Wohnungseingentümergemeinschaft - Regeln zur WEG Sitzung?

schleudermaxe  23.10.2021, 13:48

Welches Thema belastet denn Deine Eltern?

eva2eva2 
Fragesteller
 23.10.2021, 14:04

Geht um Dämmaßnahmen die ein schweine Geld kosten und sich definitiv nie rentieren werden.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diesbezügliche Regeln haben Deine Eltern mitgekauft, die stehen in der Teilungserklärung.

Geladen werden die im Grundbuch stehenden Eigentümer, diese müssen nicht in der Versammlung erscheinen, sie können sich vertreten lassen.

Wer vertreten kann, steht ebenfalls in der Teilungserklärung.

Bedenke:

Etwas sagen können muss sich keiner antun, abgehandelt wird das, was in der Tagesordnung steht. Alles andere geht alltäglich über den Flur zu Hause.

Nachsatz, Danke für die Ergänzung. Somit sehe ich die Eltern nicht im Boot, was die Kosten angeht.

Zitat:

Die Kosten für mehrheitlich beschlossene modernisierende Erhaltungsmaßnahmen haben alle Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG dann zu tragen, wenn sich diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.

Wichtiger Anhaltspunkt bleibt hierbei der bereits bislang für die Maßnahmen der modernisierenden Instandsetzung geltende 10-Jahres-Zeitraum.

Die WEG wird das nicht belegen können, so auch meine Erlebnisse. Zudem sind viele Feuerwehren gegen solchen Kram im Bereich der Fassaden.

Mehrkosten bei Heizung entstehen, weil ja die Sonne danach die Wände nicht mehr aufwärmt, Feuchte kann nicht raus, es bildet sich Schimmel besonders in Wohnungen, die vermietet werden.

Viel Glück.

Frage einfach mal nach, wie die das bei Euch sehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Regeln stehen in der Gemeinschaftsordnung zur Teilungserklärung. In unserer WEG ist es so geregelt, dass Nichteigentümer nicht teilnehmen dürfen. Dennoch fragt bei jeder Versammlung eine Miteigentümerin, ob ihr Lebenspartner, der auch hier wohnt, teilnehmen darf. Wir erlauben es. Wenn aber auch nur einer dagegen wäre, müsste er gehen.

Ich denke sofern deine Eltern eine rechtliche Vertretung durch dich geltend machen darf dir die Teilnahme nicht verweigert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

eva2eva2 
Fragesteller
 23.10.2021, 13:25

Hattest du schon so einen Fall? Wie lief das ?

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DerHans  23.10.2021, 13:30

Ob andere Eigentümer eine Vertretung akzeptieren müssen, wäre nur, wenn sie sich anwaltlich vertreten lassen möglich.

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gogogogo649  23.10.2021, 13:43

In diesem zusammenhang habe ich das noch nie erlebt. Grundsätzlich kann man sich so viel ich weiss durch jede Person rechtlich vertreten lassen sofern man eine Vollmacht hat, also ich sehe den rechtlichen Grund nicht, das dies nur ein Anwalt können soll. Ganz sicher bin ich mir aber nicht.
Eine rechtliche Informationshilfe, könnte da sicher auskunft geben, also z.B. ein Anwalt, oder hotlines etc. in der Schweiz gibt es z.B. den Mieter- oder Wohneigentümerverband der einem bei solchen Fragen helfen kann.

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schleudermaxe  23.10.2021, 13:47

Naja, wenn die Eltern mit Teilungserklärung gekauft haben Vertretung nur durch andere ET, dann ist das so, nachträglich ändern lässt sich meist keiner gefallen.

Zudem, sein Wunsch wird nicht in der Tagesordnung stehen, da gibt es somit also nichts zu sagen können.

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gogogogo649  23.10.2021, 14:02

7. Voraussetzungen moderner Stellvertretung

Es wurde schon erwähnt, dass man grundsätzlich nur sich selbst berechtigen und verpflichten kann; Grundsatz der Selbstverpflichtung. Wenn das Gesetz davon eine Ausnahme macht, knüpft es diese an Bedingungen. – Was sind nun – zusammengefasst – die Voraussetzungen moderner direkter Stellvertretung?

Grundsatz der Selbstverpflichtung

• Der Stellvertreter braucht Vertretungsmacht und

• er muss als Machthaber im Namen des Vertretenen, also des Machtgebers handeln; und zudem muss dieses Handeln in (nicht unter!) fremdem Namen

offengelegt werden; dh es muss dem Dritten erkennbar werden! Man nennt das Offenlegungsgrundsatz. § 1017 ABGB spricht von „offener Vollmacht” im Gegensatz zur „geheimen” oder verdeckten bei der indirekten Stellvertretung.Offenlegung

Nur unter Einhaltung aller dieser Voraussetzungen treffen die Rechtsfolgen des abgeschlossenen Geschäfts den Machtgeber / Vertretenen unmittelbar und nicht nur den handelnden Stellvertreter (selbst).

