Muss ich dulden, dass schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub über meinen Stellplatz fahren und sich dadurch der Boden teils ansenkt?

Ich habe ein Haus mit seitlichem doppelten Stellplatz am Anfang bzw. der Einfahrt zu einer verkehrsberuhigten Strasse.

Direkt vor meinem Haus mündet die verkehrsberuhigte Seitenstraße neben dem Stellplatz in die Hauptstraße (30er Zone), die aktuell wegen Bauarbeiten einspurig ist.

Dadurch kann in und aus der verkehrsberuhigten Strasse nicht mehr so großzügig, sondern nur noch mit enger Kurve abgebogen werden.

Seit 1 Woche befindet sich nun hinten in der verkehrsberuhigten Straße eine große Baustelle, wo ein Einfamilienhaus mit Keller errichtet wird.

Zu diesem Zweck sind dort mehrere schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub zugange und große Kipper fahren die verkehrsberuhigten Straße ein und aus.

Da die Hauptstraße und die Ausfahrt dahin durch die Straßenauarbeiten verengt ist, fahren nun die schweren LKW fröhlich mit ihrem Erdaushub über meinen Stellplatz, der aus handgroßen Pflastersteinen besteht.

Beim Reinfahren kommen sie von links und fahren über die der Straße zugewandten Ecke des Stellplatzes und beim Rausfahren machen sie einen Schlenker, um die Kurve zu nehmen und fahren einen Bogen über den Stellplatz.

Ich habe das live nicht gesehen, sonst hätte ich schon was gesagt, man sieht aber deutlich die Profilspuren und Sand/Lehm, die von der Hausbaustelle über die verkehrsberuhigte Strasse und dann über meinen Stellplatz gehen.

Mein Stellplatz hat sich dort, wo permanent drüber gefahren wird, erheblich abgesenkt und ist jeden Tag verschmutzt.

Muss ich mir das gefallen lassen oder falls nicht, wo kann ich mich beschweren?

Es geht nämlich nach dem Aushub dort weiter mit dem Hausbau und es ist damit zu rechnen, dass die Steine, Wände und andere Materialien auch wieder übet mein Grundsatz transportiert werden.

Ich hatte mir schon überlegt, Blumenkübel dort an den Rand zu stellen, aber die müsste ich selbst beim Ein- und Ausparken jedes Mal hin und her schleppen.

Im Grunde ist es doch mein Grundstück und keine Straße, schon gar nicht für Schwertransport, oder?

Hausbau, Recht, Bauarbeiten, bauherr, Baustelle, Eigentum, Grundbesitz, Grundstück, Sachbeschädigung, Stellplatz, Straße, Straßenverkehr, Vorgarten, Wegerecht, Beschädigungen, Privatgrundstück, Schwertransport, Auto und Motorrad
Kann man den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch verweigern?

Hallo in die Runde

Ich habe eine juristische Frage!

Istzustand

Ich bin Eigentümer eines Hauses, Baujahr 1953. Dieses steht auf einem Flurstück, auf welchem auch eine nicht städtische Straße (nicht befestigt) verläuft. Diese ist ca. 100 Meter lang und mündet quasi in ein Feld. Im Grundbuch ist als Grunddienstbarkeit lediglich die Entwässerungsleitung für ein hinter meinem Grundstück befindliches Flurstück eingetragen. Auf diesem Grundstück steht auch ein schon älteres Haus.

Mit dem Eigentümer gibt es einen mündlichen Vertrag zur Wegenutzung der genannten Privatstraße.

Weit hinter diesem Gebäude, offensichtlich auf einem anderen Flurstück, gibt es ein Brachgrundstück, welches nun offensichtlich zum Verkauf angeboten wird. Dieses Brachgrundstück könnte ggf. über meine Straße, mit Weiterführung über das Feld, erreicht werden.

Problemschilderung

Durch einen Kaufinteressenten für dieses Brachgrundstück wurde ich nun gebeten, ihm ein dauerhaftes Wegerecht über mein Grundstück einzuräumen. Dies möchte ich aber nicht, da es eine Wertminderung meines Grundstückes darstellen würde und ich auch keine zusätzliche Lärmbelästigung durch Fahrzeuge, die dann meine Straße benutzen würden, haben möchte.

  1. Muss ich einer Eintragung einer Grunddienstbarkeit, hier Wege- und Fahrrecht, im Grundbuch meines Grundstückes zubilligen?
  2. Könnte die Kommune dies im Rahmen eines Verwaltungsaktes von mir verlangen, ggf. mit der Begründung, dass dies zum Gemeinwohl notwendig ist? Aus meiner Sicht käme dies einer Enteignung nahe.

