Vermieter will fristlos kündigen wegen Hund ?

8 Antworten

wenn schon mieter, dann mitglied im mieterbund, auch wenn das ca. 30 euro im jahr kostet. ich sag mir immer....da geht man halt übers jahr gesehen 1x weniger essen oder raucht 4 schachteln kippen weniger und schon kann man sich das leisten. und dann ist man vor solchen sachen auch gefeit.

die kündigung zum mieterbund schicken und fragen, und unterhalten, was man wie machen soll...

dort wird einem geholfen. noch besser natürlich , wenn man eine RSV hat....

Sobald hier eine fristlose Kündigung zugestellt ist, wäre sowieso ein Anwalt von Nöten.

Ist das überhaupt rechtens ?!

Solche Sachverhalte sind in der Regel Einzelfallentscheidungen. Der eine Richter entscheidet pro Vermieter, der andere Pro Mieter.

Hier muss immer eine Interessenabwägung stattfinden, d.h. ist das Interesse deiner Freundin, einen Hund zu halten höher einzuschätzen, als das Interesse des Verbots des Vermieters?

Aber: Bevor der Vermieter kündigt, muss er zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben. Hierfür braucht er auch einen guten Grund.

Im Mietvertrag ist die Haltung von Hunden bzw. Generell Tieren nicht geregelt also weder verboten noch erlaubt

Hunde- und Katzenhaltungen sind immer genehmigungspflichtig, auch wenn hierzu nichts im Vertag steht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
bwhoch2  20.08.2019, 14:39
Hunde- und Katzenhaltungen sind immer genehmigungspflichtig, auch wenn hierzu nichts im Vertag steht.

In welchem Gesetz steht das?

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ChristianLE  20.08.2019, 15:10
@bwhoch2

Als Experte "Mietrecht" solltest Du auch wissen, dass der BGH Grundsatzentscheidungen trifft, oder?

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bwhoch2  20.08.2019, 16:08
@ChristianLE

Ich kenne nur die Grundsatzentscheidung, dass Vermieter um Erlaubnis zu fragen sind, wenn das so im Mietvertrag steht und wenn man ein Verbot dann nicht hinnehmen will, dagegen klagen kann.

Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, wenn das im Vertrag nicht anders geregelt ist. So kenne ich das.

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dsupper  20.08.2019, 17:47
@bwhoch2

dir ist aber in den Kommentaren zu meiner Antwort bereits ein anderslautendes Urteil genannt worden

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Hm hab ein bisschen was dazu gefunden,

"Es kann auch der Fall eintreten, dass in Ihrem Mietvertrag keine exakten Klauseln auftauchen, die über die Hundehaltung in der Mietwohnung Auskunft geben. Der vertragsmäßige Gebrauchwird dann von dem Vermieter nicht detailliert aufgeführt und sollte daher noch persönlich besprochen werden."

"Schon gewusst? Ein Vermieter kann sich vorbehalten, dass bei Mietern mit einem Hund und reichlicher Ruhestörung eine Folgeentscheidung getroffen wird. Im schlimmsten Fall muss der Hund abgegeben oder ausquartiert werden. Ein Widerruf trotz der vorherigen Zustimmung seitens des Vermieters ist somit durchaus auch im Nachhinein möglich."

Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.org/hundehaltung-mietwohnung/

Es ist also unerheblich ob der Vermieter es im Vertrag reingeschrieben hat, es erlaubt oder ignoriert hat. Er hat das Recht auf eine Folgeentscheidung, die er allerdings begründen muss.

Hallo,

das ist eine blöde Situation.

Grundsätzlich braucht man natürlich immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass diese erlaubt ist.

Und ebenso grundsätzlich kann ein Vermieter diese Erlaubnis nur mit sehr wichtigen Gründen verbieten.

ABER: Das hat die Freundin ja leider versäumt und somit kann der Vermieter natürlich auf Abschaffung des Hundes bestehen - und ansonsten kündigen (ob fristlos gerechtfertigt wäre - zumal ein kleines Kind betroffen ist - wage ich zu bezweifeln - das ist aber mein persönliches Rechtsverständnis).

Wenn natürlich dem Vermieter die Hundehaltung seit langer Zeit bekannt war und er sie stillschweigend geduldet hat, dann kann man eben von einer (stillschweigenden) Zustimmung ausgehen.

Es wäre also spannend zu erfahren, warum er erst jetzt die Abschaffung des Hundes fordert.

Da es aber bei Rechtsfragen niemals eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, sondern immer nur "Einzelfallentscheidungen", ist es gar nicht möglich, diese Frage hier rechtsgültig zu beantworten.

Deine Freundin braucht also auf jeden Fall die Hilfe eines Anwalts, wenn sie sich vom Hund nicht trennen will.

bwhoch2  20.08.2019, 14:39
Grundsätzlich braucht man natürlich immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass diese erlaubt ist.

Nein, wieso? Nirgendwo im Gesetz steht, dass die Haltung eines Hundes nur erlaubt ist, wenn der Vermieter zustimmt. Steht im Vertrag rein gar nichts zu Haustierhaltung, ist sie daher nicht verboten.

Hier haben Vermieters ganz ganz schlechte Karten.

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ChristianLE  20.08.2019, 15:22
@bwhoch2
Steht im Vertrag rein gar nichts zu Haustierhaltung, ist sie daher nicht verboten.

Ist so pauschal nicht richtig (BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06)

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bwhoch2  20.08.2019, 16:11
@ChristianLE

Danke für das interessante Urteil. Da wir in unseren Mietverträgn grundsätzlich die Klausel mit der vorherigen Zustimmung zur Tierhaltung haben, war mir das so noch nicht bewußt.

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Warum regiert der Vermeiter jetzt auf einmal?

Dauerbellen? Hund aggressiv?

justinvegas96 
Fragesteller
 20.08.2019, 14:12

ihr Hund bellt nie, der Hund von den Vermietern, welche im gleichen Haus wohnen bellt dagegen dauerhaft

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bwhoch2  20.08.2019, 14:41
@justinvegas96
Vermietern, welche im gleichen Haus wohnen

Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus? Also nur eine Mietpartei neben der Vermieterpartei?

Dann können Vermieters mit 3 Monate längerer Kündigungsfrist auch ohne Grund kündigen. Das werden sie in dem Moment erfahren, wo sie zum ersten Mal zu einem Rechtsanwalt gehen, um sich zum Thema Räumungsklage beraten zu lassen.

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