Wenn in einer Fahrerlaubnisprüfung § 2 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung in Bezug auf das Anhalten am Ende des Einfädelungsstreifens eingehalten wurde?

Und dadurch die Erweiterung der Fahrerlaubnis Motorrad verweigert wurde, ist das rechtskonform?

Ich habe den PKW-Führerschein und für 125 ccm-Motorräder; für die Erweiterung auf die Klasse für größere Maschinen habe ich eine praktische Prüfung abgelegt. Die Grundfahraufgaben waren für den Prüfer in Ordnung, ebenso das Fahren in der Stadt. Beim Einfahren in die Autobahn war die rechte Spur zu stark befahren und ich bin am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen geblieben. Als die Prüfungsfahrt an der Fahrschule beendet war, eröffnete er mir, dass die Fahrprüfung nicht bestanden war.

Nun habe ich drei differenzierte Fragen hierzu:

I. Es wurde mir gesagt, die Rechtslage besage zwar, dass am Ende des Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifens zu halten sei; dies sei aber sehr gefährlich, weil man von einem evtl. dahinter fahrenden LKW überfahren werden könne. dem es genau so, weil dieser nur den rückwärtigen Verkehr auf der rechten Autobahnspur beobachten würde. In dem Falle solle man rechtswidrig die Standspur befahren, und von dort aus einfädeln, sobald sich eine Gelegenheit bietet. Naja, wir sind hier in einem Rechtsstaat und die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Außerdem sind dann gleichermaßen Pannenfahrzeuge und evtl. Fahrzeuge der Autobahnmeisterei durch so einen Fahrer, ob nun LKW, PKW oder auch Motorrad, der nur den seit- und rückwärtigen Verkehr auf der rechten Autobahnspur beobachtet, gefährdet und der Standstreifen kann auch plötzlich enden. Ich habe damals in der Autofahrausbildung in der Tat auch gelernt, wenn man nicht auf dem Beschleunigungsstreifen einfädeln kann, am Ende desselben anzuhalten.

Wie sehen Verkehrsrechtsjuristen das?

II. Besser sagte der Prüfer, hätte es ihm gefallen, ich hätte mich zwischen die auf der rechten Spur fahrenden Kfz eingefädelt, mit dieser Maschine geht das doch. Dazu meine ich: Ich habe das sowas in meiner ersten praktischen Autoprüfung gemacht, bin wegen Gefährdung durchgefallen und musste sie wiederholen. Das kann man machen, wenn man dieselbe Maschine wie seine Westentasche kennt. Jetzt ist mir auch klar, warum sich so viele junge Fahrer zu Tode rasen, wenn ihnen so etwas suggeriert wird.

Wie sehen Verkehrsjuristen auch das?

III. Wenn man gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt (dass man verwaltungsrechtlich erst Widerspruch einlegt und die Widerspruchsfrist in dem Fall 1 Jahr beträgt, weil die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, weiß ich selbst) und man würde in dem Rechtsstreit obsiegen, würde dies dann zur Erteilung der Fahrerlaubnis führen oder nur zu einer Kostenerstattung?

Wie sehen Verwaltungsrechtsjuristen das?

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Beschwerde bei der Stadt wird abgelehnt?

Hey Freunde☺️

Ich bin sozialpädagogische Assistentin an einer IGS. In dem Job gehe ich mit den Schülern ziemlich oft in die Sporthalle. Einige der Schüler und ich zum Beispiel auch laufen dann halt in der Halle barfuß. Jetzt das Problem…

Sonntags ist immer irgendeine Sitzung von den Politikern von unserem Stadtteil in der Sporthalle. Gerade bei der Jahreszeit gehen die dann immer mit ihren schmutzigen Schuhen dort hinein. Wenn wir dann Montag morgens in die Halle gehen, laufen wir mit nackten Füßen immer durch den Dreck. Genau das habe ich dann halt der Stadtverwaltung so gemeldet bei einer Beschwerdestelle, weil es halt echt unangenehm ist😬

Heute habe ich dann dort angerufen und gefragt, ob das bearbeitet wird, weil ich es schon Mitte Dezember gemeldet hatte. Die meinten dann nur zu mir, dass die Beschwerde abgelehnt wurde und man sich um solchen Sachen nicht kümmern kann. Ich fühle mich jetzt irgendwie ein bisschen machtlos, weil ich halt nicht ernst genommen werde und nichts mehr machen kann. Wie kann man da jetzt weiter vorgehen? Gibt es irgendeine Hilfe, wenn so regionale Politik und Verwaltung einfach nichts macht? Was haltet ihr davon und was sollte ich jetzt machen?

Vielen Dank für eure Hilfe und ich wünsche euch einen super schönen Abend🥰

Liebe Grüße, Anna♥️

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Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?

Hallo,

wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.

(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)

Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen

Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)

Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.

Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.

Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.

Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

s19t

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