Zwei Eigentümer, eine Wohnung, Vollmacht für vertragliche Angelgenheiten?
Hallo,
Meine Schwester und ich ich besitzen eine Wohnung, die vermietet wird.
Ich kümmere mich um alle Angelegenheiten, und nun meine Frage: Brauche ich eine Vollmacht meiner Schwester um sozusagen in ihrem Namen mit Mietverträge zu schließen und andere vertragliche Angelegenheiten zu regeln?
Mir wurde gesagt, um einen rechtsgültigen Mietvertrag schließen zu können, müssten beide Eigentümer diesen unterzeichnen, oder ich lasse mir von meiner Schwester eine Vollmacht ausstellen und kann mich dann um alle Angelegenheiten kümmern, ohne jedes mal ihre Unterschrift einholen zu müssen.
Im Netz finde ich dazu leider nicht wirklich Informationen.
2 Antworten
Mietverträge werden zwischen Parteien geschlossen. Parteien können aus mehreren Personen bestehen, sowohl in der Mieterpartei als auch in der Vermieterpartei. Daher muss jeweils der Vertragshandelnde von allen Mitgliedern der jeweiligen Partei bevollmächtigt werden, wenn er dazu allein befugt werden soll.
Die Vollmacht(en) sind jeweils der anderen Partei oder deren Bevollmächtigten vorzulegen.
Es empfiehlt sich sogar, dass nur einer der Eigentümer im stillen Einverenehmen mit dem anderen alleine als Vermieter auftritt.
Dem steht die Zahlung der Miete auf ein im Mietvetrag benanntes Konto, welches auf beide Eigentümer lautet nicht entgegen.
So steht der Vermieterseite im Streitfall ein Zeuge zur Verfügung, der nicht gleichzeitig Partei ist.