Wenn ein Bauer Wegerecht auf meinem Grundstück hat, muß ich für eine Befestigung sorgen?
Ich habe ein Haus mit 1,5 ha Grundstück gekauft. Damit ein Bauer sein Feld erreichen kann fährt er in der vollen Grundstücksbreite direkt am "angelegten" Gartenbereich vorbei. Diesen Bereich möchten wir nun aber vergrößern und hätten es lieber, wenn der Bauer 15m später durch den Garten fährt. Der bisherige Weg wurde irgendwann von irgendwem mit Steinen befestigt. Muß ich als Grundstückseigentümer die neue Route nun auch befestigen? Kann sich der Bauer weigern die geänderte Route zu nehmen? Die zu befahrene Fläche ist reine Wiese, auf der die letzten Jahre nur Heu gemacht wurde. Es stehen dort keine Bäume oder sonstige Hindernisse.
3 Antworten
... aber dies ergibt sich doch alles aus dem Vertrag und den Eintragungen im Grundbuch. Schaue einfach in die Urkunden und viel Glück.
sprich bitte bei der gemeindeverwaltung vor - das wegerecht ist meist eingetragen, umlegungen muessen als erstes genehmigt werden...die bedingungen sind dazu unterschiedlich
Durchaus möglich, dass der Bauer selbst im Zuge seines Wegerechtes die Befestigung angelegt hat. Wenn diese durch dein Tun nicht mehr nutzbar ist, bist du ihm schadensersatzpflichtig.
Davon ab: Du möchtest wirklich nicht, dass ein Bauer eine unbefestigte Wiese dauerhaft als Weg benutzt. ER hat die entsprechenden geländegängigen Fahrgeräte und hat damit überhaupt kein Problem.