Vielleicht hat jemand entsprechende Rechtskenntnisse. Vielen Dank schon mal.

Recht, Wegerecht, Grunddienstbarkeit
Wie gewährt man einen Zugang zum Heizraum ohne Zugang zum Haus zu gewähren?

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen. Es unterliegt dem WEG-Recht. In dem Haus (freistehendes Einfamilienhaus) ist ein Heizraum im Keller welcher Gemeinschaftseigentum mit einem anderem Haus in unmittelbarer Nähe ist. Wir würden dann mit den Besitzern des anderen Hauses zusammen eine Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) bilden.

In der Teilungserklärung steht:

"Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums 2 ist jedoch der jederzeitige Zugang zum gemeinsamen Heizungsraum, der sich im Gebäude 1 befindet zum Zwecke der Bedingung und Wartung der Heizung insbesondere bei Störungen und das Betreten der Fläche gestattet, um hierüber zu seiner Sondernutzungsfläche zu gelangen."

Aufteilung: Nach betreten der Haustür kommt man nach rechts in den Wohnraum und nach links in den Keller.

Die Eigentümer des anderen Hauses mit denen wir eine WEG bilden haben uns eröffnet dass sie den Haustürschlüssel haben um in den Heizraum zu kommen.

Problem: Ich betrachte es als äußerst unangenehm wenn andere Parteien Zugang zu meinem Haus haben.

Der Anwalt von der Rechtschutzhotline hat uns gegenüber seine Ansicht geäußert dass wir den Schlüssel nur bei Abwesenheit >3 tage überlassen müssten.

Könnt ihr das bestätigen?

Idee darauf basierend: Austausch Schloss gegen Sicherheitsschloss mit Sicherheitsschlüssel (nicht einfach kopierbar), Einbau einer zweiten Tür SEPARAT ABSCHLIEßBAREN TÜR unmittelbar nach der Haustür (Windfang), Anbringung eines Schlüsseltressors mit Pincode außen wo der Schlüssel bei geplanter Abwesenheit >3 Tage hinterlegt wird.

Wäre das aus eurer Sicht ein gangbarer weg?

Weitere Fragen:

1.) Die Kellerwand ist in Richtung Straßenseite leicht feucht das Mauerwerk im Wohnzimmer darüber (Putz wurde entfernt) fühlt sich minimal feucht an, ohne das ich es beschwören könnte, die Tapete ist allerdings trocken, schimmel nicht zu sehen, im Wohnzimmer riecht es leicht modrig --> Ist hier Wasser hochgezogen? Was tun? Leider hatte ich mein Feuchtigkeitsmessgerät und mein Hygrometer nicht dabei, würde wirklich gerne wissen wie feucht der Keller ist und ob die Wand feucht ist oder trocken.

2.) Baujahr ist 1904, das Mauermaterial besteht aus unförmigen Felsbrocken und Sand --> hält das noch länger?

Das war's schon mal,

Danke im Voraus für eure Antworten

Haus, Recht, Hauskauf, Weg, Wegerecht, Wohneigentum
Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast
WEG: Wann ist ein Beschluss nichtig? Wie verbindlich ist das Versammlungsprotokoll?

Hallo,

bei der Eigentümerversammlung wurde für einen (sau teuren) Elektroauftrag abgestimmt, zu dem lt. Versammlungseinladung nur 2 Angebote vorlagen. Auch das Versammlungsprotokoll gibt keine Auskunft über ein drittes Angebot.

Laut gesetzl. Vorschrift sind 3 Angebote notwendig. Liegen keine 3 Angebote vor, ist die Abstimmung also nichtig.

Ich war auf der Versammlung nicht anwesend. Auf Anfrage beim Verwalter, behauptete er, es hätte ein drittes Angebot bei der Versammlung vorgelegen. Dieses hat er mir jedoch (trotz 3maliger Nachfrage innerhalb von 14 Tagen) bis heute nicht zugesendet. Letzte Antwort des Verwalters, vor 10 Tagen: "Ich muss das Angebot nur noch einscannen".

Nun ist die Frage, blufft der Verwalter, oder gibt es das dritte Angebot tatsächlich?!

