Einfahrt freihalten Schild nutzlos?
Kurze Erklärung: Mein Nachbar hat an seiner maroden Haustür, wo nicht einmal ein PKW durch passt ein "Einfahrt freihalten" Schild befestigt. Die Parkplätze vor dem Haus sind sehr begrenzt und es gibt auch keine anderen Parkmöglichkeiten im Umkreis, sodass ich manchmal gezwungen bin dort teilweise davor zu parken. Bis jetzt gab es keine Probleme aber könnte er denn rechtlich gesehen irgendetwas dagegen machen?
Ich meine, wenn hier jeder an seiner Haustür ein "Einfahrt freihalten" Schild befestigen würde, gäbe es in der Stadt ja nirgends einen Parkplatz...
Ich bin für eure Antworten dankbar und bleibt höflich ;)
7 Antworten
Das Schild hat rechtlich keinerlei Bedeutung. Egal, ob da eine Einfahrt ist.
Wenn das eine Garagentür ist, ist das Schild ok. Wenn das eine Haustür ist, ist es fehl am Platz, würde ich sagen.
Im Grunde müsste man das am Bürgersteig sehen - wenn dieser an der Stelle abgesenkt ist, ist es als Einfahrt eingetragen, ist er normal hoch, dann nicht.
Grundsätzlich kann dein Auto überall abgeschleppt werden wo es im Weg steht, egal ob da ein Schild steht oder nicht. Sprech den Nachbarn doch einfach an ob deine Beobachtung richtig ist - vielleicht hatte er früher Fahrzeuge und daher stammt das Schild noch?
Grundsätzlich kann jeder diese Schilder auf seinem privaten Grund aufhängen. Eine rechtliche Bewandtnis haben sie nicht. Steht das Haus direkt an der Straße bzw. am Bürgersteig, so wird es keine Einfahrt sein. Steht das Haus etwas weiter hinten sodass man vor dem Haus parken könnte (ohne noch teilweise auf der Straße oder auf dem Bürgersteig zu stehen), so könnte es durchaus eine Ausfahrt sein. Ein Auto muss ja nicht immer in eine Garage fahren, es kann ja auch auf dem Hof stehen. In diesem Fall solltest du auch auf den Zaun achten. Ist dort ein Einfahrtstor, so wird es eine Einfahrt sein. Ist dort ein durcheigener Zaun, so wird es keine Einfahrt sein. Ist dort kein Zaun, so würde ich nicht davor parken - wenden auf dem Grundstück wäre dann aber erlaubt sein - solange es einem nicht explizit verboten wird.
Wenn das nur eine Haustüre ist, dann ist es keine Einfahrt. Wie wäre es, wenn du da parkst und auf Befragen dann sagen kannst: "Ich habe keine Einfahrt besetzt und jede erdenkliche Einfahrt freigehalten."
Die Frage ist halt, ob dies tatsächlich eine Einfahrt ist oder nicht. Was ist hinter dieser Tür? Ne Garage, eine offene Fläche, irgendwas wo man ein Fahrzeug halt abstellen kann? Oder gehts dahinter direkt ins Wohnhaus? Sieht es in irgendeiner Weise wie ein Tor aus?
Nächstes Problem: Selbst wenn es keine Einfahrt ist und du entsprechend dort parkten darfst, heißt das ja nicht, dass nicht vl. doch mal abgeschleppt wird (ob der Abschlepper die genauen Regeln kennt und sich an diese hält?). Dann bist du zwar im Recht, hast aber die Rennereien.
Dahinter ist direkt das Treppenhaus, wie bei uns..
Oh man ich hab grad total Schiss 🤣 Habe erst seit 2 Monaten meinen Führerschein und will echt keinen Ärger 😅
Dann ist es rechtlich gesehen keine Einfahrt die freigehalten werden muss.
Die Bordsteine sind an der kompletten Straße abgesenkt, sprich es gibt keine Höhenunterschiede woran man es fest machen könnte...
Es ist eben eine Haustür wie unsere bzw jede auf dieser Straße. Ich würde mal sagen maximal 1,10m wenn man die 2. Tür aushängt.
Ich habe auch noch nie gesehen, dass da ein Mottorad, Auto etc. rein gefahren wird.
Der nächste Nachbar hat eine Garageneinfahrt mit dem Schild, da ist es ja dann selbstverständlich