Geblitzt, aber kein Schreiben bekommen. Jetzt Bußgeldbescheid samt Gebühren. Ist das rechtens?

6 Antworten

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Was für Gebühren sind das denn, die bei Dir so strittig sind?

Normal mindesten 25,00 € Verfahrensgebühren und 3,50 € für die Zustellung per Einschreiben.

Also: Was steht bei Dir?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rosswurscht 
Fragesteller
 12.06.2020, 13:59

Öhm ja, genau. Sind das ganz normale Gebühren?

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Rosswurscht 
Fragesteller
 12.06.2020, 14:05
@DietmarBakel

Ach 😮 warum sagt mir die Dame am Telefon das sei „weil auf den ersten Brief nicht reagiert wurde“ 🤦‍♂️

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DietmarBakel  12.06.2020, 14:15
@Rosswurscht

Frauen haben ihre Geheimnisse :-)

Vielleicht wurde es vorher als Ordnungswidrigkeit gehandelt.

Du hast nicht reagiert (mangels Zustellung), dann wird ein Bußgeldbescheid versendet (Einschreiben). Ist die Sache unstrittig >>> zahlen und fröhlich sein :-)

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Rosswurscht 
Fragesteller
 14.06.2020, 10:09
@DietmarBakel

Gerne 👍

Dafür ist der Blitzer vom März mittlerweile verjährt. Der wäre wohl weitaus teurer geworden 😬😬😬

Aber da haben sie gar nix geschickt 😉

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Du kannst die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 52 OWiG).

Darin musst du darlegen, warum du die vorherige Frist versäumt hast.

Du hast (vermute ich mal) den Anhörungsbogen nicht bekommen und daher keine Möglichkeit zum rechtlichen Gehör gehabt.

Der Bußgeldbescheid ist aber immer mit Gebühren von ~25 € versehen.


Rosswurscht 
Fragesteller
 12.06.2020, 13:57

Und die Gebühren sind auch bei 15€ Strafe so hoch?

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RobertLiebling  12.06.2020, 14:05
@Rosswurscht

Gem. § 107 (1) OWiG betragen die Gebühren fünf Prozent der Geldbuße, jedoch mindestens 25 Euro.

Dazu kommen noch evtl. Auslagen.

Exkurs:

Wenn man nach dem Parken ein Knöllchen am Auto vorfindet, ist das regelmäßig eine Verwarnung. Diese ist gebührenfrei; akzeptiert man die Verwarnung (durch Bezahlung), ist die Sache erledigt, andernfalls wird ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen.

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Beim Bußgeldbescheid sind bereits beim ersten Schreiben Gebühren dabei. Vermutlich ist es das erste Schreiben.


Rosswurscht 
Fragesteller
 12.06.2020, 13:46

Laut Bußgeldstelle ist es der zweite Brief, da auf den ersten nicht reagiert wurde.

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Wie willst du denn beweisen, dass kein Brief gekommen ist? Den könntest du ja auch einfach entsorgt haben.

Und die Bußgeldstelle muss keine Mahnungen verschicken.


Rosswurscht 
Fragesteller
 12.06.2020, 13:54

Darum geht es. Ich kann es nicht beweisen. Die BGS aber auch nicht.

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Aonline  12.06.2020, 13:54

Warum muss er es nachweisen und nicht umgekehrt???

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Das wird wohl der erste Brief gewesen sein