Öffentlicher Weg wird von Firma gekauft und ist nun gesperrt. Darf ich weiterhin durchgehen?

6 Antworten

Wenn der Weg zu einem privaten Grundstück gehört und der neue Eigentümer die Nutzung untersagt muss das akzeptiert werden!

Ein sog. Sondernutzungsrecht könnte ggf. ein Anwohner erstreiten, der ausschließlich über die Weg sein eigenes Grundstück erreichen kann.

Das scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein.

Ich denke, dass es sich lediglich um einen sog. Trampelpfad handelt und deren Nutzung bisher durch den Eigentümer geduldet wurde.

Wahrscheinlich lagen die Grundstücke auch längere Zeit brach - oder?

Ein Wege- oder Nutzungsrecht bedeutet das jedenfalls nicht.

Zudem hätte der neue Eigentümer für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

Wer den Weg trotz Verbotshinweise nutzt, begeht Hausfriedensbruch und kann juristisch auch belangt werden.

Mein Tipp:

Ob der neue Eigentümer sich lediglich absichern will oder das Nutzungsverbot auch durchsetzt, musst du einfach mal beobachten.

Deine Argumente im Bezug auf Radfahrer, Spaziergänger oder auch Schulkinder, die einen längeren Schulweg haben, sind zwar löblich, liegen jedoch nicht in der Verantwortung den Eigentümers.

Dafür ist die Stadt, bzw. die Gemeinde zuständig.

Da du lediglich von Grundstücken redest, gehe ich einfach einmal von unbebauten Flächen aus.

Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das in absehbarer Zeit ändert und Gebäude auf den Grundstücken entstehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

den Umweg nehmen

der neue Besitzer hat den Weg gesperrt, das wäre bereits mit Betreten ein Hausfriedensbruch; er hat seine Gründe

F11520DTouring 
Fragesteller
 23.05.2019, 16:43

Sind Sie sich da sicher? Kennen Sie sich aus? Oder ist das jetzt eine Vermutung von Ihnen?

F11520DTouring 
Fragesteller
 23.05.2019, 16:45
@peterobm

Schade. Vielen Dank.

mepeisen  23.05.2019, 16:49
@peterobm

So einfach ist diese "Tatsache" aber nicht. Es kommt auf die Gesamtumstände an, ob es der einzige Zugang ist, ob es im Grundbuch steht o.ä. Oftmals stehen solche Dinge durchaus als Baulasten fest. Dann darf der neue Eigentümer das nicht einfach so versperren. Womöglich ist dann sogar der Verkauf dieses Grundstücks von Gemeinde an Privat bereits anfechtbar.

peterobm  23.05.2019, 16:51
@mepeisen

da der FE von Grundstücken schreibt, führt der Weg zu diesen Grundstücken - die hat der Unternehmer gekauft. der Weg ist nun nicht mehr durchgängig sondern endet an seinem Grundstück

mepeisen  23.05.2019, 17:28
@peterobm

Alles nett, ja. Aber nochmals: Gerade bei solchen Dingen handelt es sich durchaus schon mal um Baulasten u.ä. Dann darf man das nicht einfach so absperren. Um Nichts anderes ging es mir bei meiner Antwort. Man hat in Deutschland keine Narrenfreiheit, auch bei solchen Dingen nicht. Es mag sein, dass das nie ein öffentlicher Weg war und es keinen Anspruch gibt, den man ableiten kann. Ja. Aber das Gegenteil kann eben auch möglich sein.

als öffentlicher Weg genutzt und als öffentlicher Weg ausgewiesen, sind 2 verschiedene Dinge. Du kannst dich nur bei der Gemeinde erkundigen, ob das Schild korrekt ist.

Für alle anderen Tipps: Einsicht ins Grundbuch und Einsicht ins Baulastenverzeichnis des neuen Eigentümer benötigst du das Einverständnis des Eigentümers.

Im Moment darfst du nicht durchgehen. Es wäre aber denkbar, dass das Unternehmen sich tatsächlich nur versicherungsrechtlich absichern möchte. Spätestens, wenn eingezäunt wird ist klar, dass es auch Ernst gemeint ist.

Solange der Weg „nur“ ein Abkürzungsweg ist, halte ich ein Wegerecht für den innerstädtischen Fußverkehr für seeeeehr unwahrscheinlich, interessant wird es, wenn anliegende Grundstücke nicht mehr erreicht werden könnten.

Erkundige Dich bei der Gemeinde.

Wer hat den bisherigen Weg angelegt? Ist z.B. ein Wegerecht im Baulastenverzeichnis eingetragen?

F11520DTouring 
Fragesteller
 23.05.2019, 16:45

Danke für die schnelle Antwort! Hilft es mir etwas, wenn der Weg von der Gemeinde angelegt wurde?

RobertLiebling  23.05.2019, 16:46
@F11520DTouring

Nicht unbedingt. Die Frage ist, ob das Recht, den Weg zu nutzen, irgendwo festgeschrieben ist. Ansonsten kann der neue Eigentümer mit dem Grundstück machen, was er will.

mepeisen  23.05.2019, 16:47
@F11520DTouring

Ja. Was im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis steht, ist verbindlich und nicht einfach so rauszubekommen.

Davon abgesehen könnten auch andere Lösungen relevant sein. Ist es der einzige Weg zu deinem Grundstück oder müsstest du ansonsten einen riesigen Umweg in Kauf nehmen?

F11520DTouring 
Fragesteller
 23.05.2019, 16:47
@RobertLiebling

Wo muss ich da anrufen, um nach dem eingetragenen Wegerecht zu fragen?

peterobm  23.05.2019, 16:48
@F11520DTouring

der Weg führt nur zu diesem Grundstücken, ihr habt beides nutzen müssen

F11520DTouring 
Fragesteller
 23.05.2019, 16:48
@mepeisen

Es ist nicht der einzige Weg, aber es ist ein viel genutzter Weg (nicht nur von mir).

RobertLiebling  23.05.2019, 16:50
@F11520DTouring

Evtl. beim Bauamt, das kommt aber auf die Gemeinde an. Ich bin aber sicher, dass Du fast jede Rufnummer der Gemeinde nutzen kannst - Du wirst schon zum passenden Verwaltungsmenschen weiterverbunden werden. ;-)

mepeisen  23.05.2019, 16:50
@F11520DTouring

Wenn es nicht der einzige Weg ist, dann kann das durchaus so in Ordnung gehen. Zumindest ist die Chance, den Käufer zur Freigabe des Weges zu zwingen, verschwindend gering. Letztendlich kannst du nun nur noch das Grundbuch anschauen bzw. wie RobertLiebling schreibt, die Baulasten.

Darf ich weiterhin durchgehen?

Nur, wenn du den Mitarbeitern der Firma das Recht einräumst, durch deinen Garten zu latschen.