Neuen Briefkasten anbringen bei einer Eigentumswohnung?
Wir sind besitzen eine Eigentumswohnung in einen Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten also 3 Eigentümer es gibt einen Hausverwalter der sich um alles kümmert . Wir wollten das ein neuer Briefkasten angebracht wird da der alte zu klein ist ( es können keine Briefe mit der Größe A4 eingeworfen werden diese müssen dann geknickt werden und ragen aus dem Schlitz heraus und werden bei schlechten Wetter nass da sich der Briefkasten in Eingangstor vom Hof befindet. Wir haben das bei der letzten Eigentümerversammlung vorgebracht der Hausverwalter meinte auch das dies Zeit werde es müssten aber alle zustimmen da dies eine Bauliche Veränderung wäre da die Schlitze beim Hoftor verändert werden müssen dazu müssten alle Eigentümer zustimmen . Ein Eigentümer verweigert seine Zustimmung der Verwalter hat gesagt wenn wir den Briefkasten anbringen wollen müssten wir gegen diesen Eigentümer klagen er will sich da raushalten . Gegen wem müssen wir klagen gegen den Eigentümer oder gegen die Hausverwaltung ?
3 Antworten
die Hausverwaltung verhält sich absolut korrekt.
Ob es eine "bauliche Veränderung" wäre, oder nur ein neuer Briefkasten, kann ich nicht beurteilen. Bei uns ist jedenfalls der Austausch der kompletten Eingangstüre mit Klingel- und Briefkastenanlage eine ganz normale Renovierung gewesen. Unstrittig ist, dass Briefkästen Sondereigentum sind, also Gemeinschaftseigentum, wobei die einzelnen Kästen natürlich nur vom jeweiligen Eigentümer genutzt werden.
Der Unterschied: Bauliche Veränderungen bedürften einer Änderung der Teilungserklärung. Und die kann nur einstimmig erfolgen. Während Investitionen, Reparaturen, Renovierungen, also Austausch der vorhandenen Gebäudeteile durch einfache Beschlüsse der Eigentümerversammlung durchgeführt werden können.
Damit könnte der eine Eigentümer überstimmt werden.
Also Tagesordnungspunkt: Kauf und Montage einer neuen Briefkastenanlage. Kostenvoranschlag und vielleicht Alternativen vorab recherchieren, und abstimmen.
Ein Eigentümer verweigert seine Zustimmung
diesen Herrn dürft ihr auf Zustimmung verklagen ... Anwalt beauftragen - Kosten legst vor
Steht in der Satzung der Eigentümergesellschaft, dass solche Beschlüsse einstimmig erfolgen müssen?
Sonst könnt ihr ja umgekehrt mit der Anbringung eines eigenen Briefkastens an anderer Stelle "drohen".