Parken auf Wegerecht- und Fahrrechtsfläche?

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Genaues wird im Vertrag stehen, fürchte ich. Und wenn er nicht parken darf, stelle aus eine Rechnung für die vertragswidrige Nutzung (das Parken).

Ich habe gute Erfahrungen gemacht, mit rd. 50 EUR/Tag Pauschale.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bastikrone 
Fragesteller
 22.04.2020, 19:26

Vielen Dank. In der Teilungserklärung steht : gehen und fahren ja, parken nein. Dies hatte mir auch der Voreigentümer so kund getan. Wie darf ich vorgehen?

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schleudermaxe  22.04.2020, 20:23
@Bastikrone

Das habe ich geahnt, somit vielleicht ansprechen, oder gleich die Rechnung aushändigen und dann die Forderung auch durchsetzen, wenn der VP rumzickt.

Viel Glück.

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