Zwei Eigentümer, eine Wohnung, Vollmacht für vertragliche Angelgenheiten?

2 Antworten

Mietverträge werden zwischen Parteien geschlossen. Parteien können aus mehreren Personen bestehen, sowohl in der Mieterpartei als auch in der Vermieterpartei. Daher muss jeweils der Vertragshandelnde von allen Mitgliedern der jeweiligen Partei bevollmächtigt werden, wenn er dazu allein befugt werden soll.

Die Vollmacht(en) sind jeweils der anderen Partei oder deren Bevollmächtigten vorzulegen.

Es empfiehlt sich sogar, dass nur einer der Eigentümer im stillen Einverenehmen mit dem anderen alleine als Vermieter auftritt.

Dem steht die Zahlung der Miete auf ein im Mietvetrag benanntes Konto, welches auf beide Eigentümer lautet nicht entgegen.

So steht der Vermieterseite im Streitfall ein Zeuge zur Verfügung, der nicht gleichzeitig Partei ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung