Mietausfall wegen anderem Eigentümer?
Ich habe meine Wohnung vermietet. Leider möchten die Mieter nun wegen einem anderen Eigentümer (der auch in dem Haus wohnt) ausziehen, da dieser sie bedroht. Die Vorfälle wurden durch meine Mieter bei der Polizei angezeigt und ich habe es der Hausverwaltung gemeldet.
Mit dem Eigentümer wird es immer Probleme geben, egal welchen Mieter ich dort rein setze, der Herr ist einfach krank. Man kann auch nicht mit ihm reden.
Nun meine Frage: Kann man gegen so jemanden rechtlich vorgehen wenn er einem Mieter vergrault?
Ich möchte meine Wohnung ungerne wegen so einem verkaufen, zumal die Wohnung mir in 9 Jahren gehört.
4 Antworten
Was sagt die WEG Verwaltung? Dürfte ja für alle Eigentümer gelten. Gab es Strafverfahren gegen den Störer?
und was ist aus den Anzeigen geworden? Wenn Anzeigen mit entsprechendem Strafbefehl/Verurteilungen existieren wäre das natürlich ideal, damit könntet ihr entsprechend zivilrechtlich Schadensersatz für die Ausfälle geltend machen... und ganz optimal über dessen Zahlungsfähigkeit (wenn evt. ein paar Eigentümer zusammen kommen) so dass die Wohnung gepfändet werden kann. Wäre die einzige Möglichkeit ihn raus zu bekommen.
Hallo, wenn ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft beharrlich seine Pflichten aus dem Wohnungseigentum verletzt, muss er erst einmal abgemahnt werden;
hilft das nichts, kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss herbeiführen, dass ihm das Eigentum entzogen wird und er die ETW verkaufen muss;
im Weigerungsfall kann die Zwangsversteigerung betrieben werden,
ich weiss, das ist Alles nur die Theorie.......
andererseits ist ein Beschluss der ETV, dass der betreffende Eigentümer seine pflichten beharrlich verletzt sicher eine Hilfe, Schadensersatzansprüche geltend zu machen;
die Prüfung eines solchen Falles bedarf aber eines versierten Anwaltes
Hast Du die Genehmigung zur Untervermietung??
Die Frage ist, ob Du Mieter bist und die Genehmigung zur Untervermietung hast?
der Fragesteller ist Eigentümer und hat seine Wohnung vermietet.
Dann bring das halt in der Eigentümerversammlung zur Sprache und setzt den Heini den Kopf zurecht.
es ist nicht meine Wohnung, und so wie er es schildert wird das einfache Reden auch nichts bringen
ja, das klingt durchaus interessant. Wenn's eine Straf-Anzeige gibt hast Du auch zivilrechtlich was in der Hand. Und von einem Eingentümer gibt es auch was zu holen.
Da würde ich mal zu einem Anwalt gehen.
Bisher noch nichts, hoffe die Verwaltung meldet sich schnell. Der Herr hat bereits mehrere Anzeigen, von mehreren Parteien im Haus. Auch von uns damals, als wir selbst noch dort gewohnt haben.