Wenn ich mir sicher sein könnte, dass es das dritte Angebot nicht gibt, oder dass nur die Informationen der Einladung und des Versammlungsprotokolls ausschlaggebend sind, dann könnte ich auf Nichtigkeit des Beschlusses klagen, und könnte mir sicher sein, dass ich die Klage gewinne. Wenn der Verwalter aber plötzlich bei der Gerichtsverhandlung ein drittes Angebot vorlegt, und die Versammlungsprotokolle nicht ausschlaggebend sind, dann habe ich die Klage verloren.

Nun die Frage:

Was ist ausschlaggebend für den Erfolg der Klage,--- Die Informationen der Einladung und der Versammlungsprotokolle, oder wird es vom Gericht akzeptiert, wenn der Verwalter nachträglich das drittes Angebot vorweisen kann?

Ich bin der Meinung, und habe den Anspruch, dass ein Versammlungsprotokoll für die nicht-Anwesenden alle notwendigen Informationen enthalten muss. Spätestens auf direkte Nachfrage eines Eigentümers muss der Verwalter die Auskunft belegen

Gibt es gesetzliche Bestimmungen dazu? Präzedenzfälle?

Außerdem: In der TE steht, dass das Protokoll vom Vorsitzenden unterzeichnet werden muss. Beiratsvorsitzender bin ich selbst. Das Protokoll wurde mir aber nie zur Unterschrift vorgelegt. Ein weiterer (wenn auch marginaler) Grund zur Ungültigkeit der Abstimmung, oder?
Thanx für Infos ...
Foh

Die Einladung und das Versammlungsprotokoll sind entscheidend. 100%
Protokoll egal. Es reicht das 3. Angebot vor Gericht vorzuweisen. 0%
Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Weg, Wegerecht, Wirtschaft und Finanzen
Hilfe! Wer kennt sich mit Wegerecht aus?

Hallo alle zusammen. Bin jetzt in eine komische Situation geraten, wo guter Rat echt teuer ist...Es geht um das Wegerecht und mögliche Formen der Wegerecht Erteilung.

Also, 1960 hat Haus A beschlossen, den hinteren Teil des Grundstücks für einen Neubau zu verkaufen. So ist Haus B entstanden. Da aber Haus B keinen direkten Anschluss an die öffentliche Strasse hat, hat Haus A den Haus B ein Wegerecht erteilt, was auch in Grundbuch festgehalten wurde.

Nun bin ich die aktuelle Eigentümerin von Haus B. Haus A wurde gerade verkauft und soll einem Neubau weichen. Der neue Eigentümer möchte ein grosses Haus bauen, mit mehreren Wohnungen, die er dann möglichst Gewinnbringend verkaufen will. Nun bin ich ihn mit meinem Wegerecht ein Dorn im Auge. Er kann ein gutes Stück seiner Erde nicht frei benutzen.

Also versuch er mich jetzt los zu werden und hat mir ein folgendes Angebot gemacht: Mein Grundstück ist auch noch an einen Privatweg angegrenzt, was einen Eigentümer hat, aber von mehreren Häusern benutzt wird. Also hat der Neue Eigentümer Haus A mit den Eigentümer Privatweg ausgemacht, dass der mir ein Wegerecht für den Privat weg erteilt. Das wird aber nur schriftlich als Vertrag mit einen Satz festgehalten wird. Ein Grundbucheintrag ist laut Eigentümer A nicht möglich, da es ein Weg ist und nicht ein "normales" Grundstück. ich soll mir keine Sorgen machen, es sei genau so sicher! Wichtig ist noch, dass der Eigentümer Privatweg sein Anwesen demnächst verkauft!

Ich habe starke Zweifel, dass dieser kleine selbstverfasste Vertrag, was man mir als neues Wegerecht angeboten hat, gleichwertig einem Grundbuch Eintag ist was ich jetzt durch Grundstück Haus A besitze.

Okay, und eine Pforte hat man mir auch zugesichert:):)

Was haltet ihr von der Sache?

Recht, Grundstück, Wegerecht
Zufahrtsweg EFH - ideelle Teilung - Regenwasserproblem?

Wir wohnen in einem EFH auf einem sogenannten Hammergrundstück. Der 3m breite und ca. 30m lange Zufahrtsweg wird sowohl von uns, als auch von unseren Nachbarn genutzt.

Der Weg wurde idell geteilt, d.h., er gehört zu 50% uns, zu den anderen 50% unseren Nachbarn.

