Eigenbedarf anmelden für meinen Neffen?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Eigentümer eines 3-Familienhauses. Mein Neffe wohnt noch bei meiner Schwester und meinem Schwager. Er möchte sich nun so langsam von seinen Eltern abkapseln und mit seiner Freundin unabhängig einen eigenen Hausstand gründen, um dann mit der nötigen Zeit Richtung Heirat und Familienplanung zu gehen. Daher fragte er mich, ob er bei mir einziehen kann. Da es mein einziger Neffe ist, möchte ich ihm dies natürlich ermöglichen und für eine Wohnung Eigenbedarf anmelden.
Allerdings haben meine Schwester und mein Schwager zwei 3-Familienhäuser. Da mein Neffe allerdings, wie oben beschrieben, sich von denen abkapseln will - zur Klarstellung: Verhältnis zwischen meinem Neffen und den Eltern ist mehr als nur gut - frage ich mich, ob mein Mieter, dem ich die Kündigung zukommen lassen will, klagen und darauf beharren kann, dass er ja in eine der Wohnungen von meiner Schwester ziehen kann. Allerdings denke ich mir, dass es von Gesetzeswegen her nicht vorgeschrieben ist, wer wo wohnen will...
Oder täusche ich mich? Wie sind Eure Erfahrungen? Freue mich auf Eure Rückmeldungen.
5 Antworten
Ganz offensichtlich stellen sich die Richter auf deine Seite, nur wird dringlichst geraten das einem Anwalt regeln zu lassen:
..Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat nun mit der unklaren Rechtslage in einem am 27.01.2010 verkündeten Urteil höchstrichterlich Schluss gemacht und entschieden, dass ein Vermieter auch Eigenbedarf für Nichten und Neffen geltend machen kann..
Vorsicht.. er muss dann einziehen da du sonst Probleme bekommst. Wenn das Rauskommt kann der ehemalige Mieter dich verklagen.
Auch muss du ganz normal einen Mietvertrag machen.. und ihn wie ein Fremder Behandeln.. ohne Miete geht nicht das muss versteuert werden.
Niedrige Miete geht auch nicht .. das darf den Ortsüblichen Tarif nicht unterschreiten..
Danke für die Antwort. Selbstverständlich. Mein Neffe will ja einen eigenen Hausstand gründen mit allen drum und dran. Daher wird er auch in der Tat wie ein Fremder behandelt.
Eigenbedarf setzt voraus, dass der Neffe und seine Partnerin diese Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch (vom Neffen oder von dir) reichen nicht aus. DU musst in der Kündigung den Eigenbedarf begründen und musst natürlich die ordentlichen Kündigungsfristen einhalten.
Der jetzige Mieter kann sich natürlich auch gegen die Kündigung zur Wehr setzen, dann muss ein Gericht entscheiden. Zieht der Neffe anschließend nicht in die Wohnung ein, kann der jetzige Mieter schadensersatz fordern. Und das kann, wenn die neue Wohnung teurer ist als die jetzige, ins Geld gehen. Ich würde mir hier vorher bei einem Anwalt für Mietrecht Informationen einholen.
frag doch einfach mal tante google, was sie über die infrage kommenden verwandtschafts-verhältnisse bei "eigenbedarf" weiß.
wenn ein neffe darunter fällt, hat dein mieter leider keine chance und kann sich auch nicht auf alternativen in der verwandtschaft des neffen berufen.
wenn ein neffe darunter fällt, hat dein mieter leider keine chance und kann sich auch nicht auf alternativen in der verwandtschaft des neffen berufen.
Unter Umständen schon, denn Eigenbedarf setzt voraus, dass der zukünftige Mieter diese Wohnung benötigt. Der bloße Wunsch dort zu wohnen reicht bei weitem nicht aus.
Du darfst.
Dazu gibt es sogar ein Urteil:
Danke dir.
Also spielt in diesem Zusammenhang es keine Rolle, dass meine Schwester zwei Häuser besitzt?