Darf eine Miteigentümerin in ihrem Keller fremde Leitungen kappen?
Die Antwort auf meine Frage ist ja eigentlich selbstredend NEIN aber de facto ist Folgendes passiert:
Eigentümerin B kauft vor etwa 20 Jahren kurz nach Eigentümerin A eine Wohnung im gleichen Haus. Die Leitungen der Wohnung A (Abwasser und Wasser Küche) laufen im Keller von B in die allgemeine Verteilung Abwasser bzw kommen aus der Verteilung Wasser.
Nach einem Nachbarschaftsstreit will B nicht mehr die Leitungen von A in ihrem Keller dulden und schreibt dafür eine „Kündigung der Duldung“ und stellt Antrag für ETV 2021.
Gestern hat B nun durch einen Handwerker die Leitungen eigenmächtig abbauen lassen.
Die Küche von A kann nicht mehr genutzt werden. Absicht von A ist Fakten zu schaffen und Gegner B und die Verwaltung zum juristischen Handeln zu zwingen, weil sie „nicht immer selbst klagen will“.
Was kann man jetzt tun?
Das ist wirklich passiert, auch wenn man es nicht glauben kann...
2 Antworten
Bestimmt, wenn es denn ihr Keller auch wirklich ist. Oft ist das ja kein Sondereigentum.
Ansprechpartner ist auch immer der Verwalter, der möge wieder für den ordnungsgemäßen Gebrauch sorgen. Zur Not bekommt er eine Verfügung vom Gericht, diese dauert bei uns hier 15 Minuten in solchen Fällen.
Umgehend die Rückversetzung in den vorherigen Zustand fordern und Schadenersatz ankündigen . Um juristische Unterstützung wird man hier kaum herumkommen.
genau, das will B, ihr Hobby ist Rechtsstreiten