Das Problem: Der Zufahrtsweg ist auf einer Länge von ca. 15m etwa 10cm tiefer als die beiden angrenzenden Grundstücke. Bei Regen sammelt sich auf unserem Weg das Wasser, sodass man den Weg nicht ohne Gummistiefel betreten kann. Besucher, die Post, Paketdienste etc. kommen nicht trockenen Fußes zu unserem Grundstück. Im Winter bildet sich eine gefährliche Eisschicht.

Wir würden den Weg gern um diese 10cm aufschütten, aber unser Nachbarehepaar (Rentner und Frührentner) möchte den Weg nicht verändern. Sie verlassen das Grundstück einmal am Tag mit dem Auto zum Einkaufen, ansonsten würden sie im Zweifelsfall zu den Gummistiefeln greifen. Jede Diskussion ist zwecklos, sie wollen keine Veränderung.

Nun unsere Frage: Was können wir tun? Wir möchten gern, dass unser Grundstück immer zu Fuß erreichbar ist. Insbesondere sehen wir auch die Streupflicht im Winter, die sich auf einer vereisten Fläche schwierig gestaltet. Haben wir eine rechtliche Chance gegenüber unseren Nachbarn (bei dem Eigentumsverhältnis von 50%/50%)?

Falls es sich um Landesrecht handeln sollte, unser Grundstück liegt in Brandenburg.

Recht, Grundstück, Wegerecht
Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?

Hi, liebe Ratgeber,

wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, was mittlerweile kafkaeske

Auswüchse annimmt. Unser Grundstück ist an einer Hauptstraße nach vorn gelegen.

Den hinteren Teil unseres Grundstückes erreichen wir aber nur über einen

Privatweg. An diesem rückwärtigen Grundstücksteil haben wir ein privates Tor zu

diesem Privatweg. Für diesen Weg haben wir ein im Grundbuch eingetragenes

Wegerecht für Fahrzeuge bis 4 Tonnen.

Nun fanden wir vor ein paar Wochen an unserem Tor ein fremdes

Fahrrad-Schloss vor, was wir kurzerhand entfernten mittels Durchknipsen, da es

uns massiv behinderte - wir mussten da durch und konnten nicht, wer hängt bitte

ein Schloss an ein fremdes Tor??? Woher das Schloss stammt, erfuhren wir erst

Tage später, als wir einen Brief erhielten, dass unsere Nachbarn, denen der Weg

gehört, unser grundbuchamtlich eingetragenes Wegerecht mal eben von sich aus

für nichtig erklärt haben und zudem den Ersatz ihres billigen Fahrrad-Schloss

von unserem Tor einforderten. Auch haben die Nachbarn, um unser Wegerecht zu

behindern, ein abgemeldetes Auto quer auf dem Privat-Weg abgestellt. Gestern

hing wieder ein Schloss an unserem Tor. Wir haben die kurze dünne Kette, mit

der es befestigt war, durchtrennt und das Schloss in Nachbars Garten geworfen -

sichtbar. Nun kam heute die Polizei zu uns, um wegen SACHBESCHÄDIGUNG gegen uns

zu ermitteln, die haben echt eine Anzeige gemacht wegen der Kette (das Schloss

ist ja noch funktionstüchtig) im Wert von laut Nachbar gegenüber der Polizei

2,50€. Außerdem haben die Nachbarn gegen uns schon vor ein paar Tagen eine

Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, weil wir unser Wegerecht nutzen -

dies ist eine wissentlich falsche Beschuldigung/Anzeige, weil wir den Weg ja

nutzen dürfen laut Grundbuch. Eine Videoaufzeichnung der Nachbarn, die nicht

nur den Weg filmt, sondern auch unser Grundstück, wurde heute zur Auswertung

des Durchschneidens der an unserem Tor angebrachten fremden Kette durch uns der

Polizei vorgeführt, die filmen uns also, was wir bereits wissen, und zeigen das

"Beweis"mittel der Polizei. Bald haben wir einen Termin beim Anwalt,

wollten aber zuvor gern wissen, ob es eine Straftat darstellt, unser Tor gegen

unseren Willen abzuschließen. Immerhin sperren die uns ja rückwärts ein, wir

können unser Winterholz nicht auf das Grundstück transportieren und sind auch

anderweitig massiv eingeschränkt. Auch immer noch durch das absichtlich

quergestellte Auto. Ich kann aber doch auch nicht beim Nachbarn am Tor ein

Schloss anbringen und dann, wenn er dieses entfernt, um auf sein Grundstück zu

kommen, wegen Sachbeschädigung die Polizei rufen. Das mit der Kamera ist eine

andere Geschichte, den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden wir ebenso

wie die Behinderung des Wegerechts per Gericht unterbinden lassen.

