schon mal selber angeschaut. Nur in meinem Fall werde ich da nicht ganz schlau.
• Beim Klingeln geht die Kamera an und nach einer gewissen Zeit wieder aus (OK)
• beim Klingeln wird ein Bild gemacht. Nach 32 Bilder, wird das erste Bild gelöscht
• Die Kamera ist so installiert, dass die Straße sichtbar ist (nicht OK)
• Nachbargebäude mit Eingangsbereich und Parkplatz ist voll drauf (nicht OK)
• Kamera kann geschwenkt werden
• Kein Hinweisschild
Der Vermieter beharrt darauf, dass wir die Reparatur zahlen sollen. Ich würde am liebsten abschalten lassen, da über die normale Sprechanlage man genauso herausfinden kann, wer geklingelt hat.

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Userhm  22.03.2021, 15:24
@Bluesharpanton

Kleb was über die Optik und lass Kamera Kamera sein.7st nicht dein Buer- gehört zum Haus und eine Reparatur ist "ver- nicht Mietersache.

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Da die Kamerafunktion nur beim Betätigen der Klingel eingeschaltet wird, ist das dann erlaubt.

Ein Dauersignal wäre unzulässig.

Bluesharpanton 
Fragesteller
 22.03.2021, 12:57

Man kann die Anlage auch auf Dauerbetrieb schalten. Vorherige Bewohner konnten somit überm Fernseher schauen, wer vorbeiläuft.

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So wie du das beschreibst, ist das eindeutig NICHT erlaubt. Auch nicht kurzzeitig, wie einige Leute hier behaupten.