Grundstück Wertminderung durch Wegerecht?
Das vordere Grundstück hat 560qm und kostet 350€/qm. Das darauf eingetragene Wegerecht der Nachbarn, um zum hinteren Grundstück zu gelangen mit Auto und zu Fuß, führt an der äußeren Längsseite entlang und umfasst 80qm (3m x 27m). Wie hoch ist die Wertminderung des vorderen Grundstückes bei einem Kauf?
2 Antworten
Als Käufer oder als Verkäufer?
Der Verkäufer verhandelt einen Gesamtpreis, als Käufer würde ich versuchen 80 qm 350 €/qm als Wertminderung raus zu handeln, sofern das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist.
Gibt es eine notarielle Vereinbarung über eine jährliche Zahlung geht diese auch auf einen Erwerber über.
Gibt viele Varianten
vielleicht solltet ihr euch dann zuerst die Verträge bezüglich des Wegerechtes zeigen lassen. Auch im Hinblick auf Instandhaltungskosten.
Sofern erkennbar, dass beim Verkäufer überhaupt noch Verhandlungsbereitschaft besteht.
Ja das werden wir dann wohl beim nächsten Treffen vorschlagen uns ggf die Verträge bzw vielleicht auch den GrundbuchEintrag zu zeigen wenn vorhanden.
Wenn eine Wertminderung dadurch möglich ist werden wir auf jeden Fall versuchen über die Höhe zu verhandeln.
Zum einen ist das Wegerecht ein Grund den Preis erheblich drücken zu können wenn das Wegerecht im Grundbuch vermerkt ist.
Zum anderen: wo um alles in der Welt lebst du das du pro qm 350€ zahlst? Ich hab Anfang des Jahres erst 780qm vollerschlossen für 98€ gekauft.
Als Bayer vermutlich nicht in München ;-)
ja genau darauf hoffen wir. Daher unsere Frage wie hoch man den Wert mindern kann obwohl es durch Grenzabstand nicht bebaubar ist außer durch Rasen oder Pflaster.
Rhein/Main Gebiet, zw wiesbaden, Frankfurt und Flughafen. Sehr teure Gegend durch hohe Nachfrage u wenig Platz.
Das "Problem" ist das es im Falle eines wiederverkaufs viele Leute aufgrund des Wegerechts abspringen. Auch könnte die Bank bei der Finanzierung Probleme machen.
Ich wohne etwa 60km südlich von Augsburg, mit direkter Anbindung und Bundesstraße und Autobahn.
Ja das stimmt, daher ja unser Bestreben herauszufinden ob es eine Richtlinie oder Gesetz gibt, wie hoch man den Wert bzw. den Kaufpreis mindern kann obwohl in der nicht bebaubaren Zone wg grenzabstand liegt, aber immerhin 15% der GesamtFläche beinhaltet.
Meines Wissens nach vorn es nichts konkretes. Aber du könntest Mal bei nem Immobilienmakler vor Ort anfragen wie sich das ganze verhält. Die müssen ja ihre Preise auch entsprechend berechnen und anpassen
Soweit sind wir noch nicht ob es eine notarielle Vereinbarung gibt. Es geht jetzt erstmal nur um die Verhandlung des Kaufpreises.
Beide Berechnungen klingen plausibel, 15% des Gesamtwertes od 81qm x 350€.