Wer sich also bloß als Vertreter ausgibt, ohne es zu sein, oder wer seine Vertretungsmacht überschreitet (sog falsus procurator → Vertreter ohne Vertretungsmacht ), kann den Vertretenen nicht berechtigen und verpflichten. Aber auch ein Vertreter, der Vertretungsmacht besitzt, aber nicht im Namen des Vertretenen auftritt, löst die Wirkungen direkter Stellvertretung nicht aus; Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel → Abschluss sog unternehmensbezogener Geschäfte – Verzicht auf strikte Offenlegung: Abschluss sog unternehmernsbezogener Geschäfte.

8. Entstehungsquellen der Vertretungsmacht

Dass jemand als Stellvertreter handeln darf, kann verschiedene Gründe haben. Rechtliche Vertretungsmacht fließt aus verschiedenen Quellen:

Rechtsgeschäftliche oder gewillkürte Stellvertretung: Die einseitige Willenserklärung / das einseitige Rechtsgeschäft, womit rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht übertragen / erteilt wird, heißt Vollmacht → Die Vollmacht Der Vollmacht kommt von allen Begründungsarten der Stellvertretung die größte praktische Bedeutung zu.rechtsgeschäftliche Stellvertretung

• Statut / Satzung / Gesellschaftsvertrag; organschaftliche oder statutarische Vertretung bei juristischen Personen: zB Geschäftsführer einer GmbH oder Vereinsvorstand. – Die Bestellung zum Organ begründet kraft Statut / Satzung / Gesellschaftsvertrag Vertretungsmacht.statutarische Stellvertretung

Gesetzliche Stellvertretung: zB §§ 151 Abs 1, 154, 865 ABGB; vgl die Ausführungen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger! → KAPITEL 4: Wer ist gesetzlicher Vertreter?. – Vater, Mutter als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder; vgl § 1034 Satz 2 ABGB.gesetzliche Stellvertretung

Richterliche Erteilung von Vertretungsmacht: zB Vormund, Kurator, Sachwalter, Masseverwalter im Konkurs; vgl § 1034 Satz 1 ABGB.richterliche Stellvertretung

Das ABGB spricht in der Überschrift vor § 1034 ungenau von „Gerichtliche[r] und gesetzliche[r] Bevollmächtigung”. Aber die richterliche Erteilung von Vertretungsmacht beruht ebenfalls auf dem Gesetz.

Ist das Östereichische Gesetz, ich gehe aber davon aus, das dies auch für Deutschland gilt, da das schweizerische und östereichische Gesetz zu grossen Teilen von Deutschland übernommen wurden. Da steht nichts davon, das man sich nur durch einen Anwalt vertreten lassen kann.
Wie gesagt ich kann mir erhlich gesagt nicht vorstellen, das man sich nur durch einen Anwalt und nicht z.B. durch Angehörige vertreten lassen kann, denn das würde ja bedeuten das man für jede Art der Vertretung einen Anwalt braucht und das Kostet Geld. Vollmachten gibt es ja auch für Bankgeschfte etc. und das würde dann heissen das man seine dementen Eltern nicht mehr bei der Bank vertreten darf etc. was ja heute möglich ist (zumindest in der Schweiz).

Ich würde folgendermasen vorgehen, du lässt deine Eltern eine Vollmacht schreiben, in welcher sie dich befugen, in der Sache um die es geht, Sie in der Sitzung der Genossenschaftseigentümer zu vertreten.
Es ist dabei wichtig das deine Eltern das aus freien Stücken machen und auch bei geistig vollem Verstand sind, ansonsten ist diese Vollmacht ungültig (du darfst sie also nicht überreden).
Dann würde ich mich auf die Vollmacht berufen und versuchen an der Sitzung teilzunehmen. Sollte es dir verweigert werden könntest du immernoch dies erneut per Einschreiben fordern und dann den Rechtsweg beschreiten sollte es dir erneut verweigert werden (d.h. ein Gerricht einschalten) das kann man grundsätzlich auch selbstständig machen, ein Anwalt kann aber je nach dem Sinnvoll sein wenn man es sich nicht zutraut das alleine zu machen.

Es ist aber wichtig zu wissen das solche Schritte auch schnell zu Konflikten führen können, welche sich dann nur lösen lassen wenn das gegenüber auch dazu bereit ist, also dann auch ein entgegenkommen signalisiert.
Ich würde mir also gut überlegen ob das Thema um das es geht einen Konflikt und eventuell eine rechtliche Auseinandersetzung wert ist.

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Geochelone  23.10.2021, 14:53

Natürlich darf das verweigert werden. In den meisten WEG´s kann man sich nur durch andere Miteigentümer oder den Verwalter vertreten lassen.

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Dritte haben auf der Eigentümerversammlung nichts zu suchen. Sie werden höchstens z.B. als Sachverständige gehört. Bei der Abstimmung können die Mitglieder sogar verlangen, dass sie den Raum verlassen. Mit abstimmen können sie selbstverständlich nicht.


schleudermaxe  23.10.2021, 13:50

Wenn mit Teilungserklärung vereinbart, darf ein Eigentümer allerdings eine Vertretungsvollmacht setzen. Wer bitte sollte ihm das verbieten können?

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