Darf man als Beamter ein Unternehmen gründen?

2 Antworten

Die grundlegende Beschränkung ist die Pflicht zur vollen Hingabe zum Beruf. Allein das schließt eine Unternehmensgründung aus. Man sollte sich schon entscheiden, was man will. Die Alimentation durch den Staat und volle Absicherung oder die Freiheit, sich unternehmerisch persönlich zu verwirklichen.

Aus diesen Gründen sieht das Nebentätigkeitsrecht der Länder und des Bundes Einschränkungen u. a. hinsichtlich des möglichen Zeitaufwandes oder der Einkommenshöhe vor.

Zum Beispiel gibt es die juristische Annahme der Überlastung bei einem zusätzlichen Zeitaufwand von 8 Stunden pro Woche (Überlastungsfiktion).

Bei gewerblichen Tätigkeiten im weitesten Sinne bestehen zudem z. B. folgende Probleme:

Der Zeitaufwand ist abhängig von Geschäft und kaum kalkulierbar oder begrenzbar. Letzteres vor allem, da der Zeitaufwand auch von Dritten (Behörden, Kunden etc.) abhängig ist.

Es müssen Interessenkonflikte vermieden werden. Die Tätigkeit darf nur außerhalb der Dienstzeit stattfinden. Das heißt "Dienst ist Dienst" egal was gerade mit der Firma passiert. Während Zeiten der Dienstunfähigkeit darf keine Nebentätigkeit ausgeübt werden und der Urlaub dient auch der Erholung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung

Das jeweilige Beamtenrecht des Landes regelt inwiefern Nebentätigkeiten gestattet werden.