Was die Nachbarn "reitet", können wir nur vermuten.

LG und Dank für die kommenden Antworten

Film, Recht, einfahrt, Grundstück, Wegerecht, Zaun, eingesperrt, Unterlassungsklage
Einverständnis zum Grundstückkauf vom Nachbarn mit Wegrecht ?

Guten Tag miteinander.

Wir haben ein Pachtgrundstück das wir gerne kaufen, oder auf Erbpacht eintragen lassen würden.

Wir müßen dringend unser Häuschen instandsetzen wollen aber nichts investieren so lange uns das Grundstück nicht gehört.

Unser Nachbar hat ein eingetragenes Wegerecht um mit seinem Auto auf sein Grundstück zu kommen. Sein Kanal verläuft auch dort, das ist aber nicht im Grundbuch eingetragen.

Um nun das Grundstück zu erwerben brauchen wir sein Einverständnis. Das will er uns aber nicht geben weil er Unannehmlichkeiten befürchtet. Welcher Art sagt er aber nicht. Wir haben im schon ein Schreiben vom Notar vorgelegt das ihm keinerlei Nachteile entstehen können.

Wir wollen keinen unfrieden aber es ärgert mich massiv das unser freundlicher Nachbar daraus ein Machtspiel macht. Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit sein Einverständnis zu erzwingen?

Mir fallen spontan nur Gemeinheiten ein. Z.B. Schlagbaum mit Münzeinwurf, oder er soll seinen Kanal woanders lang verlegen. Mülltonnen dort hinstellen und sein Gehupe ignorieren. Aber die Wahrscheinlichkeit das wir sein Einverständnis dann noch kriegen wird dann auf Null sinken.

Kann man sich das Wegerecht finanziell ausgleichen lassen?

Durch sein Wegerecht können wir den Teil des Grundstücks über den er zu seinem Haus färt nicht nutzen, das nehmen wir billigend in Kauf.

Vielen Dank im voraus

Recht, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht
Hat ein Nachbar ein Wegerecht in meinem Keller?

Hallo,

ich habe eine Nachbarin, die das Badezimmer sanieren möchte.

Dafür muss sie wie sie sagte, ans Ende meines Kellers herankommen. Ich vermute, dass dort Rohre verlaufen, an die sie heran muss.

Ich wohnte vorher in einer etwa 4 Mal so großen Wohnung. Dementsprechend hatte ich beim Einzug in die jetzige Wohnung die meisten Sachen erst einmal in Kartons verpackt und dann a la Tetris in den Keller gestellt und dabei auch die allerletzte Lücke gefüllt.

Nun soll ich den Keller komplett leer räumen für ihre Sanierung.

Anfangs stimmte ich zu unter der Bedingung, dass ich die Sachen dann in ihrem leeren Keller zwischenlagern kann. Nun wollte ich mit dem Rübertragen beginnen. Daraufhin sagte sie, dass wir damit gar nicht erst anfangen würden...

Welche Pflichten habe ich eigentlich bzw. welche Rechte in meinem Keller hat sie eigentlich? Ich habe die Wohnung nur gemietet. Im Vertrag steht abgesehen davon, dass ein Kellerraum zur Wohnung gehört, nichts.

Dazu kommt noch, dass bei mir kürzlich Rheumatoide Arthritis (wegen eines aktuellen Schubs) diagnostiziert bekommen hatte und zudem kürzlich einen Bandscheibenvorfall in der Nackenwirbelsäule hatte und gerade erst über einen Monat intensiv bei einer Freundin beim Umzug half und eigentlich meine Gesundheit gerade überhaupt keiner körperlichen "Paketetragen-Arbeit" zusagt.

Zu was bin ich verpflichtet. Was könnte man tun? Könnte meine Nachbarin auch das wahrscheinlich durch meinen Keller laufende Rohr an anderer Stelle abzwacken und dann über eine andere Route, die nicht durch meinen Keller verläuft wählen? Oder könnte ich ihr einfach sagen, dass sie dann wohl auf die Sanierung verzichten muss?

Es geht hier nicht um die Frage was denn wäre, wenn ein Rohr platzen würde oder so. Will ich nur gleich drauf hinweisen, bevor sich Leute die Mühe machen und zu jenem Thema eine Antwort verfassen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! :)

Wegerecht, Kellerraum
Wie hoch ist der Wertverlust durch Wegerecht bei Immobilienkauf? (Prozentual)?

