Diese Knieverletzungen kennt eigentlich jeder aus dem Rettungsdienst, zumal am Autoschlüssel oft noch 10 weitere angetackert werden zu einem ganzen Bund, damit es richtig wirkt oder so.

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Wozu denn doppelt versichern, geht doch auch gar nicht.

Was hat Papa denn noch vereinbart mit seiner Versicherung, was Fahrer angeht?

Meine selektiert nur die Fahrer zu Beginn, wer am nächsten Tag fährt, ist auch denen komplett egal.

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Das läuft doch alles ganz einfach ab.

Es gibt eine Unterkunft, die wird komplett bezahlt, jeder darf die verlassen, eine weitere wird nicht bezahlt, warum auch?

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Natürlich gibt es im zweiten Monat wieder einen, warum auch nicht.

Mahngebühren werden nur dann belasten, wenn sie nicht bezahlt wurden, auch komplett in Ordnung.

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Grundgebühr bei uns je Partei, auch wenn es nur einen Zähler gibt, und die Einleitung nach Ablesewerte Frischwasser, die mitgeteilt werden.

Garten und so bleibt außen vor, wird nicht berücksichtigt, leider.

Die Vorauszahlungen orientieren sich an dem Verbrauch vom Vorjahr.

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Gratuliere.

Da haben die Eltern nunmal richtig gelegen. Ein Fahrer kann nichts ändern lassen, wie auch?

Danke für die Ergänzung, dann sollte die EKR gerechnet werden, denn Vater wird ja keine freie SF-Klasse haben und somit rechnet sich meist umschreiben und eigenes Kennzeichen fahren.

Allzeit gute Fahrt.

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Gratuliere,

also kaufen, zulassen, so versichern, wie es für die erste Fahrt benötigt wird, und dann mit den Kennzeichen holen.

Rotes Kennzeichen wird nichts, Überführungskennzeichen für die eine Fahrt und nur mit KH wäre mir zu teuer/gefährlich.

Ist ja auch oft gar nicht nötig, wenn das gute Stück im Zulassungsbezirk oder den Nachbarkreisen steht.

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Das kommt wie immer darauf an.

In die Abrechnungen kommen alle Kosten und Lasten aus dem Wirtschaftsjahr, sowie die Zahlungen der Eigentümer.

Aus den Abrechnungen ist die Abrechnungsspitze zu ersehen, denn nur die wird ja mit dem Beschluss genehmigt.

Geht das Geld also nicht in dem abgerechneten Jahr ein, kann/darf es nur im Folgejahr erscheinen.

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Diesbezügliche Regeln haben Deine Eltern mitgekauft, die stehen in der Teilungserklärung.

Geladen werden die im Grundbuch stehenden Eigentümer, diese müssen nicht in der Versammlung erscheinen, sie können sich vertreten lassen.

Wer vertreten kann, steht ebenfalls in der Teilungserklärung.

Bedenke:

Etwas sagen können muss sich keiner antun, abgehandelt wird das, was in der Tagesordnung steht. Alles andere geht alltäglich über den Flur zu Hause.

Nachsatz, Danke für die Ergänzung. Somit sehe ich die Eltern nicht im Boot, was die Kosten angeht.

Zitat:

Die Kosten für mehrheitlich beschlossene modernisierende Erhaltungsmaßnahmen haben alle Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG dann zu tragen, wenn sich diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.

Wichtiger Anhaltspunkt bleibt hierbei der bereits bislang für die Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung geltende 10-Jahres-Zeitraum.

Die WEG wird das nicht belegen können, so auch meine Erlebnisse. Zudem sind viele Feuerwehren gegen solchen Kram im Bereich der Fassaden.

Mehrkosten bei Heizung entstehen, weil ja die Sonne danach die Wände nicht mehr aufwärmt, Feuchte kann nicht raus, es bildet sich Schimmel besonders in Wohnungen, die vermietet werden.

Viel Glück.

Frage einfach mal nach, wie die das bei Euch sehen.

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Du schon wieder?

Nein, die dürfen nicht, die müssen, und bei uns wird auch zwischendurch angehalten für die, die es benötigen/so wollen.

Meist gehen die "Gäste" dann aber von alleine, müssen nicht geworfen werden.

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Das hört sich für mich etwas wirr an, wenn jede Wohnung eigene Gefäße hat, bezahlt auch jede Wohnung das, was die Bewohner mit ihrem Versorger vereinbart haben.

Die anderen Bewohner werden damit nichts am Hut haben, auch nicht stimmen können, wie auch?

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Bei Rad nur dann ohne, wenn auch getreten werden muss. Fährt es alleine, wie der Roller, hat es auch eins.

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Naja, eigentlich hat sich nichts geändert seit dem Kauf des ersten.

Ist das gute Stück zugelassen, wird ja Kennzeichen und Versicherung mitgekauft, somit kann 1 Monat gefahren werden. Spätestens dann muss eine Entscheidung her, Vers. umschreiben oder eine neue buchen.

Wird am Kauftag abgemeldet, darf mit dem Kennzeichen bis 24 Uhr nach Hause gefahren werden. Danach ist das Kennzeichen reif für den Schrott oder der Verk. nutzt es für den Ersatzwagen, dann geht es per Post an ihn zurück.

Ist das Auto abgemeldet, muss meist ein KZK für die eine Fahrt nach Hause her.

Passt alles nicht, darf ja zugelassen/umgeschrieben werden, mit den Schildern zum Auto, diese antackern, und losrollern.

Vorteil: Das gute Stück ist so versichert, wie es benötigt wird.

Viel Glück.

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Prüfe, ob überhaupt ein KZK erforderlich ist.

Wenn er das gute Stück holen möchte, hat er ja gekauft und bezahlt, was soll also noch passieren?

Ist die Kiste noch zugelassen, hat er die Versicherung mitgekauft. Kann also losfahren, doppelt versichern geht nicht.

Nimmst Du sie außer Betrieb, kann damit noch am Abmeldetag nach Hause gefahren werden, denn bis 24.00 Uhr sind ja Steuern und Vers. fällig.

Allzeit gute Fahrt.

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Es gibt keine Wartungspflicht für Brandschutztüren in Deutschland. Ich lese:

Geprüft/gewartet werden müssen lediglich etwaige Feststelleinrichtungen. Einmal im Monat durch den Betreiber, und einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, also den Einbauer.

Zitat:

Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

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