Grundstück: Wegerecht aussuchen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Wegerecht.
Es geht um ein nahezu rechteckiges Grundstück, welches an den Kanten jeweils an ein weiteres Grundstück grenzt, also keinen direkten Zugang zur Straße hat.
Zu einer Seite grenzt es an das Grundstück von dem es abgetrennt wurde. Allerdings ist dieses bebaut und man müsste praktisch durch deren Garten um zum Grundstück zu gelangen.
An der gegenüberliegenden Seite trennt ein städtisches, unbebautes Grundstück (vlt. 5m breit) besagtes Grundstück von der Straße.
Jetzt zu meiner Frage: Ist es auch möglich das Wegerecht von der Stadt zu bekommen, weil es der kürzere und "einfachere Weg ist?
Und könnte man dann evtl. sogar Bauland zu beantragen?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
3 Antworten
Hallo Tibouchina,
Zu einer Seite grenzt es an das Grundstück von dem es abgetrennt wurde.
Da wurde wohl bei der Kaufabwicklung oder beim Notar vergessen, sich ein Wegerecht vom Verkäufer zusichern zu lassen
Und könnte man dann evtl. sogar Bauland zu beantragen?
Wenn es der Bebauungsplan überhaupt zu lässt, der betrifft ja nicht nur (D)ein Grundstück! Ob diese Straße erschlossen ist (Strom, Kanal usw.)?
Jetzt zu meiner Frage: Ist es auch möglich das Wegerecht von der Stadt zu bekommen, weil es der kürzere und "einfachere Weg ist?
Ob das so einfach geht? möglicherweise sind in dem Bereich Versorgungsleitungen verlegt, immerhin geht es ja nicht nur darum, dass Du zu Fuß oder dem Pkw zum Grundstück kommst, sondern auch Baufahrzeuge, Feuerwehr usw.!
Dann wird Dir nichts anderes übrigbleiben, wie Dich bei der Stadt oder Gemeinde schlau zu machen, was auf dem Grundstück bautechnisch möglich ist, oder Du wenigstens die Genehmigung bekommst, eine Zufahrt über den Grünstreifen einrichten zu dürfen. Wie die Zufahrt aussehen kann/darf, ob provisorisch oder dauerhaft, evtl. sogar gepflastert oder asphaltiert, Du den Streifen dann pachten oder auch kaufen kannst, kann man Dir nur dort sagen!
Ich wünsche Dir Glück bei Deinem Vorhaben!
Sofern das Wegerecht bisher noch nicht existiert: sollte das Wegerecht so gestaltet sein, dass dein Grundstück mit Auto und wenn du bauen willst auch mit Bagger/LKW erreichbar ist.
Letztendlich solltest zuerst mal prüfen, ob das Grundstück laut Bebauungsplan überhaupt bebaubar ist, im 2. Schritt kannst du dann mit den Nachbarn verhandeln, wer dir für welche Gegenleistung ein Geh- und Fahrrecht bewilligen will.
Vielleicht bietet dir die Stadt die Fläche ja auch zum Kauf an, dann kannst du vielleicht über deinen eigenen Weg erschließen.
Im Bebauungsplan steht "private Grünfläche". Da bis auf das Grundstück der Stadt (das ist Ausgleichsfläche) aber alle anderen Flächen Baugrundstücke sind, dachte ich es liegt daran, dass es nun mal keinen direkten Zugang zur Straße hat. Und deswegen die Frage mit dem Wegerecht.
Du hast dieses Grundstück aber noch nicht erworben? Steht es denn überhaupt zum Verkauf?
Die Ausgleichsfläche kannst du eher vergessen oder du müsstest den Ausgleich evtl an anderer Stelle sicher stellen.
Für mich liest sich dies so, dass der Eigentümer seine private Grünfläche evtl mal vom Hausgrundstück abtrennen ließ- könnte steuerliche Gründe haben.
Nur die Bebauubarkeit- wage ich zu bezweifeln - und nicht nur wegen fehlender Zuwegung.
Nein es gehört mir (noch) nicht, wird aber versteigert. Wollte jetzt nicht zu viel dafür zahlen...
Und dieses Flurstück hat tatsächlich inzwischen den Eigentümer gewechselt? Gehört nicht mehr zu dem bebauten Flurstück, welches auch versteigert wird?
Dann solltest du dir die Wertermittlung ansehen. Dein Limit sollte bei einer ortsnahen Grünlandfläche liegen- von solchen gefangenen Flächen lässt man aber besser ganz die Finger. Im Zweifel müsstest du dir selbst zum Mähen ein Notwegerecht einklagen.
Das hört sich nicht prickelnd an. Es wird kein Land sein, weil die Feuerwehr nicht durch Gärten tiegert, es wird auch kein Grundbuch geben. Das Rathaus verspürt meist wenig Neigung, in solchen Fällen zu helfen, so jedenfalls auch meine Erlebnisse.
Merke: Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.
Auch der Straßeneigentümer muss ja zustimmen (können), macht er das?
Zwei Grundstücke zur linken Seite sind Bauland aber unbebaut. Da weiter stehen jeweils Einfamilienhäuser. Die Straße ist also erschlossen, reicht aber nur bis zur Höhe des besagten Grundstücks, das jedoch durch die öffentliche Grünfläche vom direkten Anschluss getrennt wird.