Hallo, ich hatte vor einiger Zeit das Thema Wegerecht angefragt. Da ging es um eine Immobilie die wir, Gott sei Dank, doch nicht gekauft haben.

Neues Haus, neues Glück, neue Probleme?

Morgen, 09.10. haben wir den zweiten Besichtigungstermin einer weiteren Immobilie. Dortist die Situation ganz anders in Sachen Wegerecht. Stellt euch ein Din A4 Blatt vor, hochkant und teilt es quer in der Mitte gedanklich. Ein Grundstück, zwei Besitzer. Der besitzer des oberen Grundstückes verkauft. Das obere Grundstück ist am Straßennetz, das untere hat keinerlei Zuwegung zum Straßennetz. Nur über das obere.

Die Einfahrt/Zufahrt beinhaltet ein Wegerecht. Ich hatte bisher noch keinen Einblick ins Grundbuch was genau festgehalten ist. Darum bedarf es derzeit keinerlei Spekulationen.

Für mich ist zunächst einmal wichtig, wie sich ein Wegerecht auf den Kaufpreis auswirkt. Wie viel Prozent darf ich in meine Kalkulation einbeziehen? Ich weiß das es wohl eine Formel gibt für Sachverständige bei Ermittlung des Verkehrswertes. Eine grobe Richtung wie viel Prozent würde mir reichen.

In den nächsten Tagen, sobald ich Einsicht ins Grundbuch hatte würde ich dann gerne hier angrenzend erfragen worauf ich beim Kauf in Bezug auf das Wegerecht achten muss, was ich ändern darf (z.B. Wegerechtrente / Notwegrente) was vor dem Kauf durch den Verkäufer noch geregelt werden muss etc.

Vielen dank im voraus.

Recht, Hauskauf, Wegerecht, Wirtschaft und Finanzen
Formulierung Bebauungplan (Entwurf) zu Wege- und Leitungsrecht? Soll ich damit gezwungen werden..?

Moinsen,

aktuell wird für einen kleinen Teil unseres Dorfes eine Änderung des Bebauungsplanes (Nachverdichtung!) angestrebt. Der Entwurf liegt aktuell aus und besonders ein Passus bereitet mir Bauchschmerzen.

.."sämtliche Grundstücke sind heute verkehrlich .. erschlossen. Bei Grundstücksteilung (=Bebauung in 2ter Reihe) ist die verkehrliche Erschließung durch entspr. Flurstückzuschnitte oder private Wege- und Leitungsrechte zu sichern. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind bereits vorhanden. NEUE VORHABEN WERDEN DARAN ANGESCHLOSSEN."

Unser Nachbar in 2ter Reihe möchte ganz unbedingt sein großes Grundstück mit weiteren Häuser zupflastern (Geld ist geil!). Das ist bis dato daran gescheitert, dass es *nur für sein 1-Fam.Haus* ein im Grundbuch eingetragenes Wege- & Leitungsrecht gibt und wir nicht daran denken, dieses für weitere Häuser zu erweitern.

FRAGE: Heißt der obige SATZ nun, dass ich quasi per Bauplanänderung dazu gezwungen werden kann, weitere Wege- & Leitungsrechte erteilen zu müssen??

Im Gültigkeitsbereich (Flurkarte) ist nämlich ausschließlich für mein bereits belastetes Grundstück ein entsprechendes Planzeichen eingezeichnet. In der Legende heißt es dazu: "Mit Wege- und Leitungsrecht zu belastende Flächen zugunsten der Anwohner/ Ver- & Entsorger" gem. §9 Abs .1 21 BauGB.

Baurecht, Bebauungsplan, Grundstück, Wegerecht
Nachbar verweigert mir das befahren des Hofes zur Garage?

