Welche Rechte als Mieter habe ich, wenn der Zugang von der Straße zum "meinem" Hinterhof durch einen Neubau versperrt wird?

6 Antworten

Bei längerer Nutzung ,gibt es eventuell ein Gewohnheitsrecht

schleudermaxe  16.11.2019, 14:17

... dazu muss der Nachbar aber doch erstmal wissen, wer widerrechtlich sich auf seinem Grundstück austobt.

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rmi19 
Fragesteller
 07.12.2019, 13:14
@schleudermaxe

es ist dem nachbarn bekannt, nicht widerrechtlich, das erwähnte ich bereits

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... keine Rechte, denn diese Angelegenheit wurde von Dir bestimmt mietvertraglich nicht vereinbart.

Und über fremdes Grundstück laufen/fahren ohne dafür zu bezahlen ist ja auch fies.

Ich kenne viele Häuser, auch in meinem Bestand, die Wand an Wand gebaut wurden und alles durch dasTreppenhaus muss.

Wo sonst sollten die Abfallgefäße stehen, wenn zwischen Haus und Gehweg keine Abstellfläche ist?

Zuzdem steht es Dir frei, mit dem Nachbarn eine Vereinbarung zu schließen, dass Du (gegen Bezahlung oder so) sein Grundstück nutzen darfst, wenn es einen Zugang zur Straße gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
rmi19 
Fragesteller
 17.11.2019, 14:40

Widerrechtlich ist es nicht: Es gibt einen Zaun mit Tor auf das Nachbargrundstück, auch vermietete Pkw-Stellplätze inkl. Zufahrt sowie Fläche für Tonnen. Keine Ahnung, was davon alles zum Nachbarn gehört - wir als Mieter erhielten nur den Brief, dass gebaut wird und der Zugang zum Hof wegfällt.

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da sollte mal das Bauamt prüfen ob in den Hinterhof eventuell eine Zufahrt wegen z.B. Feuerwehr möglich sein muss. Entsprechend müssen die Pläne für Neubau geändert werden. Diese Zufahrt könnt ihr dann ebenfalls benutzen

Als Mieter könnt Ihr da nicht viel ausrichten. Der Vermieter sollte Beschwerde beim Bauamt einreichen, daß durch den beabsichtigten Neubau das Wegerecht zu seinem Grundstück eingeschränkt wird.

schoschi06  16.11.2019, 13:26

Wird wohl hier nicht der Fall sein , oder der Vermieter hat sein Wegerecht abgetreten/verkauft !

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Liesche  16.11.2019, 13:53
@schoschi06

Es ist ja gar nicht gesagt, ob grundbuchmäßig ein Wegerecht festgelegt war. Ein jahrelanges Gebrauchsrecht für sämtliche Mieter kann auch eingeklagt werden.

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schoschi06  16.11.2019, 14:03
@Liesche

Dann könnt ich ja auch gegen ne 30er Zone oder Einbahnstraße Klagen !

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schleudermaxe  16.11.2019, 14:22

... welches Wegerecht sollte es geben, wenn nicht einmal der Eigentümer etwas davon weiß?

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Dann hatte euer Vermieter nur ein geduldetes Wegerecht , nun wird die Baulücke geschlossen und ihr guckt in die Röhre !

schleudermaxe  16.11.2019, 14:19

... wenn überhaupt.

Auch in meinem Bestand werden manchmal die Lücken zugebaut und aus ist es mit rüberlaufen.

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