Mietausfall wegen anderem Eigentümer?

4 Antworten

Was sagt die WEG Verwaltung? Dürfte ja für alle Eigentümer gelten. Gab es Strafverfahren gegen den Störer?

Monty2309 
Fragesteller
 22.07.2021, 10:48

Bisher noch nichts, hoffe die Verwaltung meldet sich schnell. Der Herr hat bereits mehrere Anzeigen, von mehreren Parteien im Haus. Auch von uns damals, als wir selbst noch dort gewohnt haben.

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geheim007b  22.07.2021, 10:51
@Monty2309

und was ist aus den Anzeigen geworden? Wenn Anzeigen mit entsprechendem Strafbefehl/Verurteilungen existieren wäre das natürlich ideal, damit könntet ihr entsprechend zivilrechtlich Schadensersatz für die Ausfälle geltend machen... und ganz optimal über dessen Zahlungsfähigkeit (wenn evt. ein paar Eigentümer zusammen kommen) so dass die Wohnung gepfändet werden kann. Wäre die einzige Möglichkeit ihn raus zu bekommen.

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Hallo, wenn ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft beharrlich seine Pflichten aus dem Wohnungseigentum verletzt, muss er erst einmal abgemahnt werden;

hilft das nichts, kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss herbeiführen, dass ihm das Eigentum entzogen wird und er die ETW verkaufen muss;

im Weigerungsfall kann die Zwangsversteigerung betrieben werden,

ich weiss, das ist Alles nur die Theorie.......

andererseits ist ein Beschluss der ETV, dass der betreffende Eigentümer seine pflichten beharrlich verletzt sicher eine Hilfe, Schadensersatzansprüche geltend zu machen;

die Prüfung eines solchen Falles bedarf aber eines versierten Anwaltes

Monty2309 
Fragesteller
 22.07.2021, 11:11

Vielen Dank für die Antwort 🙂

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Hast Du die Genehmigung zur Untervermietung??

Halbammi  22.07.2021, 10:39

Wozu? Es ist seine Wohnung. Sonst koennte er sie auch nicht verkaufen.

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geheim007b  22.07.2021, 10:39

er ist eigentümer, nicht mieter

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Unholdi  22.07.2021, 10:40
@geheim007b

Die Frage ist, ob Du Mieter bist und die Genehmigung zur Untervermietung hast?

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geheim007b  22.07.2021, 10:41
@Unholdi

der Fragesteller ist Eigentümer und hat seine Wohnung vermietet.

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Unholdi  22.07.2021, 10:43
@geheim007b

Dann bring das halt in der Eigentümerversammlung zur Sprache und setzt den Heini den Kopf zurecht.

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geheim007b  22.07.2021, 10:44
@Unholdi

es ist nicht meine Wohnung, und so wie er es schildert wird das einfache Reden auch nichts bringen

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Monty2309 
Fragesteller
 22.07.2021, 10:47

Ja das ist meine Wohnung, die habe ich gekauft 😅

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ja, das klingt durchaus interessant. Wenn's eine Straf-Anzeige gibt hast Du auch zivilrechtlich was in der Hand. Und von einem Eingentümer gibt es auch was zu holen.

Da würde ich mal zu einem Anwalt gehen.