Hallo wir wohnen seit 2010 in einem 3 Familien Haus. Wir haben in den Jahren die Dach Wohnung gemietet .Unser Vermieter hat bis dieses Jahr unten gewohnt Auf dem Hof gibt es auch eine alte Garage. Wir durften die ganzen Jahre den Hof befahren und auch die Garage vom Vermieter nutzen damals . Der Nachbar hat nie was gesagt .Wir wissen das es hier ein geldliches wegerecht gibt von ca 300 Euro im Jahr die mein Vermieter leistet. So mein Vermieter ist dieses Jahr hier ausgezogen. Wir haben nun die untere Wohnung mit Garage gemietet die auch im Mietvertrag eingeschrieben ist . Nun verbietet der Nachbar uns das befahren des Hofes. Das heißt fahre ich drauf fordert er mich auf das Fahrzeug runter zu fahren .Selbst wenn ich das Fahrzeug in die Garage stellen möchte ist hier ärger er will das nicht usw. Mein Vermieter konnte Jahre lang seine Fahrzeuge hier abstellen. Habe auch mit ihm gesprochen .Der auch mit dem Nachbarn. Seine Aussage mein Auto ist zu laut ???darum will er das nicht .... Klar mein Auto ist sportlicher aber kann doch nicht extra mein Auto so machen wie er es möchte Nun sind wir am überlegen was wir machen können haben eine Garage dürfen sie nicht nutzen. Genau so redet der Nachbar bei fremden nicht freundlich .Darunter klar mein Auto... Ich kann in der Garage ja meine Garten Möbel unter bringen... Mehr möchte er nicht . Desweiteren sind wir hier ständig in der Ruhe gestört Weil der Nachbar hier eine Halle hat wo er ständig am schrauben ist ob Sonntag oder Feiertags. Fremde Leute die Autos repariert . Teilweise geht es morgens um 6 7 Uhr schon los man kommt nicht zum ausschlafen . Was kann ich nun tun ?????

Wegerecht
Zufahrt zum Anwesen durch Baufahrzeuge versperrt - was tun?

Hallo, es handelt sich bei meiner Frage um folgende Ausgangslage: ich wohne in einem Haus, das auf einem Grundstück in 2. Reihe gebaut ist. Vor unserem Grundstück befindet sich ein weiteres in 1. Reihe. An diesem Grundstück vorbei führt ein Privatweg, welcher zum Grundstück in 1. Reihe gehört - wir haben dafür ein eingetragenes Wegerecht, um zu unserem Grundstück zu fahren und allgemein zu gelangen. Auf unserem Grundstück in 2. Reihe befindet sich ein Feuerwehrplatz, der 24x7 freizuhalten ist. Jetzt ist folgendes passiert: das Grundstück in 1. Reihe soll neu bebaut werden, zu diesem Zwecke finden gerade Vorarbeiten statt (Bäume werden gefällt), bei denen auch große LKW's (Kipplader) zum Einsatz kommen. Diese Fahrzeuge stehen bündig in voller Breite im Privatweg und zwar über mehrere Stunden, so dass die Zufahrt zu unserem Anwesen komplett blockiert ist - nicht mal zu Fuß kommt man an den abgeladenen Containern vorbei! Ich bin im 8. Monat schwanger und hatte letzte Woche die Situation, dass ich schnell und außerplanmäßig zum Arzt musste. Es dauerte rund 10 Minuten, bis der LKW seinen abgesetzten Container wieder aufgeladen hatte und aus der Einfahrt fahren konnte - 10 Minuten, die in einem Notfall entscheidend sein könnten... Meine Frage: darf der Subunternehmer des Bauträgers generell über Stunden hinweg auf dem Privatweg parken und so meine Zufahrt blockieren? Muss er so etwas nicht mindestens 24 Stunden vorher (schriftlich) ankündigen? Was kann ich tun, damit für einen Notfall der Weg jederzeit begeh- und befahrbar ist? Die Feuerwehr kann so nicht zu uns fahren, die Rettungssanitäter kämen nicht mal zu Fuß mit einer Trage zu unserem Haus (ca. 80m von der öffentlichen Straße). Ich habe mit dem Bauträger wiederholt im Guten gesprochen, aber ich stoße leider auf taube Ohren und bekomme die Antwort, es sei sein Weg und diesen könne er auch benutzen und wenn ich eben von meinem Wegerecht Gebrauch machen wollen würde, dann könne ich die Bauarbeiter ja höflich bitten, die Fahrzeige aus dem Privatweg wegzufahren. Er versteht leider nicht, dass das mitunter kostbare Minuten sind, die da ins Land gehen... :( Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Wegerecht, Privatweg
Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Wegerechts und Nachbarschaftsstreit?

