Eigentümer bei Schutzvertrag?

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Ans Futter, ist nichts anderes, wie die zur Verfügung stellen. Pferd wird, geliehen, oder gepachtet, können aber auch ein "atypischen Verwahrvertrag“ ohne Eigentumsübertragung darstellen.

Schutzvertrag, ist oft dem Kaufvertrag gleichgestellt, Verbraucher genießen in Deutschland einen hohen Schutz, so sind, Bedingungen die unverhofft enthalten, regelmäßig unwirksam, oder gar sittenwidrig. Höhere Vertragsstrafe, als Kaufpreis. Besuchsrechte Auskunfsrechte, sind oft auch als erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte unwirksam.

Ein Weiterverkauf kann auch nicht ausgeschlossen werden. Jedoch sind begrenzte Rückkaufsrechte, mit klaren Abwicklungen zulässig. Vorkaufsrecht ist in aller Regel auch Gültigkeit, jedoch muss auch hier recht genau formuliert sein.

Nutzungseinschränkungen können durchaus Wirksamkeit erreichen, je nach Formulierung. So kann die Zucht mit der Stute verboten sein, die Teilnahme an LPO Prüfungen etc.

Es gibt durchaus auch Schutzverträge, die eine Verwahrung des Tieres darstellen, wo eine einmalige Zahlung der "Miete" vereinbart wird. Hier wird der Besitz, jedoch nicht das Eigentum übertragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Protagonisten 
Fragesteller
 22.04.2021, 07:24

Danke für deine Antwort. Heisst das ich mache einen Kaufvertrag + Schutzvertrag?

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Eigentümer ist der Käufer.

Das deutsche Gesetz kennt keine Schutzverträge.

Sobald Geld fließt, ist das ein ganz gewöhnlicher Kaufvertrag.

Allenfalls wenn von einem Preis ein grosser Abschlag gemacht wird, geht u.U. ein Vertrag mit Auflagen durch.

Es gibt keinen Unterschied bei Pferd ans Futter.

Wer ist eigentlich Eigentümer bei einem Schutzvertrag (beim Pferd)

Derjenige, der im Kaufvertrag steht. Schutzverträge sind unwirksam.

Was gültig sein kann, wenn korrekt formuliert: Ein Vorkaufsrecht.

Pferd ans Futter?

Hab ich noch nie gehört.