Rechts vor Links auf Parkplätzen UNGÜLTIG?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein, mir war das klar mit der Verkehrsfläche 50%
Ja, seit eh und je 33%
Nein, ich bin einfach ... 17%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, ich bin einfach ...

RvL - das habe ich früher mal gedacht. Vergiss es.

Seitdem mir vor fast 6 Jahren mal auf einem eben solchen Parkplatz, wo man denken könnte, es gelte RvL, jemand in die linke Fahrertür reingefahren ist, weiß ich, dass ich auf solchen Parkplätzen absolut defensiv fahren muss. Ich hatte keinerlei Möglichkeit auszuweichen. Die Polizei hat auf 50/50 entschieden, was die Schuld angeht. Seitdem fahre ich auf Parkplätzen nicht mehr wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit und mir darf keiner zu nahe kommen. Lieber halte ich an.

Es war damals nicht so tragisch, weil ich mit einem Auto unterwegs war, das 1 Jahr später sowieso verschrottet wurde und wir von der Versicherung mehr bekommen haben, als das Auto meiner Meinung nach wert war, aber das war mir echt eine Lehre.

Wiesel1978 
Fragesteller
 19.03.2023, 13:29

Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht.

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Nein, mir war das klar mit der Verkehrsfläche

Das Schild "hier gilt die StVO" ist da nicht so ganz hinfällig, egal, was in diesem Artikel steht.

Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn es kracht, hat nicht automatisch einer alleine die Schuld (im Strassenverkehr wäre das so, wenn EINER gegen eine Regel der StVO verstossen hat), sondern es ist der Einzelfall zu betrachten.

Ein Grundstückseigentümer eines Parkplatzes kann aber als Benutzungsordnung vorschreiben, dass dort sinngemäss die Regeln der StVO einzuhalten sind, z. B. "rechts-vor-links". Wenn jemand dagegen verstösst, und es kommt deswegen zu einem Unfall, dann kann ein Gericht durchaus entscheiden, dass derjenige die Hauptschuld oder gar Alleinschuld trägt. Aber, wie gesagt, das sind dann immer Einzelfallentscheidungen.

Der entscheidende Unterschied zum Strassenverkehr ist: Wenn jemand auf so einem Parkplatz die "Vorfahrt" missachtet, ohne das es zu einem Unfall kommt, dann kann er nicht alleine für dieses Vorfahrt-missachten polizeilich verfolgt werden. Er hat dann nur gegen eine Art "Hausordnung" verstossen, der Eigentümer des Parkplatzes könnte ihm dann z. B. Hausverbot erteilen.

Wiesel1978 
Fragesteller
 19.03.2023, 13:26

Danke für diese erklärende Antwort.

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Nein, mir war das klar mit der Verkehrsfläche

Trotzdem ist es nicht falsch, auch auf Parkplätzen die üblichen Verkehrsregeln, wie eben auch „rechts-vor-links“ anzuwenden. Nur darf man sich auf einem Parkplatz nicht darauf verlassen und es gilt immer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und individuellen Abstimmung.

Bei einem Unfall wird in der Praxis häufig nach Sachlage individuell entschieden, wer wieviel Schuldanteil trägt. Oft bekommt der, der schneller gefahren ist, einen höheren Schuldanteil zugesprochen. Auch wer rückwärts fährt, hat immer erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und wird demnach oft stärker zur Kasse gebeten. Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Wiesel1978 
Fragesteller
 19.03.2023, 13:26

Danke für Deine Antwort

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Nein, mir war das klar mit der Verkehrsfläche

Parkplätze sind Privatgelände und damit kein Gültigkeitsbereich der StVO, was aber eigentlich klar ist. Die dort geltenden Regeln resultieren nicht aus der StVO, wie sie es halt auf öffentlichen Flächen tun, sondern sind rein selbst gemachte Regeln im Rahmen einer Hausordnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wiesel1978 
Fragesteller
 19.03.2023, 22:22

Vielen Dank für Deine Antwort

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b1979de  13.11.2023, 22:27

Dass ein Parkplatz eine Verkehrsfläche und keine Straße ist, schließt nicht automatisch die Gültigkeit der StVO aus. Nur die Vorfahrt ist eben nicht geregelt. Solange die Verkehrsfläche ohne Absperrung an's Straßennetz angeschlossen ist, gilt dort grundsätzlich die StVO. Man muss sich anschnallen solange man nicht Rückwärts fährt und benötigt z.B. einen gültigen Führerschein.

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Ja, seit eh und je

Das Schild "Hier gilt die StVO" war schon immer gegenstandslos, sofern es auf Privatgrundstück steht, da die STVO ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum ihre Wirkung entfaltet.

Und auch die Rechts-vor-Links Regel galt entsprechend nie offiziell auf Privatparkplätzen. Dennoch fahren die meisten nach dieser Regel, da die die einfachste und logischste in einer Parkplatzsituation ohne Schilder ist.

Ich denke die einzige Ausnahme, in der die StVO tatsächlich auf einem Parkplatz gilt, ist, wenn der Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Erkennbar meist daran, dass dieser nicht mit einem abgesenkten Bordstein von der Fahrbahn getrennt ist.

Wiesel1978 
Fragesteller
 19.03.2023, 13:21

Danke für Deine Antwort

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