Ich habe seit ca. 3 Monaten ein Problem mit dem Eigentümer meines Nachbargrundstücks welches hinter meinem Grundstücks liegt. Er hat einen separaten Weg zu seinem Weg der an meiner Zufahrt zu meiner Garage lang führt, und bis jetzt ebenerdig und ohne Zaun ist. Die Trennung erfolgt sichtbar durch farbige Steine die die Trennung der Grundstücke anzeigen. Da Er das dahinterliegende Haus vermietet hat, fordert Er nun von uns das wir auf unserer Seite des Weges weiter vor Parken damit seine Mieter einfacher auf seine Zufahrt gelangen können - sprich enger die Kurve nehmen und durch das Überfahren unseren Grundstücks es einfacher haben. Da wir das aber nicht nicht mehr hinnehmen wollen, da der Besitzer nicht uns bittet sondern Anschreit und befehlt uns seinen Anweisungen zu beugen, sehen wir das nicht mehr ein, und Parken nun unsere Autos an der Hofeinfahrt (unsere Seite) aber immer mindestens 30 cm entfernt vom Grenzstein. Die Sache ist nun diese Woche eskaliert, da der Eigentümer des Nachbargrundstücks am Montag mich rüde Beschimpft hat und Fotos von meinem KFZ gemacht wo und wie es geparkt war (das Autos stand auf meinem Grundstück ca. 30 cm vom Grenzstein entfernt). Ich muss erwähnen das seine Einfahrt 3 Meter breit ist und der gesetzlichen Mindestbreite entspricht. Heute Abend wurde ich von einem Mieter mit Schlägen bedroht weil der Herr seinen Porsche nicht mehr mit Schwung und Karacho mehr auf den Weg fahren kann. Ich bin ruhig geblieben trotz der Drohung, aber weil ich alleine war in dem Moment konnte ich keine Anzeige erstatten.

Laut Beglaubigten Auszug des Grundbuchamtes beim hiesigen Amtsgericht hat Er uns ein Wegerecht einräumen müssen. Unser Grundstück ist Belastungsfrei, aber die Situation droht zu eskalieren da wir nicht mehr wissen was wir machen können. Es kann doch nicht sein dass wir uns auf unserem Grundstück so ewas gefallen lassen müssen. Wir können auf das Wegerecht verzichten, und wollen so schnell wie Möglich einen Zaun ziehen lassen, aber was kommt danach? Oder müssen wir uns alles Gefallen lassen auch wenn Er keine rechtliche Handhabe hat?

Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht, Grundstücksgrenze
Wegerecht,Flurnummer,wer muss sich kümmern?

Guten Morgen!! Hab momentan keine Ahnung wie ich mich verhalten soll und hoffe hier Antwort zu erhalten die etwas Licht ins Dunkel bringt!Folgende Situation, durch unser Grundstück führt ein Wegerecht zu einem Grundstück mit mehreren Scheunen! Bzw. Flurnummer A ist mit Flurnummer B quasi "verschlungen". Eine Flurnummer bzw. Ein Grundstück gehört mir und das andre,das mit meinem verschlungen ist einem, inzwischen verstorbenen Herrn,also nun den Erben! Dieser Herr hatte das Wegerecht und konnte mit seinem Traktor, Auto usw. Über unser Grundstück zu seinem tuckern,war nie ein Problem! Nun da er verstorben ist seid einiger Zeit verfallen die Scheunen zusehends... Ziegeln sind locker,fallen runter und natürlich sieht es auch mittlerweile unansehnlich aus! Eine Rasenfläche befindet sich vor den Scheunen,die eigentlich zum Grundstück des Herren gehören, die wir aber schon immer pflegen (auch als er noch lebte(,also Rasen mähen, Blätter zusammen rechen usw. Ich frage mich an wen kann ich mich wenden zwecks der maroden Scheunen (Hab Angst dass den Kids was auf die Rübe fallen könnte und es sieht wirklich schrecklich ungepflegt aus) genauso Frage ich mich wenn das ganze verkauft werden würde ob dann wieder jemand durchfahren könnte, durch unser Grundstück ( gibt auch noch die Möglichkeit über eine Straße von der "Rückseite " der Scheune rein zu kommen) haben wir ein Vorkaufsrecht? Achja,unser Haus steht quasi neben diesen scheunen bzw. Ist unser Garten verbandelt mit dem Grundstück und nicht klar abzugrenzen.Das Haus des verstorbenen befindet sich woanders,nicht in unmittelbarer Nähe. Dazu muss ich noch sagen, die Erben waren nur ein einziges Mal da um die Maschinen usw. Zu veräußern, das war vor drei Jahren!! Hoffe das ich es halbwegs verständlich geschrieben hab! Kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus!! Herzlichen Dank fürs Lesen und hoffe dass ich eine Antwort bekomme!!!

Grundstück, Wegerecht

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