Neuen Briefkasten anbringen bei einer Eigentumswohnung?

3 Antworten

die Hausverwaltung verhält sich absolut korrekt.

Ob es eine "bauliche Veränderung" wäre, oder nur ein neuer Briefkasten, kann ich nicht beurteilen. Bei uns ist jedenfalls der Austausch der kompletten Eingangstüre mit Klingel- und Briefkastenanlage eine ganz normale Renovierung gewesen. Unstrittig ist, dass Briefkästen Sondereigentum sind, also Gemeinschaftseigentum, wobei die einzelnen Kästen natürlich nur vom jeweiligen Eigentümer genutzt werden.

Der Unterschied: Bauliche Veränderungen bedürften einer Änderung der Teilungserklärung. Und die kann nur einstimmig erfolgen. Während Investitionen, Reparaturen, Renovierungen, also Austausch der vorhandenen Gebäudeteile durch einfache Beschlüsse der Eigentümerversammlung durchgeführt werden können.

Damit könnte der eine Eigentümer überstimmt werden.

Also Tagesordnungspunkt: Kauf und Montage einer neuen Briefkastenanlage. Kostenvoranschlag und vielleicht Alternativen vorab recherchieren, und abstimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Eigentümer verweigert seine Zustimmung

diesen Herrn dürft ihr auf Zustimmung verklagen ... Anwalt beauftragen - Kosten legst vor

Steht in der Satzung der Eigentümergesellschaft, dass solche Beschlüsse einstimmig erfolgen müssen?

Sonst könnt ihr ja umgekehrt mit der Anbringung eines eigenen Briefkastens an anderer Stelle "drohen".