Gilt hier rechts vor links?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Muste erstmal ein paar Urteile studieren und etwas recherchieren, aber ich denke, ich habe nun die Antwort. Tut mir leid, dass sie etwas länger geraten ist.

Zunächst mal gilt auf Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum die StVO, egal ob davor ein entsprechendes Schild steht oder nicht. Der obige Parkplatz ist offensichtlich für jedermann zu jeder Zeit frei zugänglich und damit öffentlicher Verkehrsraum.

Nun muss auf dem Parkplatz unterschieden werden zwischen Fahrbahnen mit Straßencharakter und sonstigen Fahrgassen (keine offiziellen Fachbegriffe, sondern nur von mir so verwendet).
Fahrbahnen mit Straßencharakter haben keine Parkbuchten rechts oder links und dienen als Zu- oder Abfahrtsweg. Die bauliche Gestaltung spielt dabei auch eine Rolle. Unter ihnen gilt rechts vor links (§ 8 I StVO).
Sonstige Fahrgassen haben Parkbuchten rechts oder links. Hier ist stets mit ein- oder ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 I StVO).
(Eine dritte Kategorie können noch Gassen sein, die zwar keine Parkbuchten enthalten, aber lediglich als Verbindung zwischen den sonstigen Gassen dienen, nicht aber der Zu- oder Abfahrt. Da sie für den vorliegenden Fall keine Rolle spielen, ignoriere ich sie aber.)

Die obige mittlere Gasse würde ich als Fahrbahn mit Straßencharakter interpretieren. Insbesondere nach Betrachtung dieser Ansicht.
Sie hat keine Parkbuchten rechts oder links, stellt eine direkte Verbindung zwischen den beiden Ein-/Ausfahrten dar und besitzt zudem noch die Streifenmarkierungen an den querenden Gassen.

Die querenden Gassen sind eindeutig sonstige Fahrgassen (Parkbuchten vorhanden).

Da jetzt aber nicht zwei Fahrbahnen mit Straßencharakter (rechts vor links) und auch nicht zwei sonstige Fahrgassen (gegenseitige Rücksichtnahme) kreuzen, sondern jeweils eine der beiden Kategorien, kommt eine andere Regelung zum Tragen, nämlich § 10 StVO.

Aufgrund der oben bereits genannten baulichen Gegebenheiten stellen die mittlere Fahrspur eine übergeordnete Verkehrsfläche und die anderen Gassen untergeordnete Verkehrsflächen dar.
Die Fahrzeuge, die nun von der untergeordneten auf die übergeordnete Verkehrsfläche einfahren, müssen gemäß § 10 StVO eine Gefährdung Anderer ausschließen, was übersetzt bedeutet: Vorrang gewähren.

Fazit: Die Fahrzeuge auf der durchgehenden mittleren Gasse haben Vorrang. Die Fahrzeuge aus den seitlichen Gassen müssen warten.

Quellen:

OLG München, Endurteil vom 27.05.2020 - 10 U 6767/19

OLG Frankfurt am Main – Az.: 17 U 21/22 – Urteil vom 22.06.2022

Verkehrslexikon - Anderer Straßenteil auf Parkplätzen

Christophergall 
Fragesteller
 19.09.2022, 00:14

Danke für die Zeit, allerdings hatte da auch mal ein bekannter einen Unfall und die Polizei hat dem anderen, welcher auf der von dir eingeordneten übergeordneten Straße war hat volle Schuld bekommen. Das ist einfach alles so ein großes Rätsel für mich..

0
AntonAntonsen  19.09.2022, 17:30
@Christophergall

Du siehst ja, dass die Meinungen allgemein auseinander gehen, weil die Gestaltung Interpretationsspielräume offen lässt. Und deshalb muss auch die Entscheidung, die Polizisten in aller Schnelle vor Ort treffen, nicht immer richtig sein.

Ich behaupte auch nicht zu 100%, dass meine Antwort richtig ist, aber angesichts dieses Abschnitts aus der dritten von mir benannten Quelle, räume ich mir gute Chancen ein:

verleiht die bauliche Gestaltung oder Markierung einer bestimmten Teilfläche - etwa einem Zu- und Abfahrtsweg - einen eindeutigen Straßencharakter, dann sind die angrenzenden Teilflächen - etwa die einzelnen Parkgassen - als (insoweit untergeordnete) „andere Straßenteile" einzustufen.
0

Nein, den alles ist ein Parkplatz und auf einem Parkplatz gibt es keine Straßen, nur Fahrgassen. Es gibt hier keinerlei Vorfahrtsregeln und es gilt die Pficht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, weshalb auch in fast allen Fällen die Schuld geteilt wird.

meine Vermutung: dies scheint mir ein Firmenparkplatz zu sein. da gilt gegenseitige Rücksichtnahme

Von Experte Smartass67 bestätigt

Ohne es wirklich zu wissen, sage ich dass die Striche nur zur Orientierung die "Durchfahrstraße" markieren und ansonsten die gegenseitige Rücksichtsnahme herrscht.

Die anderen mögen mich gerne korrigieren.

Aus meiner Sicht eine "Strasse" mit Abzweigungen zu Parkplätzen.

Für mich klar, auf der Strasse gilt Vorfahrt, nur schon wegen der unterschiedlichen Tempi.